Marianne Wehrli, LL.M Rechtsanwältin
Vorsorge für den Notfall
FRAGE | Ein Bekannter hatte vor ein paar Wochen einen tragischen Unfall und liegt seitdem im künstlichen Koma. Welche Vorsorge kann ich für einen solchen Fall treffen, damit meine Angehörigen wissen, was zu tun ist und die nötigen Vollmachten haben?
ANTWORT | Sie können mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung vorsorgen. Die Patientenverfügung hält Ihre Wünsche und Vorstellungen fest, wie Sie medizinisch versorgt werden möchten. Sie können darin bestimmen, ob Sie lebensverlängernde Massnahmen wünschen, welche Angehörigen Auskunft von den Ärzten erhalten sollen, mit welchen medizinischen Massnahmen Sie einverstanden sind und ob Sie Ihre Organe spenden wollen.
Sie müssen die Patientenverfügung schriftlich abfassen, ob von Hand oder mit dem Computer spielt keine Rolle, solange Sie sie datieren und unterschreiben. Im Vorsorgeauftrag können Sie eine volljährige Person Ihres eigenen Vertrauens bestimmen, die für Sie entscheidet wenn Sie nach einem Unfall oder aufgrund Krankheit oder Alters urteilsunfähig würden.
Sie können diese Person mit der Besorgung Ihrer finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten betrauen und sie ermächtigen, über medizinische Massnahmen zu entscheiden, wenn Sie keine Patientenverfügung verfassen möchten. Den Vorsorgeauftrag müssen Sie von Anfang bis Ende von Hand schreiben, datieren und unterzeichnen.
Alternativ können Sie ihn von einem Notar aufsetzen und beglaubigen lassen. Bevor die ermächtigte Person für Sie tätig werden kann, wird die Erwachsenenschutzbehörde die Gültigkeit des Dokuments überprüfen und klären, ob Sie tatsächlich urteilsunfähig sind und die von Ihnen eingesetzte Person in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben wahrzunehmen.
Wichtig: Bewahren Sie die Dokumente an einem sicheren Ort auf und informieren Sie eine Vertrauensperson wo die Unterlagen im Notfall zu finden sind.
Sie können beide Dokumente auch beim Bezirksgericht Ihres Wohnorts hinterlegen. Den Hinterlegungsort der Patientenverfügung können Sie zusätzlich auf Ihrer Versicherungskarte, denjenigen des Vorsorgeauftrages beim Zivilstandsamt melden.
Rechtsfragen können gestellt werden an:
Marianne Wehrli, Rechtsanwältin, Laurenzenvorstadt 79, Postfach 4227, 5001 Aarau
E-Mail: ratgeber@anwaltsbuero-wehrli.ch