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Verkaufsstart «Trieschpark» – zwanzig topmoderne Eigentumswohnungen

An sonniger Lage im familienfreundlichen Quartier Triesch, entsteht die neue Überbauung «Trieschpark». Es sind zwei moderne Baukörper mit jeweils zehn hochwertig ausgebauten 3½- bis 4½-Zimmer-Wohnungen geplant. Der ökologische Wohnkomfort wird durch die Ausführung im Minergie-P-Standard – dem Gütesiegel für geringen Energiebedarf gewährt.

«Harmonische, grosszügige Umgebungsgestaltung zum Wohlfühlen» 
Durch das abgestimmte Zusammenspiel der geradlinig zurückhaltenden Architektur und der weichen, natürlichen Formen der umgebenden, sorgfältig ausgewählten Bepflanzung wirkt die Gartenanlage parkähnlich und einladend.

Die grosszügigen privaten Gartenflächen der Erdgeschoss-Wohnungen reichen von 97 m2 bis zu 328 m2 und bieten viel Umschwung für eine gediegene Privatsphäre.

Ebenso tragen bei den Attikawohnungen die integrierten begrünten Flächen von mehr als -80 m2 zu einer harmonisch abgestimmten Terrassenlandschaft zum Verweilen bei.

«Modernes Wohnkonzept für jeden Bedarf» 
Die Wohnungen überzeugen mit hochwertiger und pflegeleichter Materialisierung sowie effizienten Geräten, welche dem neusten Stand der Technik entsprechen.

Der offene Koch-/Ess-/Wohnbereich präsentiert sich grossräumig und verfügt über eine Küche mit Kochinsel sowie einem Barbereich. Im Elternschlafzimmer bietet das Bad mit eigener En-Suite-Dusche Rückzugsort und Komfortzone zugleich.

Gedeckte, grosszügige Sitzplätze und Balkone bilden den idealen Aufenthaltsbereich, um zu verweilen und geniessen.

«Ruhige ideale Lage und doch verkehrstechnisch zentral gelegen» 
Buchs als facettenreiche Vorortgemeinde vor den Toren der Kantonshauptstadt Aarau bietet neben ihrer äusserst günstigen Lage eine hohe Lebensqualität sowie eine hervorragend ausgebaute Infrastruktur. 

Das Dorf verfügt weiter über ein vielfältiges Angebot in sowohl wirtschaftlicher, sportlicher als auch in kultureller Hinsicht. Im «Trieschpark» wohnt es sich beschwingt und nachhaltig, mitten im Grünen und doch zentral. ÖV, Schulen und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe und der Autobahnzubringer T5 ist in nur 3 Minuten erreichbar.

Weiterführende Projektinformationen, Grundrisse, Verkaufspreise und Visualisierungen finden Sie auf der Internetseite unter: www.triesch-park.ch.

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vom Mittwoch, 1. Mai 2019, 19.00 Uhr im Lehrerzimmer Oberstufenschulhaus Safenwil

Traktandenliste
1. Protokoll der Sitzung vom 14.3.2019
2. Rechnung 2018

Kreisschulrat Safenwil-Walterswil

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Gestützt auf § 77a Abs. 1 des Gemeindegesetzes und § 5 der Satzungen der Kreisschule Aarau-Buchs werden folgende, anlässlich der Sitzung des Kreisschulrates vom 11. April 2019 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

1. Als Kreisschulpflegemitglied für den Rest der Amtsperiode 2018 – 2021 wird Salvatore Nunziata gewählt.

2. Die Schulgelder für das Schuljahr 2019/2020 werden zuzüglich des effektiven Personalaufwandes wie folgt festgelegt:

Oberstufe 
(Bezirks-, Sekundar- und Realschule, Kleinklasse und Werkjahr) Fr. 8199.– zuzüglich Besoldungsanteil gemäss Personalaufwand-Abrechnung des Kantons

Sportschule
Fr. 8628.– zuzüglich Besoldungsanteil gemäss Personalaufwand-Abrechnung des Kantons

RIK (Regionale Integrationsklassen), IBK (Integrations- und Berufsfindungsklassen) 
Fr. 8199.–

Primarschule
Fr. 2467.– zuzüglich gemeindeseitiger Anlagekostenanteil und Gebäudebetriebskostenanteil sowie Besoldungsanteil gemäss Personalaufwand-Abrechnung des Kantons

Kindergarten
Fr. 1359.– zuzüglich gemeindeseitiger Anlagekostenanteil und Gebäudebetriebskostenanteil sowie Besoldungsanteil gemäss Personalaufwand-Abrechnung des Kantons

Der Beschluss Ziff. 2 untersteht dem fakultativen Referendum. Beschlüsse des Kreisschulrates werden der Volksabstimmung unterbreitet, wenn 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden beziehungsweise 1500 Stimmberechtigte dies innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen.

Wer gegen den Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Geschäftsstelle unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Geschäftsstelle zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 18. April 2019.

Ablauf der Referendumsfrist: 17. Juni 2019

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Gemäss generellem Entwässerungsplan GEP sind die Kanalisationsleitungen in der Holzikerstrasse überlastet und müssen im Bereich von KS 633 – KS 702 ersetzt resp. vergrössert werden. Die Vorbereitungsarbeiten für die Realisierung laufen auf Hochtouren.

Es ist vorgesehen die Bauarbeiten ab Juli 2019 bis Frühling 2020 auszuführen. Die grossen Kanalisationsrohrdimensionen und die schwierigen Platzverhältnisse mit der Unterquerung der Bahnlinie fordern ihren Platz und ihre Zeit. Der Verkehr wird im Einbahnregime von der Aarauerstrasse in Richtung Suhrentalstrasse geführt.

Die Projektbeteiligten sind bestrebt die Behinderungen im Verkehrsablauf so gering wie möglich zu halten. Deshalb wird der Verkehr im Einbahnregime von der Aarauerstrasse in Richtung Suhrentalstrasse geführt. Das Linksabbiegen von der Aarauerstrasse in die Holzikerstrasse wird während der Bauzeit nicht möglich sein. Die Zu- und Wegfahrt zu den Liegenschaften sollten während der ganzen Bauzeit, abgesehen von kurzen Ausnahmen, immer möglich sein.

Schöftland, 8. April 2019
Der Gemeinderat

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Am Dienstag, 14. Mai 2019

Alle Unterentfelder Personen ab dem 60. Altersjahr sind herzlich zur ganztägigen Frühlingsausfahrt eingeladen. Organisiert wird diese vom 60+ Team beider Kirchgemeinden, der katholischen Pfarrei St. Martin Entfelden und der Reformierten Kirchgemeinde Unterentfelden.

Die Anmeldung und das Programm können beim Sekretariat der Reformierten Kirchgemeinde Unterentfelden, Telefon 062 723 76 84, oder via Mail, susanne.bolliger@ref-ue.ch, verlangt werden. Anmeldeschluss: 29. April 2019.

Eine Anmeldung ist erforderlich.

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Gesuchsteller: Müller Philipp

Anlagen: 1 Grundwasserfassung und 1 Versickerungsanlage auf der Parzelle Nr. 366, Zofoldweg 2, Hirschthal

Förderleistung: 2.17 l/s (130 l/min)

Pumpenleistung: Pumpe 1: 2.17 l/s (130 l/min)

Das Nutzungsgesuch wird gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom 19. April 2019 bis 20. Mai 2019 auf der Gemeindekanzlei Hirschthal öffentlich aufgelegt.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Aarau, 8. April 2019

Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung für Umwelt

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Der Gemeinderat und der Präsident der Kreisschulpflege informieren am Montag, 29. April 2019, 19.00 Uhr, im Gemeindesaal über den Abbruch und den Neubau des Schulhauses Risiacher.

Alle interessierten Buchserinnen und Buchser sind herzlich eingeladen, teilzunehmen.

Der Gemeinderat

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Gemeinde: Aarau AO

Bauprojekt: Strassenlärm-Sanierungsprojekt K 110 (T5) AO bestehend aus
– Sanierung und Teilerhöhung Lärmschutzwand «West» (L-00 163) an der K 110 (T5) Ausserorts
– Sanierung und Teilerhöhung Lärmschutzwand «Ost» (L-00 164) an der K 110 (T5) Ausserorts

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 23. April 2019 bis 23. Mai 2019, in der Stadtverwaltung Aarau öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Sektion Strassenlärmsanierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).

Aarau, 18. April. 2019 
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau / Sektion Lärmsanierung