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Erfolgreiches Wochenende für Nachwuchsspringer

Mit einem dritten Platz in der Mannschaftswertung und sehr guten Einzelergebnissen erzielte das junge Team der Wasserspringer aus Aarau ein beachtliches Ergebnis. Für das gute Mannschaftsergebnis trugen alle Springer und Springerinnen mit ihren Leistungen bei.

Jonas Schneider erzielte in seiner Kategorie mit einer sehr guten Leistung die Goldmedaille. Mit einer Silbermedaille und einer Bronzemedaille der jüngsten Wasserspringer wurden mit Alice -Ursino und Joel Stirnimann gleich zwei Aarefische belohnt.

Auch die übrigen Team-Mitglieder zeigten gute Leistungen und erzielten gute Platzierungen: Adrien de Gruttola (5.), Micha Lauper (6.), Leon Kühni (7.), Kaja Hunziker (12.) und Elin Schärer (15.).

Vom Schwimmclub Aarefisch, Aarau gingen drei Sportler bei den Regionalmeisterschaften in St. Gallen an den Start. Oliver Giger, Jonas Schneider und Micha Lauper starteten gemeinsam in der Alterskategorie Junioren D Knaben vom 1 m- und vom 3 m-Brett.

Mit zwei Silbermedaillen bestätigte Oliver Giger seine Trainingsleistungen und konnte auch seinen neu erlernten 1½ Salto rückwärts vom 1 m-Brett zeigen. Im gleichen Wettkampf erkämpfte sich Micha Lauper den 3. Platz und somit die Bronzemedaille. Jonas Schneider wurde vom 1 m-Brett Vierter. Auch er zeigte den neuen Sprung, jedoch konnte er ihn nicht sicher zu Wasser bringen.

Vom 3 m sprang Oliver zu seiner 2. Silbermedaille und Jonas zur Bronzemedaille. Für beide eine Herausforderung, da die Möglichkeit, vom 3 m Brett zu trainieren in Aarau in der Halle nicht vorhanden sind und die augenblicklichen Wetterverhältnisse ein Training im Freibad noch nicht zulassen.

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«Einmaliger Sieg» für Favorit Joel Wicki

Joel Wicki hat das 113. Aargauer Kantonalschwingfest in Zofingen gewonnen. Im Schlussgang besiegte der Entlebucher den Freiämter Joel Strebel nach sechs Minuten mit Wyberhaken. Vorjahressieger Nick Alpiger verlor zum Auftakt gegen Wicki und rettete danach mit fünf Siegen noch Rang 3a.

Der Rahmen des Aargauer «Kantonalen» war aussergewöhnlich: Mitten in der Altstadt – auf dem Niklaus-Thut-Platz – massen sich 150 Schwinger vor 3450 Zuschauer. Die Stimmung hätte nicht besser und stimmungsvoller sein können. 

Am Schluss sprach auch Festsieger Joel Wicki von einem «genialen, emotionalen Fest vor einer speziellen Kulisse». Im Schlussgang leistete ihm Joel Strebel, der zuvor mit fünf Siegen überzeugt hatte, grossen Widerstand. 

Doch der Entlebucher bestimmte die Gangart und kam nach genau sechs Minuten mit dem Wechsel zu einem Wyberhakenangriff zum verdienten Erfolg.

In Gefahr geriet sein Tagessieg einzig durch den Gestellten im vierten Gang gegen den Rückkehrer Michael Bächli. Der 205 cm grosse Schlacks vom Schwingklub Zurzach beanspruchte zwar in der letzten Minute noch etwas Glück, als er sich knapp über die Brücke rettete. Doch der Zurzacher deutete an, dass er bereits wieder zur Nordwestschweizer Spitze gehört.

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«Der Bestatter» nochmals erleben

Es ist um «den Bestatter» ruhig geworden in Aarau. Die Ausstrahlung der siebten und letzten Staffel ist rund vier Monate her. Erinnern tun sich die Aarauer aber immer gerne an die Zeit, in der Mike Müller und seine Crew in den Altstadtgassen für Aufsehen gesorgt haben. aarau info lässt Interessierte in Erinnerungen schwelgen.

Seit 2014 sind die Führungen «Auf den Spuren des Bestatters» aus dem Programm der öffentlichen Führungen nicht mehr wegzudenken. 270 Gruppen waren bis heute zu diesem Thema in Aarau unterwegs. Das engagierte Bestatter-Team von aarau info hat den Inhalt der Führung jeweils mit Inputs aus den aktuellen Staffeln ergänzt. Der Austausch mit den Bestatter-Protagonisten war dafür sehr wertvoll. Die Führungen können dadurch mit Hintergrundinformationen und lustigen Ereignissen während den Dreharbeiten gespickt werden.


Öffentliche Führung: «Auf den Spuren des Bestatters»

Donnerstag, 6. Juni 2019 um 19 Uhr

Exklusiv-Interview mit Heinrich Hochuli von Hochuli Bestattungsinstitut.

Information und Anmeldung bei aarau info Tel. 062 834 10 34 oder mail@aarauinfo.ch


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Alte Reithalle – Baubewilligung rechtskräftig

Gegen die Baubewilligung der Alten Reithalle gingen keine Beschwerden ein. Der Entscheid ist somit rechtskräftig.

Gegen die mit Entscheid vom 8. April 2019 erteilte Baubewilligung für den Umbau der Alten Reithalle in ein Veranstaltungshaus, den Umbau der alten Stallungen sowie die Aufhebung von 17 Parkfeldern gingen beim Regierungsrat während der Beschwerdefrist keine Beschwerden ein.

Somit können die nächsten Schritte im Zeitplan, mit dem Ziel des Baubeginns noch im 2. Quartal, eingeleitet werden.

Die Alte Reithalle steht für ein Haus für Theater, Tanz, Musik und modernen Zirkus. Geplant ist ein Mehrspartenhaus an zwei Standorten: In der Tuchlaube an der Metzgergasse und in der Alten Reithalle am Apfelhausenweg.

Bereits seit 2012 bis heute wurden in der Alten Reithalle mit grossem Erfolg während den Sommermonaten Zwischennutzungen für Theater, Musik und weitere Kunstgattungen durchgeführt.

Am 10. Juni 2018 wurde der Baukredit für die Alte Reithalle vom Stimmvolk mit 61 % angenommen.

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Neuheit im Bettenbereich

Der Inhaber des Bettenfachgeschäftes Vitaless GmbH in Aarau, Marcel Bindt hat im Bettenbereich eine Neuheit entwickelt: Das Hybrid-Bett. Das erste Modell steht zum Probeliegen in der Ausstellung bereit.

Bei Vitaless in Aarau finden Kunden auf einer Ausstellungsfläche von rund 1200 m2 auf 2 Etagen über 100 Marken- Betten samt Zubehör. Darin integriert ein Marken-Outlet sowie der grösste kyBoot-Shop im Mittelland.

Ein weiteres Angebot bei Vitaless ist das Entwerfen und Herstellen von individuellen Schlafzimmer-Einrichtungen und das Entwickeln neuer Ideen in der Wohnraumgestaltung. Dieser Kompetenzbereich der Vitaless ist Marcel Bindts Leidenschaft. So entwickelte der Tüftler, Schreinermeister und Innenarchitekt die New Hybrid Technologiy und dazu auch gleich zwei Designbetten.

Innovation
«Hybrid» ist ein System, bei welchem zwei Technologien miteinander kombiniert werden, die schon für sich Lösungen darstellen. Durch das Zusammenbringen entstehen neue Eigenschaften.

Genau das hat Marcel Bindt gemacht. Es können sowohl der Liegekomfort wie auch das Betten-Klima individuell ausgewählt werden. Die Designbetten können in verschiedenen Grössen, Material und Farben gewählt werden und sind für alle Schlafsysteme kompatibel.

Tradition
Als Kontrast zum neuen Hybrid- Bett hat Marcel Bindt das Schlafen vor 150 Jahren in Szene gesetzt. Der Ausschnitt zeigt eine möblierte Stubenecke mit 160-jährigen Türen und ein original Emmentaler Stubenbett mit Rosshaar-Matratze. Silvia Bindt, Leiterin des hauseigenen Nähateliers, hat die zeitoriginale Schlafwäsche dazu dekoriert.

Wer Qualität und eine top Beratung schätzt, ist bei Vitaless in Aarau in besten Händen. Nicht nur die grosse Auswahl an Betten, Schuhen und Zubehör werden von Kunden gelobt, sondern auch die kostenlose und unaufdringliche Beratung.


KONTAKT:

Vitaless GmbH
Tellistrasse 118
5000 Aarau

Telefon 062 824 12 00
info@vitaless.ch
www.vitaless.ch

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Regulierungen beeinflussen Gebäudeunterhalt und Sanierungen

Eigentum führt zu Freiheiten, aber auch zu Verpflichtungen. Bei Liegenschaften obliegt der Eigentümerschaft die Unterhaltspflicht. Gebäude dürfen nicht vernachlässigt werden. Wohnliegenschaften sollten instand gehalten und erneuert werden, ihre Nutzung darf nicht Schäden zur Folge haben.

Eine wesentliche regulatorische Verpflichtung ist die Werkeigentümerhaftung. Diese ist in Artikel 58 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) geregelt. Sie besagt, dass für Schäden, die aus mangelhaftem Unterhalt des Gebäudes resultieren, der Eigentümer der Anlage haftet.

Ein Eigentümer muss also beispielsweise Wege, die zu seinem Haus führen, von Schnee und Eis befreien. Wenn ein Postbote oder Besucher aufgrund von Schneeglätte stürzt und sich verletzt, kann er den Eigentümer haftbar machen.

Auch die Sicherung von Schwimmbecken oder Teichen, in die Kinder fallen könnten, gehört zur aus der Werkeigentümerhaftung resultierenden Pflicht. Der Grundeigentümer haftet auch, wenn Kinder sein Grundstück unbefugt betreten.

Die Werkeigentümerhaftung ist eine Kausalhaftung. Die Eigentümerschaft haftet für durch mangelhaftes Werk verursachten Schaden auch dann, wenn sie kein Verschulden trifft.

Umweltschutz ruft nach Kontrollen
Die Werkeigentümerhaftung ist bei weitem nicht die einzige Verpflichtung, die der Staat Eigentümerschaften auferlegt. Zahlreiche Regulierungen sind Folge von in den letzten Jahren kontinuierlich verschärften Umweltschutzbestimmungen.

Wenn beispielsweise ausgeschüttete Chemikalien Boden oder Grundwasser verschmutzen, haftet der Hauseigentümer.

Die Luftreinhalteverordnung verlangt von Wohneigentümern, dass sie Öl-, Gas- und Holzfeuerungen regelmässig kontrollieren lassen und behördlichen Beanstandungen Taten folgen lassen.

Auch auf die Nachbarschaft muss Rücksicht genommen werden. So kann es sein, dass ein Eigentümer, der in seinem Garten eine Kompostieranlage hat, diese unter Umständen entfernen muss, wenn sich der Nachbar durch den Kompost hervorgerufene Geruchsemissionen belästigt fühlt.

Grosse Renovationen sorgfältig planen
Erheblichen Einfluss aufs Renovationsverhalten von Hauseigentümern dürften Regulierungen im Bereich Energie haben. Die Vorschriftendichte nimmt laufend zu.

Im Mai 2017 haben die Stimmberechtigten der Schweiz der Energiestrategie 2050 des Bundesrats zugestimmt. Entsprechende Ausführungsbestimmungen haben Einschränkungen für Hauseigentümer zur Folge, zum Teil aber auch Erleichterungen. Eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sind anzupassen, unter anderem die Liegenschaftskostenverordnung. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Neu kann, wer eine Liegenschaft kauft und das bestehende Grundstück abreisst, Rückbaukosten künftig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Voraussetzung ist, dass innerhalb einer angemessenen Frist auf dem gleichen Grundstück ein neues Gebäude erstellt wird, das gleich genutzt wird, wie das vorherige.

Ferner wird die Abzugsfähigkeit von Investitionen, die energiesparenden und umweltschonenden Zwecken dienen, zeitlich ausgeweitet. In Zukunft können die Kosten für diese Investitionen auf die kommende Steuerperiode übertragen werden, wenn sie im Jahr der Sanierung das steuerbare Einkommen übersteigen. Mit dieser neuen Abzugsmöglichkeit sollen vor allem Gesamtsanierungen gefördert werden.

In einem Artikel der Zeitung «Der Schweizerische Hauseigentümer » wird geraten, grössere Sanierungen allenfalls ab 2020 zu planen (www. hev-schweiz.ch). Auf jeden Fall ist die Inanspruchnahme einer umfassenden Beratung für energetische Sanierungen zu empfehlen.

Investitionsfördernd, investitionshemmend
Welche Auswirkungen spezifische Gesetzesänderungen auf Renovation und Umbau jeweils haben, ist nicht immer einfach vorherzusagen. Während die bereits genannte Energiestrategie 2050 vom Stimmvolk gutgeheissen wurde, gerät der Beitrag der Kantone an die Energiestrategie ins Stocken. Die Kantone müssten die von den kantonalen Energiedirektoren verabschiedeten Mustervorschriften im Energiebereich, MuKEn 14, bis 2020 in die kantonalen Energiegesetze einfliessen lassen. Bereits sind in zwei Kantonen, Solothurn und Bern, entsprechenden Anpassungen ans Energiesetz an der Urne gescheitert.

Insbesondere die neue Vorschrift, dass Hauseigentümer bestehende Öl- und Gasheizungen grundsätzlich durch Systeme auf der Basis erneuerbarer Energien ersetzen müssen, stösst auf Ablehnung. Sie wird als Eingriff in die Eigentumsfreiheit von Wohneigentümern wahrgenommen.

Viele glauben, die Bestimmungen in den Mustervorschriften der Kantone seien investitionsfördernd. Andere vertreten die Meinung, die erheblichen behördlichen Interventionen würden Sanierungen hinauszögern, weil neu eher Heizungskomponenten ausgetauscht, anstatt dass Gesamtsanierungen ins Auge gefasst würden.

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Attraktiver Wohnraum im Gibel

Zuhinterst im Gibel in Muhen entstehen in nächster Zeit vier Terrassenhäuser an sehr attraktiver, sonniger Lage. Hinter dem Projekt stehen alles Gewerbetreibende aus der Region.

Einer unter ihnen ist auch Projektleiter und Architekt Kurt Sandmeier. Für den Bau verantwortlich ist dann die Firma Grundmann aus Suhr. Den Aushub erldigt die Uerkheimer Firma Heiniger. 

Die schönen 4 1/2-Zimmer-Wohnungen mit ca. 150 m2 BGFund Westhanglage bieten einen schönen Ausblick auf das Suhrental.
Drei der vier Wohneinheiten in diesen Terrassenhäusern sind bereits reserviert. Ein Hausteil, nämlich der oberste kann noch erworben werden.

Wer sich dafür interessiert, kann sich bei Kurt Sandmeier melden (Tel. 062 842 63 42). Wie Architekt Kurt Sandmeier gegenüber dem Landanzeiger erklärte, rechnet er mit einer Bauzeit von total einem Jahr. 

Die besondere Herausforderung war eine ideale Zufahrt. Da zwei Häuser in einem Bau integriert wurden, wurde dies nun ideal gelöst. Das Bauland konnte von der Bauherrschaft von der Gemeinde Muhen erworben werden.

Die Baulage ist schlicht hervorragend. Am Sonnenhang ist Weitsicht gewährleistet. Zudem ist die Lage zuhinterst im Gibel sehr ruhig. Mit diesen Bauten wird sinnvollerweise wieder eine Baulücke geschlossen.

Weitere Details zu den Terrassenwohnungen finden Sie auf der Webseite des Architekten: Leutwyler & Sandmeier Architekten