Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Friedhof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jahre 1994, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2020 geräumt und entfernt werden.
Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grabdenkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 13. Dezember 2019 bei Herrn Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner, Telefon 079 201 80 64. Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der Angehörigen entsteht.
Gemeinderat Biberstein
Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Friedhof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jahre 1994, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2020 geräumt und entfernt werden.
Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grabdenkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 13. Dezember 2019 bei Herrn Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner, Telefon 079 201 80 64. Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der Angehörigen entsteht.
Gemeinderat Küttigen
Im Jahre 2020 wird der Jahrgang 2000 neu feuerwehrpflichtig. Zur Ergänzung unseres Mannschaftbestandes suchen wir Frauen und Männer, die gewillt sind, aktiven Feuerwehrdienst zu leisten. Wer Feuerwehrdienst leisten möchte, melde sich bis spätestens am 31. Oktober 2019 schriftlich beim Feuerwehrkommandanten.
Thomas Wiederkehr
Sommerstrasse 23
5722 Gränichen
E-Mail: kommandant@fwgraenichen.ch
https://www.fwgraenichen.ch
Die öffentliche Rekrutierung findet am Dienstag, 5. November 2019 um 19.00 Uhr im Feuerwehrmagazin Gränichen statt.
Zur Erinnerung: Wie alarmiere ich die Feuerwehr Gränichen?
Tel-Nr. 118 wählen, Feuerwehr Gränichen verlangen, Brandort bekannt geben: Was brennt, wo brennt es (Strasse, Nummer). Denken Sie daran: Kurze präzise Angaben sichern einen raschen, gezielten Einsatz.
Feuerwehrkommando Gränichen
Von Anfang November 2019 bis Ende April 2020 wird die Grünabfuhr nicht mehr wöchentlich, sondern an folgenden Dienstagen, jeweils ab 7.45 Uhr, durchgeführt:
November 2019
Dezember 2019
Januar 2020
Februar 2020
März 2020
April 2020
5., 12., 26.
17.
7., 28.
18.
10., 31.
14., 21. und 28.
Ab Mai bis Oktober 2020 erfolgt die Abfuhr wieder wöchentlich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Betriebsgemeinschaft Kompost, Jakob Iten, Lindenhof, Safenwil (Telefon 062 797 15 46, nachmittags von 13.00 – 13.30 Uhr).
Safenwil, Oktober 2019
Gemeindekanzlei Safenwil
Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 17. Oktober 2019 gewählt:
1. als Mitglieder der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 anstelle der zurückgetretenen Jürg Lochinger und Marc Jaisli, Tobias Studiger und Samuel Hasler.
Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 17. Oktober 2019 folgende Beschlüsse gefasst:
2. Kenntnisnahme des Aufgaben- und Finanzplans 2020 – 2023.
3. Genehmigung des Budgets 2020 der Einwohnergemeinde Buchs. Der Steuerfuss wird für das Jahr 2020 auf 108% (wie bisher) festgesetzt.
4. Überweisung des Postulats von Heidi Niedermann, CVP, betreffend Vernetzung auf der Plattform Crossiety.
Die Wahl Ziffer 1 und die Beschlüsse Ziffer 2 und 4 sind formeller Natur. Sie unterstehen weder dem obligatorischen noch dem fakultativen Referendum.
Der Beschluss Ziffer 3 unterliegt dem obligatorischen Referendum gemäss § 4 lit. c der Gemeindeordnung. Die Urnenabstimmung findet am 24. November 2019 statt.
5033 Buchs, 22. Oktober 2019
Der Gemeinderat
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe und Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 25. Oktober 2019 bis am 25. November 2019 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung der Nutzungsplanung und des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Schlossrued, 22. Oktober 2019
Gemeinderat
– Gemeinderat: absolutes Mehr 408 Stimmen
Es ist gewählt: Martin Löffel, SVP, neu, 747 Stimmen
– Vizeammann: absolutes Mehr 562 Stimmen
Es ist gewählt: Alfred Stiner, SP, neu, 632 Stimmen
Nicht gewählt ist: Lilian Däster, FDP, neu, 476 Stimmen
– Kreisschulrat: absolutes Mehr 443 Stimmen
Es ist gewählt: Gerda Amberg-Marti, FDP, neu, 843 Stimmen
Nachdem alle Wahlen zustande gekommen sind, findet kein zweiter Wahlgang statt. Wahlbeschwerden (§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte, GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, eingeschrieben mit Begründung beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Unterentfelden, 20. Oktober 2019
Das Wahlbüro
Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit werden alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen sowie Gehund Radwegen erneut gebeten, ihre Grünanlagen zu kontrollieren. Bäume und Sträucher, die in das Strassengebiet ragen, behindern den Verkehr und die Fussgänger. Zudem erschweren sie den Einsatz der Strassenwischmaschine sowie auch den Winterdienst. Besonders gefährlich sind die Grünanlagen, die die Verkehrsübersicht bei Stras seneinmündungen einengen. In diesem Bereich sind lebende Hecken auf eine Höhe von 80 cm zurückzuschneiden. Bäume, deren Kronen in Strassen und Wege ragen, sind auf 4.50 Meter, bei Trottoirs sowie Gehund Radwegen auf eine Höhe von mindestens 2.50 Meter aufzuasten. Es muss auch darauf geachtet werden, dass Stras senbeleuchtungskörper und Verkehrssignale nicht verdeckt sind. Ebenso müssen die Hausnummern stets gut sichtbar sein.
Der Gemeinderat ersucht die Liegenschaftseigentümer bis 30. November 2019, ihre Hecken, Bäume und Sträucher in diesem Sinne zu überprüfen und wenn nötig zurückzuschneiden.
Unterentfelden, 21. Oktober 2019
Der Gemeinderat
Aufgrund des Komplettersatzes der Wasserleitungen und des Strom-Trasses wird die Quellmattstrasse saniert. Die Bauarbeiten an den Werkleitungen dauern voraussichtlich vom
23. Oktober bis Ende Dezember 2019
Während dieser Zeit ist im betroffenen Abschnitt mit Verkehrsbehinderungen und temporären Sperrungen zu rechnen. Die Anwohner werden mit einem separaten Schreiben über Details der Bauarbeiten informiert. Für die mit den Sanierungsarbeiten verbundenen Behinderungen und Immissionen bitten wir um Verständnis.
Die Fertigstellung des Strassenbelages ist im Frühjahr 2020 vorgesehen. Weitere Informationen mit Übersichtsplan sind auf der Webseite der Gemeinde Oberentfelden verfügbar. Über zeitweilige Unterbrüche der Strom- und Wasserversorgung informieren die Technischen Betriebe Oberentfelden die betroffenen Anstösser direkt.
Bauverwaltung Oberentfelden
Am Dienstag, 29. Oktober 2019 findet der alljährliche stimmungsvolle Lichterumzug der Schule Entfelden mit rund 450 Kindern statt.
Wegen Bauarbeiten an der Schönenwerderstrasse gibt es eine etwas angepasste Route: Der Start ist bei der Badi. Über den Rütiweg – die Holzstrasse – die Schönenwerderstrasse – den Uerkenweg und die Innere Mattenstrasse gelangt der Umzug auf den Pausenplatz Isegüetli.
Während des Umzugs von 18.30 – ca. 19.15 Uhr ist diese Route für den Verkehr gesperrt. Wir bitten die Anwohner und die Autofahrer für Verständnis und freuen uns auf viele Zuschauer.
Bei schlechter Witterung findet der Umzug nicht statt. Info über die Durchführung am 29. Oktober ab 15.00 Uhr unter Tel. Nr. 1600.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Kreisschulratssitzung vom 11. September 2019 in Rechtskraft erwachsen.
Oberentfelden, 24. Oktober 2019
Schule Entfelden Kreisschulrat
a) Bauprojekt für Strassenbau gemäss § 95 BauG
b) Beitragsplan mit Kostenverteiler gemäss § 35 BauG
Bauherr: Einwohnergemeinde Staffelbach
Projektverfasser: Ackermann + Wernli AG, Aarau
Bauvorhaben: Erschliessung Ankenberg (Strasse und Werke)
Lage: Ankenberg
Auflagefrist: 25. Oktober bis 25. November 2019
Die Projektakten (Projektpläne, technischer Bericht mit Kostenvoranschlag, Landerwerbsplan und -tabelle) und die Beitragsplanakten (Bericht, Perimeterpläne, Beitragstabellen) liegen in dieser Zeit öffentlich auf und können während den Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei Staffelbach eingesehen werden.
Einwendungen/Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist, getrennt für a) Bauprojekt und b) Beitragsplan mit Kostenverteiler, schriftlich dem Gemeinderat Staffelbach einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Einwendungen sind nur zulässig, wenn sie nicht bereits gegen einen Nutzungsplan hätten erhoben werden können.
Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden.
5053 Staffelbach, 16. Oktober 2019
Gemeinderat Staffelbach