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Anonyme bedrohen den Gemeindeammann

Im Kampf um die geplante neue Mo-bilfunkantenne auf dem Schulhaus in Uerkheim wurde die rote Linie über-schritten: Gegner drohten dem Ge-meindeammann in einem anonymen Schreiben mit dem Tod.

Die Stimmberechtigten von Uerkheim hatten mit der geplanten Mobilfunkantenne auf dem Schulhaus über ein brisantes Traktandum zu befinden. Bereits im Vorfeld wurde mit harten Bandagen gekämpft. Am vergangenen Freitag, gingen beim Gemeindeammann eine anonyme schriftliche Drohung ein, die man auch als Morddrohung verstehen kann. Der Ammann reichte eine Anzeige ein und erhielt an der Gmeind Polizeischutz. Die Versammlung verlief zwar engagiert, aber gesittet.

Antenne abgelehnt
Der neue Standort der Mobilfunkantenne auf dem Schulhaus Hübeli wurde in der geheim durchgeführten Abstimmung mit 99 zu 66 angelehnt. Das Budget 2020 mit einem reduzierten Steuerfuss von 122 Prozent wurde nach einer Erläuterung durch den Gemeindeammann und einer kurzen Diskussion mit grossem Mehr genehmigt. Ein Ja gab es auch für den Kredit zur Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung sowie den Bau einer Trockensteigleitung von der Säge auf den Heizenberg.

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Aarau sagt Ja, Gegner geben nicht auf

Aufatmen bei den Freunden des FC Aarau und den Befürwortern des geplanten Fussballstadions «Torfeld Süd». Aarau hat die notwendige Planungsänderung und einen 17 Millionen- Franken-Kredit mit 60 zu 40 Prozent bewilligt. Die Stimmbeteiligung betrug hohe 59.5 Prozent.

Dieses Resultat habe wohl nur die kühnsten Optimisten so erwartet: Die Stimmberechtigten haben die Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) mit 5038 Ja zu 3234 Nein gutgeheissen und auch der 17 Millionen- Kredit, der Anteil der Stadt Aarau am Stadion, wurde mit 4989 Ja zu 3323 Nein gutgeheissen.

Bekenntnis zum Spitzenfussball
Der Aarauer Stadtrat spracht von einem Freudentag, einem wichtigen Bekenntnis für den Spitzenfussball in Aarau und den Sport im Aargau. «Die Stimmberechtigten sind bereit, in die Sportinfrastruktur von sportlichen Leuchttürmen zu investieren. Das ist wichtig, um Nachwuchs zu fördern», sagt der für den Sport zuständige Stadtrat Daniel Siegenthaler. Der fürs Stadionprojekt zuständige Stadtrat Hanspeter Thür zeigt sich erleichtert: «Wir wussten nicht, wie es herauskommt. Wir sind hoch erfreut über dieses Resultat.» Es sei ein wichtiger Beitrag zur Stadtentwicklung.

Vertreter des Aarauer Stadtrats, des Pro-Komitees und des FC Aarau | Der Landanzeiger
Die Vertreter des Aarauer Stadtrats, des Pro-Komitees und des FC Aarau sind erfreut über das deutliche Ja zum Stadion

«Nun ist der Weg frei für ein modernes Stadion für die grosse FC Aarau Familie », sagt Ruedi Vogt, Sprecher des Komitees «Unser Torfeld». Dieses Resultat sei «ein gewonnener Match für den Breitensport und für Aarau». Das Komitee ist überzeugt, dass bald neues Leben auf dem Areal blühen werde, wo jetzt noch eine Industriebrache sei. Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker forderte die Gegner der Vorlage auf, sie mögen den demokratisch gefällten Entscheid nun akzeptieren. Das dürfte wohl eher Wunschdenken denn Realität sein.

Weiterer Widerstand angekündigt
Während die Abstimmungssieger noch Interviews gaben, verkündeten die Gegner im selben Raum weiteren Wiederstand. «Wir respektieren den demokratischen Entscheid», sagt Albert Rüetschi, Präsident des Vereins Torfeld Süd. «Wir werden aber juristisch gegen die Nutzungsplanung, die Sondernutzungsplanung und die Baubewilligung vorgehen.» Man sei bereit, durch alle Instanzen – Regierungsrat, Verwaltungsgericht und Bundesgericht – zu gehen. «Wir gehen davon aus, dass wir das Projekt juristisch bodigen werden», gibt sich Rüetschi kämpferisch. «Vielleicht gibt die Gegenseite ja vorher auf.» Davon will auch die Generalunternehmen HRS Real Estate AG nichts wissen. Sie will das Stadion bauen und dieses durch die Errichtung von vier Hochhäusern querfinanzieren. Das hat sie am Sonntag mit einem Schreiben nochmals deutlich gemacht. «Die HRS erwartet nun von den Projektgegnern, dass sie in Zukunft auf rein projektverzögernde Einsprachen verzichten», schreibt Martin Kull, CEO und Inhaber HRS Real Estate AG. Sein Unternehmen werde sich dafür engagieren, Anwohnerinnen, Anwohner und die interessierte Öffentlichkeit zeitnah und transparent über die weitere Projektentwicklung auf dem Laufenden zu halten.» Die Stadt, die Stadionbefürworter, die Bauherrschaft und der FC Aarau hoffen, dass ab der Saison 2024/25 der Ball im «Torfeld Süd» rollt.

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2019 wie folgt veröffentlicht:

Einwohnergemeinde
1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2019
2. Genehmigung Kreditabrechnungen auf der Grundlage der folgenden Kreditbeschlüsse:
2.1. Erschliessung Mühlefeld
2.2. Hohlbrunnacherweg: Werkleitungssanierungen und Erneuerung Strasse
3. Verkauf der Landparzelle Nr. 671 an Familie Jakob Müller und Esther Kyburz Müller zum Preis von Fr. 170’000.–
4. Genehmigung des Verpflichtungskredits von brutto Fr. 217’800.– für die Realisierung des ICT-Projektes infolge Lehrplan 21
5. Genehmigung des Verpflichtungskredits von brutto Fr. 125’000.– für die Werkleitungssanierungen beim Kreisel Herberge
6. Genehmigung des Budgets 2020 mit einem unveränderten Steuerfuss von 122 %
7. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an folgende Personen: – Kuchta Nathalie Salome, geb. 1997 – Misic Ivica, geb. 1971 mit Misic Lydia, geb. 1977, Misic Michaela, geb. 2003 und Misic Mia, geb. 2008 – Misic Marina, geb. 2000

Ortsbürgergemeinde
1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2019
2. Genehmigung des Budgets 2020

Alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum mit Ausnahme der Einbürgerungen (Traktandum 7 EWG). Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich verlangt werden (§ 31 Gemeindegesetz; Ziff. 4 Gemeindeordnung).

Unterschriftenlisten (Referendumsbegehren) können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2019

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht.

Einwohnergemeindeversammlung
1. Protokoll
2. Regionalpolizei Suret. Neuer Zusammenarbeitsvertrag
3. Budget 2020 und Festsetzung des Steuerfusses

Sämtlichen Traktanden wurde die Zustimmung erteilt.

Ortsbürgergemeindeversammlung
1. Protokoll
2. Kauf Gewerbebauland Parzelle 3332, Oberfeld. Verpflichtungskredit
3. Budget 2020

Sämtlichen Traktanden wurde die Zustimmung erteilt.

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnerund Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Urnenabstimmung kann von einem Fünftel (Einwohnergemeinde) bzw. einem Zehntel (Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung verlangt werden. Wer gegen einen Beschluss das Referendum ergreifen will, kann auf der Gemeindekanzlei eine Musterunterschriftenliste unentgeltlich beziehen. Die Gemeindekanzlei ist auch bereit, vor Beginn der Unterschriftensammlung den Wortlaut des Begehrens zu kontrollieren.

Die Referendumsfrist läuft am Montag, 30. Dezember 2019 ab.

Gränichen, 26. November 2019
Der Gemeinderat

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2019 veröffentlicht.
1. Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. November 2019
2. Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 20’000.– für ein Grobkonzept Feuerwehrmagazin
3. Genehmigung Budget 2020 mit einem Steuerfuss von 116%
4. Genehmigung Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit Ausnahme der Teilrückweisungen Gestaltungsplanpflicht im Gebiet «Ortseingang Nord» und Umzonung/Landabtausch beim «Fabrikli »

Alle vorerwähnten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Ablauf Referendumsfrist: 30. Dezember 2019

Bottenwil, 26. November 2019
Der Gemeinderat

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Im Zusammenhang mit dem 2. Initiativbegehren «Pro Landwirtschaftszone Hegmatte» sind am 4. November 2019 bei der Gemeindekanzlei insgesamt 130 Unterschriftenlisten eingereicht worden. Die Prüfung durch den Gemeinderat hat ergeben, dass die Initiative rechtmässig und inhaltlich zulässig ist. Bei einer Mindestanzahl Unterschriften gemäss § 22 Gemeindegesetz (ein Zehntel der Stimmberechtigten) von 309 sind total 526 gültige und 10 ungültige Einzelunterschriften eingegangen. Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) stellt der Gemeinderat fest, dass das 2. Initiativbegehren «Pro Landwirtschaftszone Hegmatte» den gesetzlichen Anforderungen entspricht, die vorgeschriebene Anzahl gültiger Unterschriften aufweist, und erklärt es damit für gültig und als zu Stande gekommen. Über die zeitliche Behandlung in Berücksichtigung der 1. Initiative, welche im Sommer 2020 an der Gemeindeversammlung zur Abstimmung gelangt, wird zur gegebenen Zeit informiert. Ein Initiativbegehren kann vom Initiativkomitee bis zur Festsetzung der Urnenabstimmung, bzw. Traktandierung an die Gemeindeversammlung zurückgezogen werden (§ 62f Abs. 3 GPR).

5040 Schöftland, 25. November 2019
Der Gemeinderat

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Die Sanierungsarbeiten am Kirchfeldweg zwischen dem Wendeplatz bei der Hinteren Bahnhofstrasse 1 und der Alten Luzernstrasse / Hohrainstrasse sind seit geraumer Zeit abgeschlossen.

Im Verlauf des Dezember 2019

wird nun die provisorische Umfahrung zurückgebaut. Während dieser Zeit ist im betroffenen Abschnitt mit Verkehrsbehinderungen und temporären Sperrungen zu rechnen. Die Arbeiten werden vor den Weihnachtsfeiertagen abgeschlossen sein.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.

Bauverwaltung Oberentfelden

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohner-Gemeindeversammlung vom 22. November 2019 veröffentlicht:
1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 13. Juni 2019
2. Genehmigung des Budgets 2020 mit dem Bezug von 123% Gemeindesteuern
3. Genehmigung der Satzungen Abwasserverband Reitnau-Moosleerau
4. Genehmigung des Abwasserreglements
5. Genehmigung des Wasserreglements
6. Genehmigung des Reglements über die Finanzierung der Erschliessungsanlagen

Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum, d.h., sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Zehntel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2019

Moosleerau, 25. November 2019
Gemeinderat

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Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Friedhof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jahre 1994, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2020 geräumt und entfernt werden.

Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grabdenkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 13. Dezember 2019 bei Herrn Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner, Telefon 079 201 80 64. Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der Angehörigen entsteht.

Gemeinderäte Biberstein und Küttigen

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Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Friedhof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jahre 1994, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2020 geräumt und entfernt werden.

Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grabdenkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 13. Dezember 2019 bei Herrn Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner, Telefon 079 201 80 64. Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der Angehörigen entsteht.

Gemeinderäte Biberstein und Küttigen

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Der Gemeinderat lädt alle Einwohner/ innen herzlich ein zur Einweihung des Weihnachtsbaumes mit anschliessendem Apéro am 1. Dezember 2019 um 17.00 Uhr auf dem Gemeindehausplatz in Unterentfelden. Der Tannenbaum wird dann erstmals beleuchtet werden. Die Feier wird durch einen Schülerchor der Schule Entfelden feierlich umrahmt.

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Die von der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung gefassten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie sind unter www. kirchleerau.ch und im Anschlagkasten ersichtlich. Ebenfalls können Sie die ausführliche Publikation auf der Gemeindeverwaltung beziehen.

Die Referendumsfrist läuft bis am 30. Dezember 2019.