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Das wird neu beim Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2019

Das Konzept «S-Bahn Aargau 2016 ff.» wird Schritt für Schritt umgesetzt. Seit einem Jahr verkehrt die S26 aus dem Freiamt direkt nach Olten – ein voller Erfolg. Der nächste Schritt folgt mit diesem Fahrplanwechsel.

  • Die S29 von Turgi–Brugg endet neu nicht mehr in Aarau, sondern fährt nonstop bis Olten und von dort weiter nach Zofingen– Sursee.
  • Zwischen Olten und Sursee verkehren die Züge in der heutigen Lage der S8 und werden neu auf der gesamten Strecke zwischen Turgi und Sursee zur S29.
  • Weiter profitieren die Reisenden zwischen Langenthal und Olten von einem dichteren Takt. Von Montag bis Freitag, von 6 Uhr bis 20 Uhr, gilt neu der durchgehende Halbstundentakt Langenthal– Rothrist–Olten.
  • Ein zusätzliches Zugspaar bei der S11 erweitert den Halbstundentakt am Morgen zwischen Aarau–Lenzburg und dem Limmattal–Zürich.
  • Die Buslinien in den Umsteigeknoten Mellingen Heitersberg und Mägenwil ermöglichen den Anschluss an die neuen S-Bahnzüge. Das Busangebot reagiert auf geänderte Nachfragen und wird punktuell angepasst.
  • Auf den juraquerenden Linien 135 (Staffelegg) und 136 (Benkerjoch) ändern die Fahrzeiten und die Bedienung der Haltestellen, damit die Pünktlichkeit und somit die Anschlussqualität in Aarau und Frick verbessert werden kann.

Auch nächstes Jahr wird es – bedingt durch die zahlreichen Baustellen – Einschränkungen im Bahnverkehr geben. Einzelne Halte können nicht bedient werden und Anschlüsse fallen temporär weg.

Auf den Dezember 2020 zeichnet sich mit der Inbetriebnahme der Vierspur zwischen Olten und Aarau eine Verbesserung ab. Auch wird dann eine der letzten Etappen der S-Bahn Aargau umgesetzt.

Alle Neuerungen zum Fahrplanwechsel sowie weitere Informationen gibt es unter www.ag.ch/verkehr

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Spielmacher fällt länger aus

Bittere Diagnose für Spielmacher Sergio Muggli und den HSC Suhr Aarau: Der 26-jährige Rückraumspieler erlitt im Meisterschaftsspiel gegen Pfadi Winterthur vom vergangenen Mittwoch einen Meniskusschaden im linken Knie und wird dem NLA-Team des HSC Suhr Aarau damit leider mindestens drei Monate fehlen. Dies diagnostizierte Mannschaftsarzt Dr. Lukas Weisskopf, einer der führenden Sportärzte der Schweiz, nach einer MRT-Untersuchung im Altius Swiss Sportmed Center in Rheinfelden. Er hat Muggli am Freitag operiert und wird ihn durch die Rehabilitation begleiten. Sportchef Mike Conde sagt: «Der Ausfall von Sergio Muggli trifft uns schwer. Das Verletzungspech in dieser Saison besorgt uns sehr. Sergio und all unsere weiteren, verletzten Spieler können auf unsere vollste Unterstützung zählen. Wir wissen sie alle bei unserem Mannschaftsarzt Dr. Lukas Weisskopf und dessen Team des Altius Swiss Sportmed Centers ebenso in den allerbesten Händen wie bei unserem Physiotherapie- Partner Physiotherapie Mitteldorf, Buchs um Jürg Merz.» Der HSC Suhr Aarau wünscht Sergio Muggli und all seinen weiteren, verletzten Spielern viel Kraft sowie eine baldige Genesung und wird ihnen auf ihren Wegen zurück aufs Spielfeld alle Unterstützung und Zeit geben. Als HSC-Familie gilt es nun, noch näher zusammen zu rücken, um die kontinuierliche und nachhaltige Entwicklung fortzusetzen sowie die ebenso ambitionierten wie berechtigten Ziele zu erreichen.

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Sebastian Häfelis durchzogene Saison

Nach seiner ersten Outdoor-Kartsaison 2018, bei welcher Sebastian Häfeli (18) schon einige beachtliche Erfolge realisieren konnte, nahm er sich für die Saison 2019 viel vor. Der Kölliker wollte noch besser fahren und wenn möglich, bereits um den Schweizermeister-Titel kämpfen. Dieses Jahr standen alle sechs Meisterschaftsrennen auf seinem Programm. Die Rennen fanden in Italien, Frankreich und der Schweiz statt. Das 1. Rennen fand am 30. März in Pavia (It) statt. Sebastian kannte diese Strecke nicht, also seine Première auf dieser Rennbahn. Er fand sich schnell gut zurecht, konnte aber leider nicht mit den schnellsten mithalten, musste im hinteren Drittel starten und konnte sich bedauerlicherweise auch nicht nach vorne arbeiten. Ein ernüchterndes Resultat, wollte er doch vorne mitfahren. Auch bei den nächsten zwei Rennen in Château Gaillard (F) und auf seiner Heimstrecke in Wohlen (CH) kam er nicht richtig auf Touren. Etwas stimmte nicht mit seinem Rennkart. Nach diesen Rennen wurde das Kart durchgecheckt. Es stellte sich heraus, dass das ganze Chassis verzogen war. Diese Beschädigung war auf einen Unfall während eines Rennens mit dem Kartclub zurückzuführen. Das Chassis musste komplett ersetzt werden, da sich das andere nicht mehr richten liess. Mit neuem Chassis und neuem Elan wollte er nun wieder angreifen. Das nächste Rennen fand in Mirecourt (F) statt, eine seiner Lieblingsstrecken. Er freute sich auf das Rennen, erreichte er dort im Vorjahr den guten 5. Platz. Leider war die Enttäuschung nach der Qualifikation wieder gross, der Abstand zur Spitze war erneut enorm. Die Pechserie setzte sich leider auch in den letzten zwei Rennen in Levier (F) und Lignières Sebastian Häfeli hofft auf eine bessere Saison 2020 (CH) fort. Er versuchte alles, um mit den Spitzenfahrern mitzuhalten, was leider nicht nach Wunsch gelang. Mit einer besseren Beschleunigung und einer höheren Höchstgeschwindigkeit haben die Spitzenfahrer den übrigen Fahrern bis zu einer Sekunde pro Runde abgenommen. Niemand wusste genau, woran das gelegen hatte. Es standen nur Vermutungen im Raum.

Sebastian Häfeli hofft auf eine bessere Saison 2020

In der Saison 2020 wird sich Sebastian gezielt auf einzelne Rennen vorbereiten und nicht die ganze Meisterschaft mitfahren. Training und Coaching stehen im Vordergrund. Mit diesen Massnahmen will er wieder vorne mithalten können und wenn alles optimal läuft, vielleicht auch einen Platz unter den ersten drei erreichen.

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So farbig waren der Black Friday und das Night Shopping

Am 29. November trafen zwei Top- Ereignisse zusammen: der Black Friday und das Night Shopping. Entsprechend hoch war auch die Anzahl der shoppingbegeisterten Besucherinnen und Besucher, die von den zahlreichen Schnäppchenangeboten der City- Märt-Geschäfte profitierten. Die von so viel Leben erfüllte Mall erstrahlte auch erstmals in dieser Saison im war- Die Adventszeit im City-Märt ist eingeläutet. Ein Event ist dabei schon Tradition: Am Mittwoch, 27. November fand das Lebkuchen-Herzen-Verzieren bei Jaisli-Beck statt. Dabei haben sich die Kleinen einmal mehr als grosse Confiseure erwiesen. Der Lebkuchen-Event von Jaisli-Beck in der Mall wird alljährlich von den Jaisli-Lernenden durchgeführt und ist schon zur liebgewordenen Tradition im Aarauer Weihnachtsprogramm geworden. lingen und dem gemeinsamen Mittagessen im Traditionshaus Café Sommer steht Zeit zur freien Verfügung. Der Besuch des Reutlinger Weihnachtsmarktes ist ein besonderes Erlebnis und zahlreiche Geschäfte in unmittelbarer Nähe laden zudem zum Bummeln und Einkaufen ein. Um ca. 20.15 Uhr trifft der Bus wieder in Aarau ein. Für Informationen besuchen Sie www. aarauinfo.ch/weihnachtsmarkt-reutlingen. Für telefonische Auskünfte wählen Sie: 062 834 10 34. Eine Anmeldung ist noch bis am 10. Dezember möglich. men Lichterglanz der Weihnachtsbeleuchtung. Der 29. November 2019 war aber weit mehr als eine Schnäppchenjagd, sondern vor allem auch ein toller Event. Ab 20.30 Uhr versetzte der Rock-Enten-Chor die Mall in Party- Stimmung, und an der Bäcker-Bar traf man sich auf ein Gratis-Getränk. Kurzum: Ein Abend zum Freuen und Geniessen.

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Ortsbürgergemeinde:
Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2019 hat folgende Beschlüsse abschliessend gefasst:
1. Genehmigung des Protokolls vom 07. Juni 2019
2. Genehmigung des Budgets 2020

Einwohnergemeinde:
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2019 hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Genehmigung des Protokolls vom 7. Juni 2019
2. Genehmigung eines Verpflichtungskredits über Fr. 196’000.– für den Ersatz der Wasserleitung Roschbrunnen und Sanierung der Strasse, 2. Etappe
3. Genehmigung eines Verpflichtungskredits über Fr. 129’085.– für die Sanierung der EMSRL-Technik der ARA Region Schöftland
4. Genehmigung des Budgets 2020 mit Beschlussfassung über den Gemeindesteuerfuss

Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum, d. h., sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Zehntel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2020

Staffelbach, 25. November 2019
Der Gemeinderat

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Die Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2019 hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Genehmigung des Protokolls vom 7. Juni 2019
2. Genehmigung des Kredits von Fr. 575’000.– für die Entlastung der Schmutzwasserleitung im Gebiet Holzstrasse Süd
3. Genehmigung des Kredits von Fr. 1’130’000.– für die Sanierung des Uerkenwegs
4. Genehmigung des Kredits von Fr. 940’000.– für die Sanierung des Fliederwegs
5. Genehmigung des Budgets 2020 mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 110%

Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2020

Oberentfelden, 5. Dezember 2019
Gemeinderat

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Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2019 haben die Stimmberechtigten folgende Beschlüsse gefasst:

Einwohnergemeindeversammlung
1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2019
2. Genehmigung Budget 2020 mit einem unveränderten Steuerfuss von 114 Prozent
3. Genehmigung von einem Verpflichtungskredit von Fr. 220’000.00 für den Kauf eines neuen Kommunalfahrzeuges für das Gemeindebauamt
4. Genehmigung der neuen Satzungen vom Abwasserverband ReitnauMoos leerau, infolge der Fusion, Inkraftsetzung rückwirkend auf den 1. Januar 2019

Ortsbürgergemeindeversammlung
1. Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2019
2. Genehmigung Budget 2020
3. Genehmigung und Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für den Landkauf der Waldparzelle Nr. 2267 von Rudolf Eichenberger
4. Genehmigung für die Durchführung einer kostenlosen Einbürgerungsaktion (Verzicht auf Einkaufsgebühr) von Einwohnern in das Ortsbürgerrecht von Reitnau

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnerund Ortsbürgergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Urnenabstimmung kann von einem Zehntel (1/10) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ergriffen werden. Auskunft über das Referendumsverfahren erteilt gerne die Gemeindekanzlei Reitnau (Tel. 062 738 77 38, E-Mail kanzlei@reitnau.ch oder Homepage www.reitnau.ch), wo auch die notwendigen Unterschriftsbogen bezogen werden können.

Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2020

Reitnau, 3. Dezember 2019
Gemeinderat Reitnau

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Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürger- Gemeindeversammlung vom 22. November 2019 veröffentlicht:

1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom
13. Juni 2019
2. Genehmigung des Budgets 2020

Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum, d. h., sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Zehntel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unter-
schriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2020

Moosleerau, 25. November 2019
Gemeinderat

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Drei Forstregionen planen den Zusammenschluss

Zwischen 2021 und 2025 gehen die Förster der Forstbetriebe Oberes Suhrental, Muhen-Hirschthal-Holziken und Leerau-Rued in Pension. Die elf betroffenen Ortsbürgergemeinden prüfen neue Strukturen: Der zukünftige Forstbetrieb soll zwei Förster und einen Standort haben. Bis Mitte Dezember müssen die beteiligten Gemeinden einen Grundsatzentscheid fällen.

Ende 2021 geht Martin Leu, Förster des Forstbetriebs Oberes Suhrental, in Pension. Urs Gsell, Förster des Forstbetriebs Muhen-Hirschthal-Holziken, folgt ihm 2024. 2025 wird Daniel Zehnder, Förster des Forstbetriebs Leerau-Rued pensioniert. Die drei Forstbetriebe nutzen diese Ausgangslage als Chance und hinterfragen die aktuellen forstbetrieblichen Strukturen. «Die betroffenen Waldeigentümer der elf Gemeinden prüfen einen schlagkräftigen und robusten Forstbetrieb mit interessanten Arbeitsplätzen», das schreibt eine Arbeitsgruppe mit Vertreten der drei Forstbetriebe in einer Mitteilung.

Die drei Forstbetriebe haben einen Bericht erarbeiten lassen: darin wird unter anderem abgeklärt, ob es einen oder zwei Betriebe benötigen würde, welches die optimale Rechtsform ist, wie ein künftiges Organigramm aussehen soll, welche Variante am betriebswirtschaftlichsten ist und wo ein gemeinsamer Forstwerkhof stehen könnte.

Betrieb mit zwei Förstern
Die zukunftsfähigste Betriebsstruktur bestehe aus einem Betrieb mit gut 2100 Hektaren Wald und zwei ausgebildeten Förstern an der Spitze, schreibt Theo Kern, Projektverfasser und Geschäftsführer WaldAargau. Er wurde von den drei Forstbetrieben, nach einem Evaluationsverfahren, mit dem Projekt beauftragt. Bei den Maschinisten und Forstwarten sind ebenfalls zwei Gruppen mit 3 bis 4 Mitarbeitern vorgesehen. In einem Betrieb dieser Grösse können die Mitarbeitenden vermehrt nach ihren Fähigkeiten eingesetzt werden, schreibt der Projektverfasser weiter. Fehlen Mitarbeiter aufgrund von Ferien, Militär oder Aus- und Weiterbildung, so könne mit der Zusammenlegung Stellvertretungen auf allen Stufen sichergestellt werden. Diesem Betrieb können sich bei Bedarf weitere Gemeinden anschliessen. «Erste Nachbarschaftsbetriebe haben bereits Interesse bekundet, mehr aber noch nicht», sagt Gertud Müller, Präsidentin des Forstbetriebs Oberes Suhrental, im Gespräch mit dem Landanzeiger.

Als optimale Rechtsform für einen Forstbetrieb mit diesen Rahmenbedingungen sei eine selbständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt, schreibt Theo Kern in seiner Projektabklärung. Die Führungsstruktur kann so an die Bedürfnisse der Eigentümer angepasst werden. Eine schlanke Führungsstruktur sei möglich. Das Mitspracherecht könne entsprechend festgelegt werden. Eine Gemeindeanstalt könne auch selbständig in den Fahrzeugpark investieren.

Ein gemeinsamer Forstwerkhof
Die aktuellen Forstwerkhöfe in Kirchleerau, Staffelbach und Muhen sind zu klein für einen gemeinsamen Werkhof. Zudem können sie zum Teil nicht erweitert werden oder liegen am Rande des neuen geplanten Forstbetriebs. Für den Zusammenhalt des neunköpfigen Teams sei ein zentraler Standort wichtig. Der ehemalige Forstwerkhof der Gemeinde Schöftland wäre von der Lage her eine Variante. Theo Kern, Verfasser des Berichts, sagt zu diesem Standort: «Auch dieser ehemalige Forstwerkhof ist zu klein, das Ausbaupotential ist jedoch an diesem zentralen Standort vorhanden. » Kern empfiehlt zudem einen Neubau in einer Industriezone zu prüfen. Ein neuer Werkhof sei nicht viel teurer, könne aber die Bedürfnisse des neuen Betriebs optimal abdecken. Mit einem Neubau in der Industriezone sei die Investition abgesichert.

Neuer Forstbetrieb soll am 1. Januar 2022 starten
«Bis Mitte Dezember müssen die beteiligten Gemeinden ihren Grundsatzentscheid gefällt haben», sagt Gertrud Müller, Präsidentin Forstbetrieb Oberes Suhrental. Folgen die Gemeinden den Empfehlungen des Berichts, so werden bis im Sommer 2020 die nächsten Arbeiten in Angriff genommen. Es werde eine Betriebsstrategie ausgearbeitet und weitere Schritte zur Umsetzung in die Wege geleitet. Die Gemeinden können für die Wintergmeind 2020 die neue Anstaltsordnung traktandieren. «Die aktuelle Planung sieht vor, dass der neue Forstbetrieb per 1. Januar 2022 starten kann», sagt Gertrud Müller abschliessend.

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohner-Gemeindever-
sammlung vom 22. November 2019 veröffentlicht. Infolge eines Versehens bei der notwendigen Unterschriftenzahl in der ersten Veröffentlichung erfolgt eine neue Publikation:

1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom
13. Juni 2019
2. Genehmigung des Budgets 2020 mit dem Bezug von 123% Gemeindesteuern
3. Genehmigung der Satzungen Abwasserverband
Reitnau-Moosleerau
4. Genehmigung des Abwasserreglements
5. Genehmigung des Wasserreglements 6. Genehmigung des Reglements über die Finanzierung der Erschliessungsanlagen

Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum, d. h., sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2020

Moosleerau, 25. November 2019
Gemeinderat

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In der heutigen Ausgabe des Landanzeigers liegt der neue Entsorgungskalender für das Jahr 2020 bei. Wir bitten Sie, den Kalender greifbar aufzubewahren, da Sie durch diesen jederzeit wertvolle Informationen über Standorte und Öffnungszeiten der verschiedenen Sammelstellen, sowie die Abfuhrtage erhalten.

Auf folgende Punkte möchten wir speziell hinweisen:
– Die Verkaufsstellen der offiziellen blauen Gebührensäcke sind auf der Rückseite des Entsorgungs-Kalenders ersichtlich.
– Die Verschiebungstermine der Sammeltage, welche auf Feiertage fallen, werden nicht separat publiziert.
– Die Grünabfuhr findet während den Wintermonaten (Januar, Februar und Dezember) nur alle zwei Wochen statt.
– Jeweils am ersten Mittwoch des Monats werden die Papiersammlung und die Kartonsammlung gemeinsam durchgeführt. Im Januar 2020 wird die Papier- und Kartonsammlung vom Mittwoch, 1. Januar auf den 8. Januar 2020 verschoben.
– Für die Entsorgung des Altmetalls steht die Multisammelstelle zur Verfügung. Auf einen speziellen Sammeltag für das Altmetall wird verzichtet.
– Bei der Multisammelstelle können in den offiziellen Kunststoffsammelsäcken Plastik und Kunststoffe entsorgt werden. Bitte die Hinweise auf dem Sammelsack beachten. Die offiziellen Sammelsäcke für Kunststoffe sind bei der Post und im AAR bus+- bahn Shop erhältlich.
– Auf dem Gemeindebüro sowie auf der Bauverwaltung können weitere Exemplare des neuen Entsorgungskalenders bezogen oder über Internet unter www.oberentfelden.ch (Gemeindeverwaltung / Entsorgung) abgerufen werden.
– Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Bauverwaltung (Telefon 062 737 51 70) oder das Bauamt (Telefon 062 723 20 51) gerne zur Verfügung.

Die Bauverwaltung

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Jetzt droht ein juristisches Hickhack

Die Holziker Stimmberechtigten haben an der Gmeind entschieden, dass das Glockengeläut weiterhin auch in der Nacht zu hören sein soll. Der Investor, der den Stein ins Rollen gebracht hat, kündigt nun an, rechtliche Schritte «durch alle gerichtlichen Instanzen » durchziehen zu wollen, wenn es sein müsse.

«So wie es ist, soll es bleiben » tönt es auf der einen Seite. Die anderen poltern über die «Ewiggestrigen ». So geschehen vor und während der Gemeindeversammlung in Holziken. Ursprünglich hat der Gemeinderat das Begehren der «Neue Wohnbau AG» gutgeheissen. Diese beantragte, dass das Glockengeläut auf dem Dach des alten Schulhauses während der gesetzlichen Ruhezeiten abgestellt wird. Die Investorin aus Baar (ZG) erstellt in unmittelbarer Nähe 42 Eigentumswohnungen. Gut die Hälfte davon ist reserviert oder verkauft, die Bauarbeiten haben bereits begonnen.

Nachdem sich in der Bevölkerung Widerstand formiert hat, liess der Gemeinderat an der «Gmeind» eine Konsultativabstimmung durchführen, nach deren Ausgang er sich richten werde (wir berichteten). Das Votum war eindeutig: 114 HolzikerInnen waren gegen eine Abschaltung, nur 52 dafür.

Josef Scherrer, dem die Neue Wohnbau AG gehört, sagt dazu: «Ich bin gewillt, alle rechtlichen Mittel zu nutzen, um die Abschaltung des Glockengeläuts während der im Polizeireglement festgelegten Ruhezeiten von 23 Uhr bis 06 Uhr durchzusetzen.» Scherrer sieht sich im Recht.

Scherrer: «Rechtliche Schritte»
Neben dem verbindlichen Reglement, gäbe es auch einen positiven Gemeinderatsbeschluss und ein Gutachten «das eindeutig besagt, dass die Immissionen zu hoch sind und wie jeder andere Lärm zu behandeln seien», sagt Josef Scherrer weiter. Zur Erinnerung: beim Glockenturm in Holziken handelt es sich nicht um eine Kirche und selbst bei einer Kirche gehört die Zeitangabe zum «weltlichen Geläut». Eine Abschaltung würde keine religiösen Bräuche verletzen. Der Gemeinderat kann in der Sache von sich aus entscheiden. «Ich habe nichts zu verbergen, alle Dokumente können eingesehen werden», erklärt Scherrer weiter und unterstreicht, dass er Wünschen der Gemeinde bezüglich Besucherparkplätzen oder einem Durchgangsrecht entgegengekommen sei. Er warte nun die schriftliche Bestätigung des Gemeinderates ab und werde alle rechtlichen Schritte ausschöpfen, «wenn es sein muss, durch alle Instanzen ». Scherrer betont aber auch: «Ich bin an einer einvernehmlichen Lösung für alle Holziker und Holzikerinnen und auch für die zukünftigen Einwohner interessiert». Er bleibe weiterhin offen für Gespräche. Wer weiss, vielleicht ergibt sich ja doch noch eine bessere Lösung als ein juristisches und vor allem teures Hickhack.