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Eine der grössten Sanierungen der Schweiz

«Es ist eine der grössten energetischen Sanierungen der Schweiz», schreibt die AXA. Am 7. Februar starten die Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung von Telli B und Telli C an der Delfterstrasse. Die 581 bewohnten Wohnungen werden ökologisch auf den neusten Stand gebracht und saniert. «Damit kann der CO2-Ausstoss unserer Gebäude jährlich um rund 1000 Tonnen reduziert werden», so die AXA.

Mit den Rodungsarbeiten wird begonnen Bevor aber mit der Sanierung Mitte März gestartet werden kann, -werden nun in einem ersten Schritt Rodungsarbeiten durchgeführt. Auf der Ostseite, zwischen Delfterstrasse und Neuenburgerstrasse, befindet sich unter dem Park die Tiefgarage, die inklusive Dach saniert wird. Ist das Dach saniert, werden die Parkplätze aufs Dach verschoben, damit der Rest der Tiefgarage saniert werden kann.

Im Mai wird mit der Sanierung der Treppenhäuser und Lifte in Telli B begonnen (Telli C März 2021). Der Umbau der Treppenhäuser wird gestaffelt durchgeführt. Er dauert für jeweils zwei Häuser ca. 10 bis 12 Wochen. Die Lifte im Nachbarhaus sind jedoch wie immer durch die Verbindungsgänge erreichbar, wodurch sich die Anzahl Stockwerke, die zu Fuss überwunden werden müssen, reduziert. Für Bewohnerinnen und Bewohner, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, wird nach individuellen Lösungen gesucht. Wer unbedingt einen Lift braucht, kann eine Ersatzwohnung im Haus beanspruchen.

Alle Mieter müssen ihre Wohnungen für kurze Zeit verlassen
Mit den Sanierungen der Wohnungen soll im April 2021 begonnen werden. Die Gebäude erhalten eine neue dämmende Hülle. Die Wohnungen erhalten neue Wohnungstüren, raumhohe Fenster, eine kontrollierte Lüftung. Der Ostbalkon wird aufgrund der dickeren Fassade zwar kleiner, dafür wird der Westbalkon um 90 cm tiefer und dadurch markant grösser. Zudem werden elektrische Storen installiert. Auch die neuen Heizungen befinden sich nicht mehr vor den Fenstern, sondern an den Wänden. Obwohl die Gebäude eine neue Hülle erhalten, bleibt das Erscheinungsbild gleich.

Während die Wohnungen saniert werden, müssen die Mieter für ca. acht bis zehn Tage ihre Wohnungen verlassen. Nämlich dann, wenn die Fassaden abgebrochen werden und die Lüftungen eingebaut werden. Die Möbel jedoch können in der Wohnung bleiben. Die AXA übernimmt alle Kosten, die für die Mieter durch die Sanierung entstehen. So beispielsweise für ein Hotel, wenn nötig, oder das Zügelunternehmen fürs Möbelrücken.

Verschiedene Anlaufstellen
Anfang 2023 werden die Arbeiten mit der Umgebungsgestaltung abgeschlossen. Während der ganzen Sanierungszeit bietet die AXA verschiedene Anlaufstellen. So gibt es in der Musterwohnung an der Delfterstrasse 22, 2. Stock, ein Mietercafé, das dienstags und donnerstags geöffnet hat. Neben der Verwaltung stehen dort auch immer Sozialarbeiter zur Hilfe bereit. Neben telliportal.ch gibt es zudem auch die Crossiety-App, welche die Mieter über alle Neuigkeiten informiert.

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Für die vorstehend erwähnten Ersatzwahlen vom 15. März 2020 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht angemeldet:

Gemeinderat (1 Sitz)
• Dietschi Miriam, 1982, Ankenlandweg 420, parteilos, neu

Gemeindeammann
• Bärtschi Silvan, 1983, Spittelholzweg 178, parteilos, neu

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für Mitglieder des Gemeinderats sowie  den Gemeindeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat für den Gemeinderat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). 

Stimmen für den Gemeindeammann sind nur gültig, wenn diese bei demselben Wahlgang auch die Stimme als
Mitglied des Gemeinderats enthalten (§ 27a Abs. 2 GPR) oder die Person bereits Mitglied des Gemeinderates ist.

4814 Bottenwil, 31. Januar 2020
Wahlbüro

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Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 10. Februar bis 10. März 2020, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürostunden im Gemeindehaus Biberstein, 1. Stock, eingesehen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

5023 Biberstein, 29. Januar 2020
Gemeinderat

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Parallel zum kantonalen Vorprüfungsverfahren liegen, gestützt auf § 3 des Baugesetzes des Kantons Aargau (BauG), die Entwürfe zum Gestaltungsplan Kehrmatt zur Durchführung des Mitwirkungsverfahrens öffentlich auf.

Die Unterlagen können vom 26. Februar bis zum 26. März 2020 während den ordentlichen Bürostunden auf der Gemeindeverwaltung Schmiedrued eingesehen werden.

Zur Einleitung des Mitwirkungsverfahrens findet am Dienstag, 25. Februar 2020, 19.00 Uhr, im Vereinslokal, Schulhaus Schmiedrued, für Interessierte eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Der von privater Seite initiierte Gestaltungsplan wird vorgestellt und die Planer werden Ihre Fragen beantworten. Die Unterlagen sind ab dem 26. Februar 2020 auch auf der Webseite www.schmiedrued.ch einsehbar.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Schmiedrued, Dorfstrasse 624, Postfach 17, 5046 Schmiedrued, eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungen gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt im Anschluss an die Vorprüfung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zu einem späteren Zeitpunkt.

Schmiedrued, 4. Februar 2020
Gemeinderat

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Folgende Gräber werden gemäss §§ 24 und 25 des Bestattungs- und Friedhofreglementes der Gemeinde Safenwil vom 24. November 2000 infolge Ablauf der Ruhezeit aufgehoben:
– Erdbestattungsgräber der Jahre 1993 und 1994
– Urnenreihengräber der Jahre 1993 und 1994

Die Angehörigen der in diesen Gräberfeldern bestatteten Personen werden eingeladen, Grabdenkmäler, Grabeinfassungen, Pflanzen usw. bis 30. April 2020 zu räumen.

Nach Ablauf der Räumungsfrist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde.

Nähere Auskünfte erteilt gerne Friedhofgärtner Markus Wiederkehr (Telefon 079 855 37 17)

5745 Safenwil, 27. Januar 2020
Gemeinderat Safenwil

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Der Gemeinderat hat am 14. Januar 2020 folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung Erschliessungsplan «Zimmermatte» Umzonung

Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Ab. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).

Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Bauverwaltung eingesehen werden. 

Mit der Genehmigung des Erschlies-sungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).

Suhr, 3. Februar 2020
Gemeinderat Suhr

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Koordinationschwerpunkt gemäss Landeskarte 2648190 / 1246667.
Beteiligte Parzellen: 1987, 3482, 3205.

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24, Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§3 BauG).

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. Februar bis 9. März 2020 auf der Bauverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).

Wer ein schutzwürdiges eigenes Inte-resse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Suhr, 7. Februar 2020
Gemeinderat Suhr

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Bauherr: Verein für individuelle Lernwege, Suhr
Bauobjekt: Umnutzung Bürogeb.ude in Schulräume, Fassadenwerbung, Hintere Bahnhofstrasse 3

Bauherr: Imboden Rahel und Christoph, Suhr
Bauobjekt: Swimmingpool, Pergola und Einfriedung von Gartenplatz, Lättweg 28

Bauherr: Neon Bächli AG, Beinwil am See
Bauobjekt: Umlaufendes Reklameband an Überdachung Tankstelle, Hintere Bahnhofstrasse 4

Bauherr: Fernwärme Wynenfeld AG, Buchs
Bauobjekt: Erweiterung Fernwärme Kammer 38 bis 202/204: Projektänderung Leitungsführung, Wynenfeldstrasse / Wynenfeldweg

Bauherr: Einwohnergemeinde Suhr, Suhr
Bauobjekt: Sanierung Schulküchen und Werkräume der Bezirksschule Suhr Trakt Nord und Süd, Mühleweg 5

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Bauherr: Zimmermann Christoph, Schlossrued
Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Storchenhof

Bauherr: Baustoff Birmenstorf AG, Birmenstorf
Bauobjekt: Bau Aussentreppe, Geländer, Fenstergrösse (bereits erstellt), Storchenhof

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Bauherr: Maurer Marc und Terry, Rombach
Bauobjekt: Sichtschutzwand Stahl roh (Projektänderung), Alpenblickweg 9

Bauherr: Hoxhaj Shaban und Bashkim, Bachenbülach
Bauobjekt: Umbau Mehrfamilienhaus (vormals Restaurant Linde), Hauptstrasse 38

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Bauherr: Wernli Werner und Gertrud, Hirschthal
Bauobjekt: Balkonverglasung, Trottengasse 7

Bauherr: Zahnd Rudolf und Lea, Hirschthal
Bauobjekt: Balkonverglasung, Trottengasse 7

Bauherr: Schell Werner und Sandra, Hirschthal
Bauobjekt: Neubau Gartenschwimmbad, Maiackerweg 10

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Bauherr: Hunziker Robert, Soffenmattweg 1, 5034 Suhr
Bauobjekt: Rückbau Ölheizung, Neubau Gasheizung
Bauplatz: Soffenmattweg 1, Parzelle 1690

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