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In Folge der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen bezüglich des Coronavirus werden die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Safenwil reduziert.

Die Schalter sind neu von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 10.00 Uhr geöffnet.

Unser Telefon ist zu den gewohnten Öffnungszeiten jederzeit bedient:
Einwohnerdienste / Kanzlei 062 789 33 10
Abteilung Steuern 062 789 33 25
Abteilung Finanzen 062 789 33 20
Abteilung Bau- und Planung 062 789 33 15

Weiter sind wir per Mail oder Post erreichbar. Individuelle Termine können per Telefon vereinbart werden.
Wir bitten Sie jedoch darum, nur noch bei wichtigen Anliegen persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorbeizukommen.

Vielen Dank für das Verständnis. Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Gesundheit.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Safenwil

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An bedürftige Studentinnen und Studenten können aus dem Stipendienfonds Dr. Gottlieb Lüscher Unterstützungsbeiträge ausgerichtet werden. Anspruchsberechtigt sind in Muhen heimatberechtigte Ortsbürgerinnen und Ortsbürger, unabhängig vom aktuellen Wohnsitz.

Neben den Gesuchsformularen und dem Reglement ist ein Berechnungstool auf der Website der Gemeinde Muhen aufgeschaltet, um herauszufinden, ob ein Anspruch besteht. Sofern eine Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann, entsteht der Anspruch auf einen Beitrag bei Beginn der Ausbildung nach Vollendung der obligatorischen Schulpflicht. Dabei kann es sich um eine Berufslehre oder um ein Studium handeln.

Studentinnen und Studenten, die sich für einen Stipendienbeitrag interessieren, können das Reglement und die erforderlichen Gesuchsformulare bei der Gemeindekanzlei Muhen (Telefon 062 737 16 16; E-Mail: gemeindekanzlei@muhen.ch) beziehen oder die Unterlagen via Website, www.muhen.ch, herunterladen.

Der Stipendienantrag muss bis spätestens am 31. Mai 2020 beim Gemeinderat eingereicht werden.

Der Gemeinderat

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Gemeinderat
Absolutes Mehr 98 Stimmen

Gewählt ist: Dietschi Miriam 191
Vereinzelt gültige Stimmen 4

Gemeindeammann: Absolutes Mehr 96
Gewählt ist: Bärtschi Silvan 182
Vereinzelt gültige Stimmen 8

Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.

Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen.

Bottenwil, 15. März 2020
Wahlbüro Bottenwil

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Anzahl Stimmberechtigte: 1019

Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise: 450

Ungültig eingereichte Stimmzettel: 0

Leere Stimmzettel: 2

In Betracht fallende Stimmzettel 446

Davon haben gestimmt mit «Ja» 273

Davon haben gestimmt mit «Nein» 173

Der Souverän hat demnach dem Standort der Mobilfunkantenne auf dem Schulhaus Hübeli zugestimmt.

Beschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung im Landanzeiger, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

Uerkheim, 16. März 2020
Wahlbüro Uerkheim

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Aargauer Gemeinden Menziken, Reitnau und Wiliberg

IRON BIKE

Datum: 6. und 7. Juni 2020

Veranstalter: Radfahrer Verein Brittnau

Teilnehmerzahl: ca. 900

Beanspruchte Fläche: Waldstrassen der Aargauer Gemeinden Menziken, Reitnau und Wiliberg

Gemäss § 11 des Waldgesetzes und § 20 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau ist diese Veranstaltung bewilligungspflichtig. Die öffentliche Auflage findet 23. März 2020 bis 21. April 2020 auf den Gemeindekanzleien aller betroffenen Gemeinden statt.

Gegen die Benützung dieser Waldflächen kann innert der Auflagefrist bei den Gemeinderäten Menziken, Reitnau und Wiliberg schriftlich Einwendung erhoben werden. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.

Brittnau, 11. März 2020
Gemeinderat Brittnau