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Neue Bewohner auf dem Areal eines ehemaligen römischen Gutshofes in Buchs

An der Bachstrasse gegenüber dem Restaurant Buurestube in Buchs baut die Baugesellschaft Römerhof auf dem Grundstück eines ehemaligen römischen Gutshofes ein schönes, modernes Mehrfamilienhaus mit sieben Eigentumswohnungen.

Ursprünglich bauten die Römer kleinere, bescheidene oder mittelgrosse bis ganz grosse und luxuriöse landwirtschaftliche Betriebe, welche in etwa den heutigen Bauernhöfen entsprachen. Die verschiedenen Typen wiesen alle ein Herrenhaus und einzelne oder zahlreiche Ökonomiegebäude auf, welche meist von einer Mauer umschlossen waren. Als bevorzugte Lage galten sonnige, hochwasserfreie Hänge mit Frischwasserversorgung und Anbindung an Verkehrswege, sowie mit der Möglichkeit einer differenzierten Landnutzung.

Die ehemaligen Gutshöfe produzierten nicht nur für den Eigenbedarf, sondern auch für die nahen Dörfer und Städte, sowie für das Militär. Entsprechend der Grösse und der Produktion arbeiteten und wohnten dort kleinere Personengruppen oder auch sehr viele Menschen wie die Gutsbesitzer, sowie Landarbeiter, Sklaven, Bedienstete und Handwerker.

Der neue Römerhof am Bühlrain ist ein optimaler Platz zum Wohnen
Der Bühlrain als Standort des Neubaus im Buchser Oberdorf hat die optimale Lage, welche schon die Römer bevorzugten. Es erstaunt deshalb nicht, dass das Herrenhaus des römischen Gutshofes just an diesem Ort erstellt wurde.

Mit dieser Gewissheit machte sich die Kantonsarchäologie im Spätherbst 2019 daran, im Vorfeld des Bauvorhabens, das Areal archäologisch zu untersuchen. Tatsächlich stiess das Grabungsteam auf die Überreste eines zweiphasigen Gebäudes und dabei auf Fundamente und einzelne Fussbodenausschnitte. Es liessen sich mehrere verschieden grosse Räume erkennen, die wahrscheinlich unterschiedliche Funktionen hatten.

Die Mauern einer älteren und einer jüngeren Phase liessen sich durch ihre Masse gut voneinander unterschieden. Das ältere Gebäude war wahrscheinlich grösstenteils in Fachwerk gebaut und stand auf einem Steinsockel. Der Fachwerkbau wurde nach unbestimmter Zeit ersetzt. Dabei besass das nachfolgende Gebäude beinahe denselben Grundriss. Die Inneneinteilung blieb gleich, wobei die alten Fundamente weiterhin genutzt worden sind.

Römischer Guthof in Buchs | Der Landanzeiger
Bei den Ausgrabungen stiessen die Archäologen auf die Grundmauern eines römischen Gutshofs

Vermutlich das Herrenhaus
Das Gebäude, welches das Grabungsteam freigelegt hat, lag am östlichen Rand des Bühlrains. Es war vermutlich ein Teil des Herrenhauses. Offen blieb jedoch, wie das Gebäude orientiert war, d. h. ob die freigelegten Reste zur Front des Herrenhauses oder zum Seitentrakt gehörten.

Erfolgreicher Verkauf
Auf dem Grundstück entsteht nun ein kleines Mehrfamilienhaus in moderner gradliniger Architektur. Bei der Planung war es wichtig, den Neubau mit der bestehenden Parkplatzsituation des Restaurant Buurestube in Einklang zu bringen. Das Architekturbüro Klein + Müller Architekten AG aus Kreuzlingen hat hierfür eine aparte Lösung erarbeitet, hinter welcher alle betroffenen Parteien, wie auch die Gemeinde Buchs stehen können.

Alpha Immobilien aus Oberentfelden
Der Verkauf der sieben Eigentumswohnungen wurde an Alpha Immobilien aus Oberentfelden übertragen. Schon nach kurzer Zeit konnten alle Reservierungen abgeschlossen werden. Die neuen Eigentümer waren vor allem von der ausgezeichneten Lage, der sonnigen Ausrichtung der Wohnungen und den grosszügigen Grundrissen begeistert.

Der Bühlrain war schon zu Römerzeiten ein ausgewählter Wohnort und bewährt sich nun auch mit dem neuen «Römerhof » bei den zukünftigen Bewohnern als gesuchter Wohnort. Dank der zügig vorangetriebenen Arbeiten der Kantonsarchäologen konnte der Baustart für den Neubau im letzten Januar termingerecht erfolgen. Die Bauarbeiten konnten auch während der vergangenen Monate wie geplant umgesetzt werden. So wurden die Richtlinien des Bundes durch die Handwerker vorbildlich und vollumfänglich umgesetzt.

Der Bezug der Wohnungen ist auf den März 2021 vorgesehen und der «Römerhof» wird dann mit neuem Leben erfüllt.

Weitere Informationen zu den Wohnungen gibt es unter: www.alpha-immobilien.ch

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Viel Neues bei Auto Germann

Wie andere Betriebe auch, stand die Firma Auto Germann in Hunzenschwil vor ein paar Wochen in den Startlöchern für die Frühlingsausstellung. Wie die Geschichte weitergeht ist bekannt.

«Nun haben wir den Frühling etwas nach hinten verschoben und freuen uns nach den letzten Lockerungen nun ganz besonders auf viele Besucher.» Patrick Germann hat trotz den schwierigen Zeiten seine Zuversicht und seine gute Laune nicht verloren.

Etwas ärgert ihn allerdings schon ein bisschen. Genau zu beginn der Frühlingsausstellung stand der brandneue Opel Grandland X Hybrid4 zum ersten Mal im Ausstellungsraum. Ein wunderschöner SUV mit der intelligenten Technik eines Hybrid-Antriebes. Man muss ihn sehen, anfassen und riechen können.

Aber nicht nur bei Opel gibt es viel Neues. Auch die Marke Nissan, die seit gut 6 Jahren bei Auto Germann zu finden ist, hat vollelektrische und hybridisierte Fahrzeuge nachgelegt. Es lohnt sich also, bei Auto Germann vorbei zu schauen. Patrick Germann sagte dazu: «Vom 2. bis zum 13. Juni warten wir mit ganz besonderen Aktionen auf. Unsere Kundschaft wird staunen und zudem gibt es mit einem gekonnten Dreh am Glücksrad besonders attraktive Preise zu gewinnen.»

Nissan Camper Michelangelo bei Auto Germann Hunzenschwil | Der Landanzeiger
Camperherz was willst Du mehr: Michelangelo heisst das neue, komplett ausgestattete Fahrzeug von Nissan

Während der Ausstellungszeit gibt es zudem auch einen Rabatt von 5 Rappen pro Liter und sein Auto kann man für den halben Preis waschen lassen. «Wir sind vorbereitet, wollen unseren Kunden etwas bieten und es ist höchste Zeit, dass es wieder Gutes zu vermelden gibt.» so Patrick Germann.

Mehr Informationen zu den Neuheiten und den Sonderaktionen gibt es unter: www.autogermann.ch

Nissan Leaf und Qashqai bei Auto Germann Hunzenschwil | Der Landanzeiger
Der vollelektrische «Leaf» und der «Qashqai» sind die neuen Verkaufsschlager aus dem Hause Nissan
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Der TCS hilft bei den Ferienvorbereitungen

Nach der Coronakrise werden voraussichtlich wieder mehr Leute mit ihrem Auto verreisen. Unterschiedliche Vorschriften und Einreisebestimmungen machen die bevorstehende Reisevorbereitung nicht einfach. Der TCS steht helfend zur Seite.

Die Sommer-Ferien sind nicht mehr sehr fern. Nach der Coronazeit ist das eigene Fahrzeug das bevorzugte Reisemittel. Jetzt gilt es, die nötigen Vorbereitungen zu treffen. Der TCS hat einige wertvolle Hinweise zusammengestellt die mithelfen, die Reise im In- und Ausland zu einem unbeschwerten Vergnügen zu machen.

Ein- und Ausreisevorschriften studieren
Vor der Abreise sollten die aktuellen Ein- und Ausreisevorschriften des Ziellandes sowie der Durchfahrtsländer konsultiert werden. Empfehlenswert sind die vertrauenswürdigen Seiten der Automobilclubs oder Regierungen. Einige Wochen vor der Abreise sind die erforderlichen Reisedokumente wie Pass, ID auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Müssen neue Papiere beantragt werden, sollte eine grössere Vorlaufzeit berücksichtigt werden. Die Reiseversicherung des TCS, der ETI-Schutzbrief hilft bei vorgesehenen Ereignissen im In- und Ausland, dies vor und während der Reise für personen- und fahrzeugbezogenen Leistungen. Das Mitführen der grünen Versicherungskarte ist auch wenn nicht obligatorisch sehr empfehlenswert und kann bei der Motorfahrzeugversicherung kostenlos beantragt werden.

Zusatzausrüstung im Auto mitführen
Die ausländischen Polizisten stützen sich in der Regel bei Fahrzeugkontrollen auf die Gesetzgebung ihres Landes ab. Der TCS empfiehlt daher folgende Zusatzausrüstung für das Fahrzeug: CH-Kleber, Sicherheitswesten (für alle Passagiere), Pannendreieck und Reiseapotheke. Die Formalitäten und Länderinformationen für über 200 Reiseziele können auf der TCS-Webseite unter www.tourismustcs.ch heruntergeladen werden.

Je nach Reiseroute ist es ratsam, für gebührenpflichtige Reiseabschnitte das notwendige Kleingeld oder Kreditkarten bereitzuhalten. Die Autobahnen in den Nachbarländern Frankreich, Italien und Österreich sind gebührenpflichtig.

Telepass: Zahlen ohne anzuhalten
Mit dem Telepass, die elektronische Mautbox, kann man ohne anzuhalten an den signalisierten Durchgängen durchfahren. Seit Mitte 2018 ist der Telepass nicht nur für Italien, sondern auch für Frankreich, Spanien und Portugal gültig.

Die Zahlung mit Telepass hat viele Vorteile: Benutzung der speziellen Fahrbahnen für Telepass (gelbe Spur). Durchfahrt der Mautstationen ohne Anhalten. Einfache Bezahlung der Maut über die Kreditkarte. Vereinfachte Einfahrt und Nutzung von über 500 Parkhäusern in Städten und Flughäfen in Italien.

Mit dem praktischen Telepass werden die Mautgebühren automatisch erfasst und vom TCS monatlich über die erfasste Kreditkarte verrechnet. In der TCS-Kontaktstelle in Birr können Sie den Telepass mieten und diesen sofort aktiviert mitnehmen.

Viacard
Die Viacard ist ein weiteres Mittel zur Bezahlung der Gebühren auf italienischen Autobahnen. Die TCS Kontaktstelle Aargau bietet Karten zu € 50.– und € 75.– an, welche in Schweizer Franken erworben werden können. Die Höhe der Gebühren in Italien kann auf der TCS-Webseite www.tcs.ch unter Reiseroutenplanung berechnet werden.

A-Vignetten
Auf österreichischen Autobahnen benötigt jedes Motorfahrzeug bis 3.5 Tonnen eine Vignette. Diese sind zeitlich beschränkt gültig. Die TCSKontaktstelle Aargau in Birr bietet die österreichischen Autobahnvignetten mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Tagen, zwei Monaten oder 1 Jahr für PW und für Motorräder.

Schadstoffplakette
Vor allem im süddeutschen Raum sowie im Ruhrgebiet ist in vielen deutschen Städten eine sogenannte Umweltzone eingeführt worden, die nur mit einer «Schadstoffplakette » befahren werden kann. Auch ausländische Fahrzeuge benötigen eine solche Plakette. Die unlimitierte Plakette ist in ganz Deutschland und somit in allen Städten gültig, die Umweltzonen eingeführt haben.

Schadstoffplaketten für Autos mit schweizerischen Kennzeichen sind bei der TCS-Kontaktstelle in Birr bestellbar. Die ausgestellte Schadstoffplakette gilt nur für das betreffende Auto gemäss Fahrzeugausweis. Selbstverständlich kann auch diese bequem über den TCS-E-Shop bestellt werden. Auch weitere europäische Länder haben sogenannte Umweltzonen eingeführt. Informationen finden Sie unter www.tourismustcs.ch.

Sämtliche Reiseversicherungen, Zusatzausrüstungen für das Fahrzeug wie auch alle Vignetten und der Telepass können in der TCS-Kontaktstelle Aargau in Birr erworben werden. TCSMitglieder erhalten auf das gesamte Shopsortiment (ohne Vignetten und Mautkarten) 10 Prozent Rabatt.

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 8.6.2020 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

1. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 13.7.2020):

  • 1.1. Die Änderung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds (befristeter Verzicht auf Gebühren für Aussenflächen) wird gutgeheissen. Das genehmigte Reglement ist unter www.aarau.ch/politik-verwaltung/politik/einwohnerrat/sitzungen-einwohnerrat-2020.html/889 verfügbar oder kann bei der Stadtkanzlei bestellt werden.
  • 1.2. Der Vertragsentwurf zur Vergrösserung des Bauperimeters und Verlängerung des Baurechts (SDR Suhr/3334) sowie des Unterbaurechts (SDR Suhr/3348 – Curling Club Aarau) jeweils bis zum 31. Dezember 2052 wird genehmigt.
  • 1.3. Der Zusatzkredit von 400’000 Franken für die Revision der allgemeinen Nutzungsplanung wird bewilligt.
  • 1.4. Der Verpflichtungskredit von 1’640’000 Franken (zzgl. allfälliger teuerungsbedingter Mehrkosten seit Dezember 2019) zu Lasten der Investitionsrechnung (Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasserbeseitigung) für die Erneuerung des Abwassersystems in der Rohrerstrasse wird bewilligt.
  • 1.5. Der Verpflichtungskredit von 556’000 Franken zur Finanzierung des Versuchsbetriebs auf der Buslinie 2 (Aarau Bahnhof – Telli – Aarau Rohr) in den Jahren 2021 bis 2023 wird bewilligt.
  • 1.6. Die Kreditabrechnung Projektierung Alte Reithalle wird genehmigt.
  • 1.7. Die Kreditabrechnung Realisierung Kindergarten Binzenhof wird genehmigt.

2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:

  • 2.1. Die abgeänderte WOSA-Motion «Produktegruppe 41, Freiwillige Sozialarbeit, Produkt Familienergänzende Kinderbetreuung» wird überwiesen.
  • 2.2. Das Postulat «Dividende Eniwa AG» wird nicht überwiesen.
  • 2.3. Die Motion «Aareübergang Aarenau-Telli für Fuss- und Veloverkehr» wird überwiesen.
  • 2.4. Die dringliche Motion «Überbrückungs- und Nothilfe für Kulturschaffende in der Coronakrise» wird überwiesen.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen.

Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 11.6.2020.

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Ergebnis zum Verkauf der Liegenschaft Staffelbach Nr. 53 mit dem Gebäude Nr. 154 «Mutschlihaus» inkl. dem notwendigen Parzellierungsvertrag

Anzahl Stimmberechtigte: 158
Anzahl eingereichte Stimmrechtsausweise: 64
Stimmbeteiligung: 40.5%

Eingelangte Stimmzettel: 64
Ausser Betracht fallende Stimmzettel: 0

JA-Stimmen: 63
NEIN-Stimmen: 1

Staffelbach, 7. Juni 2020
Wahlbüro Staffelbach

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Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege Teufenthal sowie zweier Ersatz-Stimmenzähler für den Rest der Amtsperiode 2018 / 2021 – 1. Wahlgang vom 27. September 2020

Tina Fuchs, Schulpflege Teufenthal, sowie Nadine Blanc und Gilbert Zwahlen, Ersatz-Stimmenzähler, haben ihren Rücktritt mitgeteilt.

Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2018 / 2021 wurde festgelegt auf den 27. September 2020. Interessierte Personen mit Wohnsitz in Teufenthal, die über das Stimm- und Wahlrecht verfügen, sind herzlich eingeladen, sich über die zu besetzenden Ämter zu erkundigen und für das Wahlverfahren bei der Gemeindekanzlei anzumelden.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Teufenthal zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 14. August 2020, 12.00 Uhr, einzureichen. Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei Teufen- thal bezogen oder auf der Homepage www.teufenthal.ch heruntergeladen werden. Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials schriftlich bekanntgegeben.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

10. Juni 2020
Wahlbüro Teufenthal

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Gesuchsteller: Klar Holding AG
Anlagen: 1 Grundwasserfassung und 1 Versickerungsanlage
Bauplatz: Grabenstrasse 7 in Aarau, Parzelle 5562
Bemerkungen: Förderleistung 2.87 l/s (167 l/min) Pumpenleistung Pumpe 1: 2.78 l/s (167 l/min)

Das Nutzungsgesuch wird gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom Freitag, 12. Juni 2020 bis am Montag, 13. Juli 2020, auf der Homepage der Stadt Aarau (www.aarau.ch) mit elektronischer Einsichtnahme in die Pläne und Beilagen, während den Büroöffnungszeiten im Stadtbüro, Städtisches Rathaus, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, öffentlich aufgelegt.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

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Ersatzwahl eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren.

Am Sonntag, 27. September 2020 findet die Ersatzwahl

  • eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 14. August 2020, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen als Ersatzmitglied des Wahlbüros erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise dem Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 1 und 2 GPR).

8. Juni 2020
Der Gemeinderat

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Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2018 / 2021 – 1. Wahlgang vom 27. September 2020.

Der Urnengang für die Ergänzungswahl eines Mitglieds des Gemeinderats wurde auf den 27. September 2020 festgelegt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Teufenthal zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 14. August 2020, 12.00 Uhr, einzureichen. Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei Teufenthal bezogen oder auf der Homepage www.teufenthal.ch heruntergeladen werden.

Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials schriftlich bekanntgegeben. Für die Ersatzwahl in den Gemeinderat ist im ersten Wahlgang grundsätzlich eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30 b GPR) und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Sollte die Sonderverordnung 1 (SonderV 201) des Regierungsrates infolge des Coronavirus bis zu diesem Zeitpunkt nach wie vor in Kraft sein, ist gemäss § 15 eine stille Wahl bereits im ersten Wahlgang möglich.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

10. Juni 2020
Wahlbüro Teufenthal

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Ersatzwahl Stimmenzähler(in)- Ersatz für den Rest der Amtsperiode 2018/21.

In Folge Demission von Karina Siegrist ist für den Rest der Amtsperiode ein(e) Stimmenzähler(in)-Ersatz neu zu wählen.

Anmeldeverfahren

Am Sonntag, 27. September 2020 findet die Ersatzwahl statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d. h. bis Freitag, 14. August 2020, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden oder auf der Homepage der Gemeinde Uerkheim heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tage angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Uerkheim, 4. Juni 2020
Das Wahlbüro

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Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden gebeten, Bäume und Sträucher dauerhaft so im Schnitt zu halten, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen. Pflanzen dürfen nicht in den Strassenraum ragen.

Freihaltung Lichtraumprofil

Lichtraumprofil Bäume schneiden | Der Landanzeiger

Folgende Vorschriften sind zu beachten:

  • Die Pflanzen dürfen die Parzellengrenze nur überragen, wenn die lichte Höhe von 4.50 m über Strassen und von 2.50 m über Gehwegen eingehalten wird.
  • Bei Einmündungen und engen Kurven muss in einer Höhe zwischen 0.80 m und 3.00 m ein sichtfreier Raum gewährleistet sein.
  • Strassenlampen, Verkehrssignale, Spiegel, Strassennamenschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
  • Damit die Strassenreinigungsarbeiten nicht behindert werden, müssen Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freigehalten werden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Eigentümer von sicht- und verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.

Für jeden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit danken wir bestens.

Abteilung Bau Planung Umwelt

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Die Mitglieder der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) unterstützen den Antrag des Regierungsrats einstimmig, den Überschuss von 228,5 Millionen Franken in die Ausgleichsreserve einzulegen.

Die Kommission war sich einig, dass der Kanton Aargau damit den nötigen Handlungsspielraum erhält, um auf die Folgen der Coronavirus-Pandemie flexibel reagieren zu können.

Im Ingress zur Botschaft legt der Regierungsrat dar, dass in der ursprünglichen Planung vorgesehen gewesen sei, den Überschuss für die Abtragung von Schulden einzusetzen. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie entschied sich der Regierungsrat kurzfristig, die Einlage in die Ausgleichsreserve zu beantragen. Aufgrund der Kurzfristigkeit konnte der Aufgabenbereichsbericht nicht mehr angepasst werden.

Die KAPF liess sich im Rahmen der Sitzung detailliert über die angepassten Zahlen informieren. Die entsprechenden Details liegen dem Grossen Rat für seine Entscheidungsfindung ebenfalls vor. Die Berichte der 43 Aufgabenbereiche waren in der Kommission unbestritten. Mit der Botschaft beantragt der Regierungsrat die Abschreibungen von 24 Vorstössen sowie die Aufrechterhaltungen von 113 Vorstössen.

Während die beantragten Aufrechterhaltungen unbestritten waren, wird die Aufrechterhaltung von fünf zur Abschreibung beantragten Vorstössen beantragt. Die Anträge in der Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2020, I. Teil, wurden allesamt einstimmig gutgeheissen.

Die Beratung des Jahresberichts 2019 sowie der Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2020, I. Teil, im Grossen Rat findet voraussichtlich am 16. Juni statt.

Kanton Aargau