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Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen werden gebeten, Hecken, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen. Auch sollten die Hausnummern von der Strasse her ersichtlich sein.

Die lichte Höhe muss bei Fahrbahnen 4.50 m und bei Gehwegen 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher sind auf das March zurückzuschneiden.

Besondere Beachtung ist Pflanzen im Bereich von Strasseneinmündungen zu schenken, weil diese die Verkehrsübersicht einengen.

Wir bitten die Liegenschaftseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher in diesem Sinne zu überprüfen und wenn nötig zurückzuschneiden.

Besten Dank.

Bauverwaltung Suhr

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Jahrmarkt vom Samstag, 31. Oktober 2020 – abgesagt
Grundsätzlich wäre die Durchführung des Jahrmarktes vom Samstag, 31. Oktober 2020 gemäss den heute geltenden Corona-Bestimmungen mit Schutzkonzept möglich. Für Grossveranstaltungen zeichnet sich der Kanton ab Oktober 2020 verantwortlich. Der Gemeinderat hat in seine Beurteilung einfliessen lassen, dass die Durchsetzbarkeit eines Schutzkonzeptes schlichtweg nicht ausreichend gewährleistet werden könnte. Insofern gilt es eine Risikoabwägung vorzunehmen. Im Weiteren stellen sich allgemein eher Tendenzen zur Verschlechterung der ausserordentlichen Lage im Hinblick auf den Herbst/Winter ein, was den Verzicht auf den Markt weiter bestärkt. Der Jahrmarkt vom Samstag, 31. Oktober 2020 wird deshalb abgesagt. Der Gemeinderat bittet die Marktfahrerinnen und Marktfahrer sowie die Besucherinnen und Besucher um Verständnis.

Absage der Gemeindeversammlung vom 23. November 2020 und Durchführung einer direkten Urnenabstimmung
Die aktuelle Lage lässt unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung einer Gemeindeversammlung zu. Dazu muss ein Schutzkonzept vorliegen, welches die Sicherheit der VersammlungsbesucherInnen gewährleistet. Eine Maskentragepflicht könnte Bestandteil dieses Konzeptes sein. Im Übrigen hält die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau in ihrem Kreisschreiben vom 14. August 2020 fest, dass nebst Gemeindeversammlungen mit bis maximal 1‘000 Personen nach wie vor auch die Anordnung einer direkten Urnenabstimmung möglich ist (§ 12 Abs. 1 Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus). In den Erläuterungen zur Abstimmung hat der Gemeinderat darzulegen, weshalb das Geschäft keinen Aufschub duldet (Abs. 2). Bei der Beurteilung der Dringlichkeit kommt den Gemeinden ein gewisses Ermessen zu. Keinen weiteren Aufschub lassen z. B. die Jahresrechnung 2019, das Budget 2021, Verpflichtungskredite wie auch einzelne Kreditabrechnungen, die Kündigung von Verträgen oder der Beitritt zu einem Gemeindeverband zu.

Die ungewisse Entwicklung der Corona-Fallzahlen kann zu einem Hemmnis bei der Beteiligung an einer Versammlung führen. Andererseits könnte die Anzahl der zu traktandierenden Geschäfte auch in einer überdurchschnittlich hohen Beteiligung münden (im Juni fand keine Gemeindeversammlung statt). Ein weiterer Vorteil mit der direkten Urnenabstimmung liegt darin, dass sich auch die ältere Einwohnerschaft und Betroffene der Risikogruppe ungehindert und gefahrlos an den demokratischen Prozessen beteiligen können (vgl. briefliche Stimmabgabe). Gestützt auf die Sonderverordnung 1 des Kantons hat der Gemeinderat deshalb entschieden, auf die Austragung der Gemeindeversammlung vom 23. November 2020 zu verzichten und dafür die direkte Urnenabstimmung anzuordnen. Diese wird voraussichtlich am Hauptwahl- und Abstimmungstermin vom Sonntag, 29. November 2020 durchgeführt. Die Stimmberechtigten werden spätestens 14 Tage zuvor mit den Abstimmungsunterlagen bedient. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis in dieser nach wie vor ausserordentlichen Lage.

5040 Schöftland, 1. September 2020
Der Gemeinderat

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Die Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS und der Gemeinderat Schlossrued haben das Gesuch zur Abbrandbewilligung für eine private Veranstaltung auf dem Schloss Rued genehmigt. Das Abbrennen eines Feuerwerks am Freitag, 11. September 2020, 22.30 Uhr, auf der Parzelle Nr. 391 (Lindenhübel), wird dem Veranstalter bewilligt.

Für Fragen aus der BevЪlkerung steht die Gemeindekanzlei (Tel. 062 721 13 63 oder Mail info@schlossrued.ch) zur Verfügung.

Schlossrued, 31. August 2020
Gemeinderat

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Traktanden

1. Begrüssung

2. Protokoll der 59. Sitzung des Kreisschulrates vom 13. Mai 2020

3. Information über die aktuelle Entwicklung der Schule Entfelden

4. Konstituierung Kreisschulrat: Wahl des/der Kreisschulratsvizepräsidenten/in 

5. Antrag auf Genehmigung des angepassten Stellenplans im Rahmen von 2412 Stellenprozenten für Angestellte der Schule Entfelden per 1.1.2021 für die Einsetzung einer Leitungsperson Schulverwaltung (100%). 

6. Antrag auf Genehmigung eines Investitionskredits zur Erneuerung des Schulmobiliars der 9 Primar-schulzimmer des Schulhauses Isegüetli in Oberentfelden in der Höhe von Fr. 180’000.–

7. Antrag auf Genehmigung: 
a) eines Projektierungskredits für Schulraumbauten «Oberstufenschulhaus» in Oberentfelden in der Höhe von Fr. 200’000.–
b) eines Projektierungskredits für die Schulraumbauten «Schulhaus Feld» in Unterentfelden in der Höhe von Fr. 170’000.–

8. Antrag auf Genehmigung eines Verpflichtungskredits für bauliche Massnahmen zur Instandsetzung der Gebäude der Schule Entfelden in der Höhe von Fr. 275’000.–

9. Antrag auf Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die fixe Bewässerungsanlage Spielwiese Süd in der Höhe von Fr. 105’000.–

10. Antrag auf Genehmigung eines Investitionskredits für die Gesamterneuerung der schulinternen IT-Anlage aus dem Jahre 2012 in der Höhe von Fr. 1’800’000.–

11. Antrag auf Genehmigung des Budgets 2021

12. Diverses 

13. Nächste Sitzungen

Die vorgeschriebenen Unterlagen liegen bis zum Sitzungstag bei den Gemeindekanzleien von Oberentfelden und Unterentfelden auf.

Gemäss § 13 Absatz 5 des Geschäftsreglements des Kreisschulrates sind Anträge dem Präsidenten schriftlich einzureichen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird nach Vorgaben des BAG durchgeführt.

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Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den ersten Wahlgang sind keine weiteren Wahlvorschläge für die vorstehend erwähnte Ersatzwahl eingegangen. Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro folgenden Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt:

Weber Thomas, 1979, Alte Landstrasse 102, von Aarau und Menziken AG, parteilos

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff GPR) sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

2. September 2020
Wahlbüro Teufenthal

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Nach Ablauf der Nachmeldefrist für die Ersatzwahl eines Stimmenzähler-Ersatz für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 wird folgender angemeldete Kandidat, gestützt auf § 30a Abs.2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) als in stiller Wahl gewählt erklärt:

Ersatzmitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler-Ersatz ( 1 Sitz)
• Gerber Heinz, 1970, Scheur 371, parteilos (neu)

Gegen diesen Wahlbeschluss kann gemäss §§ 66 ff. GPR bis am dritten Tag nach dieser Veröffentlichung beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (§68, §71 Abs. 2 GPR),  Beschwerde erhoben werden. 

Bottenwil, 27. August 2020
Wahlbüro Bottenwil

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Vorlage Nr. S-0174784.1
(Transformatorenstation 23 Holzmatte)

Vorlage Nr. L-0178452.2
(16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Ausserdorf und  Holzmatte)

Betroffene Gemeinde: 5034 Suhr

Gesuchstellerin: TBS Strom AG, Mühleweg 1, 5034 Suhr

Ort: Parzelle Nr. 2146

Gegenstand: Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI).

Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 7. September 2020 bis 6. Oktober 2020 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden:
Gemeinde Suhr
Bauverwaltung
Tramstrasse 12
5034 Suhr

Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben.
Einsprachen sind innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) schriftlich und begründet im Doppel beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf einzureichen.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG).
Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 16c Abs. 2 EleG). 
Ist aufgrund der geltenden COVID-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Tel. 058 595 18 50, planvorlagen@esti.ch).

Enteignung: Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 16f Abs. 2 EleG).
Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der Anzeige Mitteilung zu machen (Art. 32 EntG).
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge.
Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Art. 39 bis 41 EntG sind beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat  einzureichen (Art. 16f Abs. 2 EleG).

Aarau, 1. September 2020

Namens des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) 
Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

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Traktanden

1. Begrüssung und Mitteilungen

2. Anfragen

3. Umsetzung und Zusammenarbeit Schulsozialarbeit in der Primarschule und im Kindergarten der Schule Küttigen

4. Genehmigung Budget 2021

5. SatzungsКnderungen und Einsatz einer kreisschulrКtlichen Kommission

6. Verschiedenes

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GemКss § 11 der Satzungen des Forstverbandes «Leerau-Rued» wird folgende Publikation bekannt gegeben:

Das Budget 2021 des Forstverbandes «Leerau-Rued» wird auf der Gemeindekanzlei Kirchleerau (Rechnungsführende Gemeinde) bis am 5. Oktober 2020 Ъffentlich aufgelegt.

Namens des Forstvorstandes

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Stille Wahl

Nach Ablauf der Nachnominationsfrist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wird folgende angemeldete Kandidatin, gestützt auf § 30 a GPR, als in stiller Wahl gewählt erklärt:

Baumann-Bolliger Ursula, 1970, von Reitnau und Schlossrued AG, Weidstrasse 9

Es findet somit am 27. September 2020 keine Urnenwahl statt.

Wahlbeschwerden gemäss § 66 des Gesetzes über die politischen Rechte sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, zu richten.

Staffelbach, 31. August 2020
Wahlbüro Staffelbach

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Gemeindeversammlungsbeschlüsse veröffentlicht:

Ortsbürgergemeinde

1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2019

2. Genehmigung der Jahresrechnung 2019

3. Genehmigung des neuen Ortsbürgerreglements Muhen

Einwohnergemeinde

1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2019

2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2019

3. Genehmigung der Jahresrechnung 2019

4. Genehmigung der Erhöhung des Stellenplafonds der Gemeindeverwaltung um 50% 

5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Muhen an Gjergj Memaj

Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung, ausgenommen die Zusicherungen des Gemeindebürgerrechts (Traktandum 5 der Einwohnergemeinde), unterliegen dem fakultativen Referendum. Bei der Einwohnergemeinde kann ein Fünftel der Stimmberechtigten und bei der Ortsbürgergemeinde ein Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung verlangen, dass ein Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen ist. Eine Muster-Unterschriftenliste kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 5. Oktober 2020

Gemeinderat Muhen

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Als Auftakt zum Mitwirkungsverfahren zum Gestaltungsplan Neumattweg Ost, findet am 7. September 2020, um 19.00 Uhr im Mona Lisa Saal, Schulhaus Vinci, eine Informationsveranstaltung statt, zu der wir alle Einwohner und Einwohnerinnen herzlich einladen.

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.

Gemeinderat Suhr