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Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 14. September 2020 den positiven Beschluss für die Durchführung der Modernen Melioration in der Gemeinde Reitnau gefasst. Bis am 19. September 2020 dauerte die Referendumsfrist. Diese wurde nicht benutzt.

Wer mit dem Beizugsgebiet nicht einverstanden ist und während der öffentlichen Auflage der Vorplanung (25. September 2017 bis 24. Oktober 2017) ein eigenes schutzwürdiges Interesse geltend gemacht hat bzw. eine Einwendung gegen den Meliorationsperimeter fristgerecht eingereicht hat, kann gegen den Einleitungsbeschluss der Modernen Melioration Reitnau nach der Publikation des Abstimmungsergebnisses Beschwerde erheben (§ 20 Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau vom 13. Dezember 2011). Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei Reitnau eingesehen werden.

Die Beschwerde gegen den Einleitungsbeschluss kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, geführt werden. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt mit der Publikation zu laufen. Die Beschwerdefrist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar.

Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist

a. anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b. darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche oben genannten Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen.

Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Gemeindekanzlei Reitnau

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Aarau, Erlinsbacherstrasse, Höhe «alte Badeanstalt»
– Parkieren verboten (beidseitig)

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.

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Einige Geschäfte der publizierten Traktandenliste der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2020 konnten nicht rechtzeitig zum Druck der Botschaft abgeschlossen werden. Der Gemeinderat hat diese Geschäfte daher von der Traktandenliste abgesetzt. Die Traktandenliste der Einwohnergemeindeversammlung wurde neu wie folgt beschlossen:

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. August 2020
  2. Vertrag über die gemeinsame Führung der Oberstufe als Kreisschule Kölliken-Muhen
  3. Beitritt zum Verein Jugendarbeit Entfelden
  4. Beitrag zur Traglufthalle Freibad Suhr-Buchs-Gränichen
  5. Entlastungsleitung Schwabistal
  6. Budget 2021 mit unverändertem Steuerfuss von 112 %
  7. Verschiedenes und Umfrage
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Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung eines Verpflichtungskredits zur Ersatzbeschaffung eines gasbetriebenen Kehrichtfahrzeugs für das Bauamt.
  2. Genehmigung der Stellenplanerhöhung der Abteilung Finanzen ab 1. Januar 2021 von 250 % um 80 % auf 330 %.
  3. Genehmigung der Stellenplanerhöhung der Sozialen Dienste ab 1. Januar 2021 von 580 % um 120 % auf 700 %.
  4. Kenntnisnahme des Aufgaben- und Finanzplans 2021 – 2024.
  5. Genehmigung des Budgets 2021 der Einwohnergemeinde Buchs. Der Steuerfuss wird für das Jahr 2021 auf 108 % (wie bisher) festgesetzt.
  6. Überweisung der Motion von Reto Bianchi, GLP, betreffend Gratisparkieren für Buchser Vereinsmitglieder während ihren Trainingszeiten.
  7. Überweisung des Postulats von Denise Zeller Xenaki, CVP, betreffend Informatik.
  8. Überweisung des Postulats von Samuel Hasler, SVP, betreffend Auflösung Betreuungsvertrag Caritas.

Die Beschlüsse Ziffern 1 bis 3 unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 5 der Gemeindeordnung. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens der zehnte Teil der Stimmberechtigten der Gemeinde in einem Referendumsbegehren innert 30 Tagen, von der Bekanntmachung an gerechn§§et, beim Präsidenten des Einwohnerrats verlangt. Bei der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Prüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 30. November 2020.

Die Beschlüsse Ziffern 4 und 6 bis 8 sind formeller Natur. Sie unterstehen weder dem obligatorischen noch dem fakultativen Referendum.

Der Beschluss Ziffer 5 unterliegt dem obligatorischen Referendum gemäss § 4 lit. c der Gemeindeordnung. Die Urnenabstimmung findet am 29. November 2020 statt.

5033 Buchs, 27. Oktober 2020
Der Gemeinderat

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Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgerversammlung vom 14. September 2020 sind nach Ablauf der Referendumsfrist am 19. September 2020 in Rechtskraft erwachsen.

Gemeinderat Reitnau

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Ersatzwahl Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/21

Innert der gesetzlichen Nachmeldefrist von 5 Tagen sind keine weiteren Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission eingegangen. Es liegen somit nur so viele Kandidaturen vor, wie Sitze zu vergeben sind.

In Anwendung von § 30 a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) hat das Wahlbüro als Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 als in stiller Wahl gewählt erklärt:

• Byland, Rolf, 1962, Alte Hinterwilerstrasse 5, von Veltheim AG

Es findet somit keine Urnenwahl statt.

Wahlbeschwerden (§ 66 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Wahlergebnisse im Landanzeiger, an das Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

27. Oktober 2020
Das Wahlbüro

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Von Anfang November 2020 bis Ende April 2021 wird die Grünabfuhr nicht mehr wöchentlich, sondern an folgenden Dienstagen, jeweils ab 7.00 Uhr, durchgeführt:

November 2020
3., 10. und 24.

Dezember 2020
15.

Januar 2021
5. und 26.

Februar 2021
16.

März 2021
9. und 30.

April 2021
13., 20. und 27.

Ab 1. Mai bis 31. Oktober 2021 erfolgt die Abfuhr wieder wöchentlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Daniel Müller, Safenwil (Telefon 079 471 21 69, über Mittag und abends).

Safenwil, Oktober 2020
Gemeindekanzlei Safenwil

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Öffentliche Auflage der «Teiländerung Kulturlandplan Bereich Steinig 57» – Koordinatenschwerpunkt 2651.745 / 1235.945

Das Webhäuschen, Gebäude Nr. 240 auf Parzelle 408, Steinig, gehört zur Liegenschaft Steinig 57 und befindet sich gemäss gültigem Kulturlandplan in der Weilerzone. Die Eigentümer der ausserhalb Baugebiet liegenden Liegenschaft möchten das früher als Webhäuschen genutzte Nebengebäude erhalten und gleichzeitig zu einem Stöckli-Wohnhaus ausbauen.

Umgesetzt werden soll diese Absicht mit einer Teiländerung des Kulturlandplans, konkret mit einer Unterschutzstellung (kommunales Schutzobjekt gemäss § 25 BNO).

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Da es sich im vorliegenden Fall nur um eine geringfügige Nutzungsplanungsänderung ohne räumliche Auswirkung handelt, wird das Mitwirkungsverfahren gleichzeitig durchgeführt (§ 3 BauG).

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 30. Oktober bis 30. November 2020 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

27. Oktober 2020
Wahlbüro Schmiedrued

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Die Fusion zur «KVAargau» ist vom Tisch

Die Kehrichtverwertungsanlagen (KVA) Buchs und Turgi verzichten auf eine Fusion. Detaillierte Abklärungen haben ergeben, dass eine betriebliche Zusammenlegung zu wenige Vorteile mit sich bringen würde. Das Kooperationsprojekt KVAargau ist damit beendet.

Seit 2018 prüfen die KVA Buchs und die KVA Turgi eine strategische Zusammenarbeit. 2019 wurde entschieden, im Fall eines Zusammengehens weiterhin an beiden Standorten eine Kehrichtverwertungsanlage zu betreiben. Jetzt ist auch die zweite Projektphase abgeschlossen. Darin wurde geprüft, in welcher Form die Anlagen künftig unter einem gemeinsamen organisatorischen Dach betrieben werden könnten. Das Ergebnis der Analyse von verschiedenen Varianten lautet: Eine betriebliche Zusammenlegung hätte zu wenige Vorteile gegenüber den heutigen Organisationsformen, das schreiben die Verantwortlichen in einer Mitteilung. Die Projektleitung hat sich darauf geeinigt, auf weitere Abklärungen zu verzichten. Die Vorstände der beiden Gemeindeverbände als Trägerschaften der KVAs haben den Projektabschluss genehmigt.

Anlage kann länger betrieben werden
Die KVA Buchs gewann im Projektverlauf zudem neue Erkenntnisse über den Erneuerungsbedarf für eine ihrer Ofenlinien. Diese kann länger als ursprünglich geplant weiterbetrieben werden. Das bedeutet, dass die Anlagenerneuerungen in Buchs und Turgi – Auslöser des Projekts KVAargau – zeitlich weiter auseinanderliegen, als zu Projektbeginn bekannt war. Für die Investitionen hat dies zur Folge, dass im Beschaffungswesen kein Synergieund damit kein Sparpotenzial besteht.

Kostenoptimierung auch ohne Zusammenlegung möglich
Bei den Betriebskosten hätte vor allem auf der obersten Führungsebene gespart werden können (nur noch eine statt zwei Geschäftsleitungen). Eine Kostenoptimierung ist allerdings auch ohne Zusammenlegung möglich, indem die beiden Anlagen ihre bisherige Zusammenarbeit intensivieren.

Schon heute kooperierten die KVA Buchs und die KVA Turgi, etwa bei der Annahme von Importkehricht aus dem süddeutschen Raum. Die Verantwortlichen streben nun punktuell weitere gemeinsame Projekte an. «Die wertvollen Erkenntnisse aus dem Projekt KVAargau und das gute Einvernehmen werden auch in Zukunft genutzt», sagen die Präsidenten der Gemeindeverbände der KVA Buchs, Christoph Wasser, und der KVA Turgi, Roger Huber.

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Neubau für 48,5 Millionen Franken beantragt

Das über 100-jährige Laborgebäude des Amts für Verbraucherschutz befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Eine Sanierung im laufenden Betrieb ist weder betrieblich noch wirtschaftlich zweckmässig. Projektiert ist deshalb ein Neubau des Amts für Verbraucherschutz in Unterentfelden. Für dieses Bauvorhaben wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt.

Das im Departement Gesundheit und Soziales angesiedelte Amt für Verbraucherschutz (AVS) schützt durch risikobasierte Inspektionen und gezielte Untersuchungen die Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Chemikalien und Organismen. Auch stellt es die artgerechte Haltung und Gesundheit der Tiere im Kanton Aargau sicher.

Das AVS ist gegenwärtig in den beiden kantonseigenen Gebäuden am Kunsthausweg 24 (Laboratorium) und im Calame-Haus (Büros) an der Oberen Vorstadt 14 in Aarau untergebracht. Das über 100-jährige Laborgebäude ist stark sanierungsbedürftig. Eine Sanierung im laufenden Betrieb ist weder betrieblich noch wirtschaftlich zweckmässig.

Die Tätigkeiten von Inspektion und Untersuchung sind eng miteinander verknüpft und erfordern einen regen Austausch von Inspektions- und Laborpersonal. Darum hat der Regierungsrat im Dezember 2017 entschieden, das AVS unter einem Dach zusammenzuführen.

Mit dem Grundstück des Bildungszentrums in Unterentfelden wurde eine Lösung für den Neubau im Eigentum des Kantons gefunden, die sofort geplant und zeitnah realisiert werden kann. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie hat der Regierungsrat beim Grossen Rat einen Projektierungskredit über 4,7 Millionen Franken beantragt, der im August 2019 ohne Gegenstimmen gutgeheissen wurde.

Das im Detail erstellte Vorprojekt weist Erstellungskosten von 43,9 Millionen Franken aus. Unter Einbezug der Vorlaufkosten von 160’000 Franken und einer Kostenermittlungstoleranz von 10 Prozent wird dem Grossen Rat ein Baukredit von total 48,46 Millionen Franken beantragt. Für dieses Bauvorhaben wird vorgängig, gestützt auf § 66 der Kantonsverfassung, eine öffentliche Anhörung durchgeführt.

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Wenn selbst Nachbarwehren zum Dank auffahren

Trotz Corona organisierte die Feuerwehr Kölliken ihre alljährliche Hauptübung. Die zweite Verabschiedung von Kommandant Thomas Huber und die Einweihung des neuen Tanklöschfahrzeugs wurden gigantisch gefeiert.

Eigentlich hätte die Feuerwehr Kölliken anlässlich der Hauptübung 2020 zeigen wollen, was sie als gutausgebildete Feuerwehr alles so kann. Covid-19 hat dieses Vorhaben der Feuerwehr Kölliken aber zunichte gemacht. Aber nur einen Teil davon. Mit Besucherlisten, Gästesektoren und Maskenpflicht konnten die Vorgaben des BAGs erfüllt werden. Das war wichtig, denn ausfallen lassen, kam für die Feuerwehr nicht in Frage. Zwei zu wichtige Schwerpunkte standen auf dem Programm.

Was dann aber geschah, sucht seinesgleichen. Der neu zum Vizekommandanten beförderte Oberleutnant Roland Müller amtete als kompetenter Einsatzleiter und unterhaltsamer Moderator zugleich. Kurz nach seinem Befehl «Die Hauptübung ist eröffnet», fuhren angeführt vom neuen Kölliker Tanklöschfahrzeug rund 25 Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge aus allen umliegenden Organisationen mit Blaulicht und Sirenen auf den Dorfplatz.

Der abtretenden Kommandet Thomas Huber traute auf der Plattform des Hubretters, der extra vom AKW Gösgen nach Kölliken kam, seinen Augen nicht. Als die Sirenen verstummten bedankte sich Roland Müller bei den anwesenden Feuerwehren und richtete das Wort an an Thomas Huber: «Dass hier alle aufgefahren sind, ist eine besondere Wertschätzung an dich und deine geleistete Arbeit in den vergangenen Jahren. Wir danken dir alle dafür.» Ein lange anhaltender Applaus von den Mannschaften und den Gästen bekräftigte die Worte von Müller.

Tief berührt verfolgen der neue Kommandant Fabian Bircher (links) und der abgretende Thomas Huber das Geschehen aus dem Hubretter.

Nachfolger sind bestimmt
Thomas Huber kann am 31. Dezember auf insgesamt 27 Jahre und 5 Monate Feuerwehrdienst zurückblicken. Köllikens Gemeindeammann Mario Schegner sagte: «Gemäss seinem Dienstbüechlein leistete Thomas in dieser langen Zeit rund 250 Einsätze, 700 Übungen und zusätzliche Kurse und WBKs.» Schegner bedankte sich beim scheidenden Kommandanten im Namen der Gemeinde für seinen unermüdlichen Einsatz auch in schwierigen Zeiten, die glücklicherweise Geschichte sind. Auch wenn er sich noch so Mühe gab, der abtretenden Kommandat konnte seine Emotionen nicht verstecken und wischte mehrfach die eine oder andere Träne ab. Er können seinen Ruhestand beruhigt angehen, sagte Huber, denn mit Fabian Bircher, als neuen Kommandanten, und Roland Müller, als neuen Vize, würden zwei äusserst fähige Männer die zukünftige Führung der Feuerwehr Kölliken übernehmen.

Dankbarkeit von allen Seiten
Dankbar zeigte sich auch die Firma Tony Brändle AG aus Wängi, vertreten durch Claudia Brändle und Chömi Hunziker. Die Spezialisten der Firma konnten in diesem Jahr zwei baugleiche Tanklöschfahrzeuge an Safenwil und Kölliken liefern. Der Gemeinderat Roland Frey rühmte in diesem Zusammenhang die gute Zusammenarbeit der zwei Feuerwehren, der Firma Brändle und der Beschaffungskommission. Feierlich erfolgte die Schlüsselübergabe.

Der abtretenden Kommandant Thomas Huber (links) geht als «Major Tom» in die Geschichte der Feuerwehr Kölliken ein.