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Folgende Personen haben bei der Gemeinde Suhr ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

  1. Jovanovic, Ivana, geb. 2005, weiblich, von Bosnien und Herzegowina, wohnhaft in 5034 Suhr, Südallee 12
  2. Jovanovic, Ilija, geb. 2008, männlich, von Bosnien und Herzegowina, wohnhaft in 5034 Suhr, Südallee 12

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Suhr eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Gemeinderat Suhr

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Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kultur wird das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 Baugesetz des Kt. Aargau während 30 Tagen, d. h. vom 6. November 2020 bis und mit 7. Dezember 2020 durchgeführt. Dabei werden sämtliche relevanten Entwürfe auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Ebenfalls werden Sie die Unterlagen direkt auf der Gemeinde-Homepage einsehen können.

Beim Mitwirkungsverfahren handelt es sich nicht um das Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach § 24 Baugesetz des Kt. Aargau. Dieses Verfahren wird später separat publiziert und durchgeführt.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden.

Anstelle eines öffentlichen Informationsanlasses werden an folgenden Samstagmorgen Sprechstunden angeboten:

Samstag, 14. November 2020, 09.00 bis 11.30 Uhr
Samstag, 28. November 2020, 09.00 bis 11.30 Uhr

An den Sprechstunden werden Mitglieder der BNO-Kommission sowie Fachpersonen des begleitenden Ingenieurbüro swr+ AG für Fragen zur Verfügung stehen. Damit ein geordneter Ablauf infolge der Corona-Situation möglich ist, bitten wir die interessierten Personen vorgängig mit der Gemeindekanzlei (062 739 14 39) Kontakt aufzunehmen, damit für Sie ein Zeitfenster reserviert werden kann. Bei Bedarf können Fragen auch ausserhalb der offiziellen Termine oder telefonisch besprochen werden. Wenden Sie sich zu diesem Zweck direkt an Gemeindeschreiber Marco Bieri.

Für die Mitwirkung und konstruktive Zusammenarbeit dankt der Gemeinderat allen Beteiligten.

Gemeinderat Holziken

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Aufgrund der aktuellen Corona-Lage hat der Stadtrat entschieden, die Eingabefrist für die Konzepte auf Freitag, 29. Januar 2021, zu verlängern.

Das aktualisierte Terminprogramm ist auf www.aarau.ch publiziert. Die Eröffnung der 2. Sommerwirtschaft verschiebt sich somit auf das Jahr 2022 (optionale Eröffnung 2021).

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Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Kreisschulratssitzung vom 23. September 2020 in Rechtskraft erwachsen.

Oberentfelden, 5. November 2020
Schule Entfelden Kreisschulrat

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Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den ersten Wahlgang sind keine weiteren Wahlvorschläge für die vorstehend erwähnte Ersatzwahl eingegangen. Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro folgenden Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt:

Schmid Patrick, 1982, Kirchweg 17, von Bünzen AG, parteilos

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff GPR) sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

28. Oktober 2020
Wahlbüro Teufenthal

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Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wurden während der Anmeldefrist genauso viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind. Gemäss § 30a Abs. 1 GPR wurde daher mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten.

Weil innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, wurde folgende Kandidatin vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR):

Schulpflege
– Heller-Basler, Regina, 1960, Grubenweg 1, SVP

Für dieses Amt findet somit am 29. November 2020 keine Urnenwahl statt.

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

Gränichen, 28. Oktober 2020
Wahlbüro Gränichen

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Die IG Bierheilige bzw. OK Suhrentaler Bierwanderung, vertreten durch Herrn Jürg Maurer, ersucht um Bewilligung zur Durchführung der 1. Suhrentaler Bierwanderung vom 19. Juni 2021. Das Gesuch liegt mit den dazugehörigen Unterlagen bei der Gemeinde Muhen, Abteilung Zentrale Dienste vom 6. November bis 7. Dezember 2020 öffentlich auf.

Da rund 720 Teilnehmende erwartet werden, ist die Veranstaltung gemäss § 11 des Waldgesetzes des Kantons Aargau (AWaG) sowie gemäss §§ 20/21 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaV) bewilligungspflichtig. Die Veranstalter planen auf einer 8 km langen Wanderstrecke durch das Gemeindegebiet Muhen 7 Stände zu errichten, an denen verschiedene Brauereien Bier ausschenken und Verpflegung anbieten. Die Wanderstrecke führt durch das Waldareal der Gemeinde Muhen. Auf dem Wanderabschnitt im Wald sind 2 Stände geplant. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erheben. Die Einwendung hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Gemeinderat Muhen

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Auftraggeberin:
Stadt Aarau, Stadtrat, Rathausgasse 1, 5000 Aarau

Gegenstand und Umfang:
Durchführung des Banketts am Maienzug Aarau ab dem Jahr 2022 (jeweils erster Freitag im Juli; Lieferung Verpflegung inkl. Service) sowie Führung Festwirtschaft auf dem Festplatz Schanz oder in der Sporthalle Schachen (bei Schlechtwetterprogramm)

Information, Bezug der Unterlagen:
www.simap.ch Amtsblatt des Kantons Aargau

Einreichung der Unterlagen:
Das Angebot ist in 2-facher Ausführung und auf einem elektronischen Datenträger verschlossen bis am Freitag, 15. Januar 2021, 16.30 Uhr, an folgende Adresse einzureichen:
Submission Maienzugbankett
NICHT ÖFFNEN
Stadtkanzlei Aarau
Stefan Berner
Rathausgasse 1
5000 Aarau

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Naturschutz, Landwirtschaft oder beides?

Das Mitwirkungsverfahren über die Zukunft der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) ist abgeschlossen. Einwohnern und lokalen Organisationen reichten sechs Ideen ein, zwei kantonale Organisationen je eine. Nun liegt der Ball wieder bei der Eigentümerin, dem Konsortiums bestehend aus den Kantonen Aargau und Zürich, der Stadt Zürich und der Basler Chemie.

Die Mitwirkungsbeiträge werden nun in Absprache mit dem Kanton der Grundeigentümerin zur Stellungnahme zugestellt. «Sie enthalten von zustimmenden Voten über grundsätzlich anderen Planungsvorstellungen bis hin zu Detailvorschlägen über Regelungen zu Kunstdünger, Fungiziden und Pestiziden ein breites Spektrum von Ideen», schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung. Die Mitwirkenden haben Anspruch auf eine Beantwortung ihrer Eingaben. Diese erfolgt in der Regel im Planungsbericht.

Der Planungsberichtsentwurf war bereits Gegenstand der öffentlichen Mitwirkung. Aus der Würdigung der Mitwirkungsbeiträge können sich noch Änderungen am Planungsbericht ergeben. Basierend auf diesen Grundlagen wird das Departement Bau, Verkehr und Umwelt seine Vorprüfung im Sinne von § 23 des Baugesetzes abschliessen. Danach kann die öffentliche Auflage erfolgen. Während dieser Zeit können Einwendungen an den Gemeinderat gerichtet werden, über welche im Sinne von § 24 des BauG zu entscheiden ist (Rechtsverfahren).

Langer Weg bis zur Umsetzung
Anschliessend wird auch die Gemeindeversammlung darüber zu entscheiden haben, bevor dann das kantonale Genehmigungsverfahren in die Wege geleitet werden kann. «Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass mit der Mitwirkung etwa ein Drittel des Verfahrens erfolgt ist und noch zwei Drittel zu absolvieren sind», heisst es im Schreiben weiter.

Zur Erinnerung: Im laufenden Planungsverfahren wird das Areal des Konsortiums SMDK erstmals einer Nutzungszone zugewiesen. Dazu werden im Kulturlandplan der Gemeinde die für das Areal vorgesehenen Nutzungszonen, Schutzzonen sowie Einzelobjekte festgelegt (z. B. Landwirtschaftszone, Naturschutzzone, Magerwiese, Amphibienlaichgebiet etc.).

Die Eckwerte für die Planungsarbeiten hat der Kanton in seinem Grundlagenbericht vom 23. November 2016 fixiert. Der Gemeinderat wird nun beraten, wieweit die Mitwirkungsbeiträge diese Eckwerte einhalten und auch sehen, wie die Grundeigentümerin zu den Beiträgen Stellung nimmt. Daraus wird eine allenfalls bereinigte Planungsgrundlage entstehen, welche die kantonale Verwaltung abschliessend vorprüfen und zur öffentlichen Auflage freigeben wird.

Öffentliche Auflage im Sommer 2021 geplant
Der nächste Schritt mit Beteiligung der Öffentlichkeit wird somit die 30-tägige öffentliche Auflage sein, welche den Start zum eigentlichen Rechtsverfahren darstellt. Die Information darüber erfolgt durch Publikationen im «Landanzeiger» sowie im Amtsblatt. Der Gemeinderat hofft, dass die Vorprüfung durch den Kanton bis im Frühjahr 2021 vorliegt und die öffentliche Auflage spätestens zwischen Frühlings- und Sommerferien 2021 erfolgen kann. 

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Im Aargau wird gewimmelt

Ab sofort ist das «Aargau Wimmelbuch» im Buchhandel erhältlich. Mit etwas Glück gewinnen Sie eines der drei vom «Landanzeiger» verlosten Bücher.

Nicht nur Ausserirdische, auch der kleine, schlaue «Kabi» der Aargauischen Kantonalbank (AKB) und der Esel «Speedy» begeben sich auf spannende Entdeckungsreisen. Mit viel Liebe und Leidenschaft zeichnete der als Lehrmittel-Illustrator bekannte Badener Julien Gründisch sieben einzigartige Sujets vom Kanton Aargau, der viel mehr zu bieten hat als nur Rüebli, Autobahnen und weisse Socken. Die Aargauische Kantonalbank und Radio Argovia unterstützen das Projekt mit dem Ankauf von Wimmelbüchern.

Ob der Jurapark Aargau, das «Argovia Fäscht» oder das «Rüebliland» – das «Aargau Wimmelbuch» überrascht, verzaubert, inspiriert und fesselt Kinder und Erwachsene gleichermassen. Egal wo man hinblickt, überall verstecken sich spannende und lustige Details. So zum Beispiel der schlaue «Kabi», der mit seiner Bank (fast) immer am richtigen Ort ist.

Im Rahmen der Lancierungsaktion verschenkt die AKB allen Kindergärten im Kanton ein Exemplar des brandneuen Wimmelbuchs. Die lustigen Alltagsszenen ermöglichen beim gemeinsamen Betrachten einen regen Austausch zwischen Erwachsenen und Kindern und gelten daher als pädagogisch wertvoll. Mit Wimmelbildern lassen sich verschiedene didaktische Methoden verknüpfen und unterschiedliche Vermittlungsaufgaben erfüllen. Die AKB wünscht allen Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern viel Spass auf ihren -Erlebnisreisen.

Das Wimmelbuch erscheint im Verlag vatter&vatter und ist ab sofort im Buchhandel erhältlich. 

Das Aargau Wimmelbuch | Der Landanzeiger
Das Aargau Wimmelbuch
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«Die Energie ist nicht mehr da»

Nach viereinhalb Jahren verlässt Trainer Marco Wüst den FC Kölliken etwas überraschend, aber mit vielen positiven Erinnerungen.

Es sind schon einige Minuten seit der schmerzhaften 4:8-Klatsche gegen Gränichen vergangen. FCK-Trainer Marco Wüst wirkt nachdenklicher als auch schon, gibt aber bereitwillig Auskunft. Zum Schluss des Gesprächs verabschiedet er sich mit den Worten: «Das war ja dann wohl das letzte Spiel.» Seit vergangenem Freitag ist klar: Marco Wüst, der viereinhalb Jahre die Figur an der Seitenlinie des Zweitligisten Kölliken war, hat damit wohl nicht nur den Unterbruch der Meisterschaft wegen Corona gemeint. «Ich habe gespürt: wenn, dann jetzt», sagt Wüst zu seinem Entscheid, den FCK per sofort zu verlassen.

Sein Abgang überrascht insofern nicht, weil die Kölliker nach 12 Spielen mit 13 Punkten nur unmittelbar über dem Strich auf Rang elf klassiert sind. Die sportliche Leistung spielte in Marco Wüsts Gedanken allerdings keine Rolle. «Die Arbeit hat viel Kraft gebraucht, vor allem in der aktuellen Zeit», sagt der 45-jährige Gränicher. «Und wenn du das Gefühl hast, dass dir die Energie fehlt, um die Mannschaft wie gewünscht weiterzubringen, dann musst du ehrlich zu dir selbst sein.» Trotzdem sei ihm der Entscheid nicht leicht gefallen, weil er in Kölliken viele gute Menschen angetroffen habe. «Es hat viel Mut gekostet. Der Klub und die Mannschaft sind super», sagt Wüst. Es seien aber auch viereinhalb anstrengende Jahre gewesen, «deshalb ist jetzt der ideale Zeitpunkt gekommen für frischen Wind auf der Walke».

Batterien aufladen für die nächste Trainerstation
Von seinem Engagement in Kölliken nimmt Marco Wüst viele schöne Erinnerungen mit. Besonders der zweite Platz in der Saison 2018/19 und die starke Rückrunde im Frühling 2017, die im Ligaerhalt in der letzten Runde gipfelte, haben bei ihm einen bleibenden Eindruck hinterlassen. «Wir sind einen guten Weg gegangen», sagt Wüst, der in den kommenden Wochen erst einmal seine Batterien aufladen will. Danach ist alles offen. «Ich habe mich mit diesem Thema nicht beschäftigt, will aber dem Fussball sicher erhalten bleiben. Meine Leidenschaft habe ich nicht verloren», betont Wüst.

Wer beim FC Kölliken das Zepter an der Seitenlinie übernimmt, ist noch offen. Die Klubführung will so schnell wie möglich Gespräche führen, um die Nachfolge zu regeln. Was gemäss Sportchef Beat Müller kein leichtes Unterfangen sei: «Im Winter ist die Aufgabe generell schwierig, weil viele Kandidaten bereits engagiert sind.»

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Investitionen von 5,147 Millionen

Das Budget 2021 präsentiert sich bei einem unveränderten Steuerfuss von 111 Prozent mit einem Minus von 224’300 Franken. Der Gemeinderat war auch in diesem Jahr bestrebt, der Bevölkerung ein ausgeglichenes Budget vorzulegen. Dieses Ziel konnte zu einem wesentlichen Teil infolge der Corona-bedingten grossen Unsicherheiten bei der Budgetierung der Steuereinnahmen nicht erreicht werden.

Es werde mit Mindereinnahmen bei den Gemeindesteuern von rund 260’000 Franken gerechnet, schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung. Infolge dieser Unsicherheiten auf der Einnahmenseite und damit eine konstante Steuerfussentwicklung gewährleistet werden kann, beantrage der Gemeinderat vorerst keine Erhöhung des Steuerfusses. Da in Zukunft infolge geplanter Investitionen mit höheren Abschreibungen gerechnet werden müsse, werde der Steuerfuss mit dem Budget 2022 erneut überprüft.

Budgetieren ist zurzeit schwierig
Die Corona-Krise mache das Budgetieren der Steuereinnahmen in diesem Jahr ausserordentlich schwierig. Der weitere Verlauf der Pandemie und deren Einfluss auf die Wirtschaft sei noch ungewiss. Bei einigen Steuerpflichtigen habe sie Einkommenseinbussen zur Folge, sei es wegen Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, ausbleibenden Dividenden oder schlechtem Geschäftsgang. Falls die betroffenen Steuerzahler schon dieses Jahr Anpassungen der provisorischen Rechnungen 2020 verlangen, sei bereits das Rechnungsjahr 2020 von tieferen Steuererträgen betroffen, schreibt die Gemeinde weiter. Die Einkommensund Vermögenssteuern dürften gemäss Aussage des Kantons um etwa 2,5 Prozent tiefer ausfallen als der voraussichtliche Abschluss 2020. Der Fiskalertrag (gesamte Steuereinnahmen inklusive Sondersteuern) senke sich im Budget 2021 gegenüber Vorjahresbudget um 145’000 Franken. Gegenüber der Rechnung 2019 beträgt der Rückgang 444’541 Franken.

Die Abschreibungen belasten die Gemeinderechnung stark. Im Budgetjahr müssen erstmals Abschreibungen für den neuen Werkhof von insgesamt 343’100 Franken verbucht werden. Zukünftige geplante Projekte wie die Erneuerung der Kantonsstrasse K242, Kreisel Oberdorf, Erneuerung Informatik in der Schule etc. werden die Rechnung weiter belasten.

Die Kosten der Sozialen Sicherheit steigen um 325’200 Franken gegenüber der Rechnung 2019. Die grössten Posten findet man im Bereich Kinderbetreuungsgesetz (155’000 Franken), Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten (1,914 Millionen Franken), Materielle Hilfe (1,249 Millionen Franken) und Alimentenbevorschussungen (116’000 Franken).

Das für das Jahr 2021 geplante Jugendfest muss infolge Corona ins Jahr 2023 verschoben werden. Es wurden 10’000 Franken für ein Fest für die Schüler vorgesehen.

Grosse Investitionen
Die Einwohnergemeinde rechnet mit Investitionsausgaben von 5,147 Millionen Franken. Sie beinhalten Ersatz Mehrzweckfahrzeug Feuerwehr, Erneuerung Informatik Schule, Beitrag Überdachung Schwimmbad Suhr-Buchs-Gränichen, Erschliessung Oberfeld inklusive Kreisel, diverse Strassensanierungsprojekte). Diesen Ausgaben stehen Investitionseinnahmen von 281’000 Franken gegenüber. Sie stammen aus Subventionen Kanton, Amortisationen der Darlehen der Technischen Betriebe Gränichen Wasser und Energie AG, Erschliessungsbeiträge Sonnhalde gegenüber. Die Selbstfinanzierung beträgt 2,161 Millionen Franken. Somit entsteht ein Finanzierungsfehlbetrag von 2,705 Millionen Franken.

Das Budget wird dem Stimmvolk der Einwohnergemeinde Gränichen an der Gemeindeversammlung vom 20. November vorgelegt.