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«Gemeinsam schaffen wir das!»

Liebe Landanzeiger-Leserinnen
Liebe Landanzeiger-Leser

2020 war für uns alle ein beispiellos herausforderndes Jahr. Momente der Sorge, oder gar Verzweiflung und Trauer, wechselten sich ab mit Lichtblicken der Hoffnung, Zuversicht und grosser Solidarität in der Bevölkerung. Die Corona-Pandemie bedeutet für die Schweiz und die Kantone aber auch für die ganze Welt eine noch nie dagewesene historische Herausforderung. Wir werden noch lange an deren Folgen zu tragen haben. Wer hätte gedacht, dass ich in meiner Funktion als Landammann am 16. März die kantonale Notlage ausrufen muss – zum Schutz der Aargauerinnen und Aargauer, aber auch im Wissen, welche Auswirkungen der Lockdown für unsere Wirtschaft, für Schule, Kultur und Sport haben wird. Diesen Moment der grossen Sorge und gleichzeitig der Zuversicht werde ich nie vergessen.

Der Regierungsrat hat die Gefährdungslage bereits seit Anfang Jahr laufend beobachtet und analysiert und rechtzeitig Gremien zur Krisenbewältigung eingesetzt, um die notwendigen Vorkehrungen in Abstimmung mit dem Bund zu treffen. Dabei konnte ich mich stets auf eine solide und gute Zusammenarbeit im Regierungsrat und mit den Mitgliedern des Kantonalen Krisenmanagements stützen. Zusätzlich getragen haben uns die grosse Toleranz und das Verständnis in der Bevölkerung. Dafür möchte ich mich im Namen des Aargauer Regierungsrat ganz herzlich bedanken. Gerade in anspruchsvollen und schwierigen Zeiten wie diesen, ist es ganz besonders wichtig, diesen Rückhalt zu spüren.

Es war für den Aargauer Regierungsrat auch sehr wichtig, so rasch als möglich ein Hilfspaket für die Wirtschaft zu schnüren und mit entsprechenden Massnahmen auch die weiteren von der Krise wirtschaftlich hart getroffenen Bereiche wie Gastronomie, Kultur, Sport und auch die Spitäler zu unterstützen. Ich bin stolz darauf, dass Regierung und Verwaltung zusammen mit dem Grossen Rat den Kanton mit Augenmass durch dieses spezielle Jahr geführt haben und zudem noch zahlreiche wichtige strategische Vorhaben umgesetzt haben – wie zum Beispiel den Abschluss der Haushaltssanierung. Wir konnten so für den Aargau wieder Handlungsspielraum erarbeiten. Gerne hätten wir diesen für Zukunftsprojekte genutzt, die den Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau weiterbringen. Jetzt haben die Folgen der Coronavirus-Pandemie Priorität.

Es gab im vergangenen Jahr selbstverständlich auch sehr schöne und berührende Momente. Gerne erinnere ich mich zurück an die Landammannfeier Anfang Januar 2020 in Wettingen, an die vielen schönen Begegnungen mit der Aargauer Bevölkerung an den Landammann-Stammtischen – sofern sie durchgeführt werden konnten. Sehr gefreut habe ich mich auch über die Wiederwahl in den Aargauer Regierungsrat im Herbst und das grosse Vertrauen, welches mir die Aargauer Bevölkerung mit dem tollen Wahlresultat ausgesprochen hat. Ich freue mich darauf, in der kommenden Legislatur die Zukunft unseres Kantons weiter mitgestalten zu dürfen und strategisch wichtige Vorhaben umzusetzen, die den Standort Aargau stärken.

Der Regierungsrat dankt allen Aargauerinnen und Aargauern für ihre Solidarität in diesem besonderen Jahr. Er dankt insbesondere dem Gesundheits- und Pflegepersonal in den Spitälern und Heimen für ihren grossartigen Einsatz sowie allen Mitwirkenden im kantonalen Krisenmanagement, die mit ihrer Arbeit und ihrem Know-how tagtäglich zur Bewältigung der Krise beitragen.

Die eigentliche Normalität ist noch weit weg. Wir müssen uns daran gewöhnen, mit dem Virus zu leben. Im Namen des Regierungsrats appelliere ich an die Bevölkerung, alle Massnahmen und Empfehlungen der Behörden diszipliniert zu befolgen sowie soziale Kontakte und unsere Mobilität einzuschränken. Die Massnahmen und Schutzkonzepte können nur greifen, wenn sie von allen eingehalten und konsequent umgesetzt werden. Gemeinsam schaffen wir das! Gemeinsam für unseren Aargau sind und bleiben wir zäme stark!

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen von Herzen ein glückliches und gesundes neues Jahr.

Dr. Markus Dieth, Landammann 2020

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«Corona hat das Jahr auf den Kopf gestellt»

Stefan Jost ist Inhaber des Aarauer Geschäfts Küchenpunkt, seine Frau Christina führt den Laden an der Kronengasse. Zudem ist Stefan Jost der Präsident der Detailhandelsvereinigung «Zentrum Aarau». Im Interview blickt er auf das Corona-Jahr zurück, erzählt von seinem ersten Eindruck der City Managerin und wagt einen Ausblick auf das Jahr 2021.

Herr Jost, wie haben Sie das Corona-Jahr erlebt?
Stefan Jost: Wie alle anderen auch. Corona hat das ganze Jahr komplett auf den Kopf gestellt. Als wir während des Lockdowns im Frühling die Läden schliessen mussten, das war eine sehr schwere Zeit. Wir sind aber stolz auf unsere Läden, die diese schwierige Zeit gut verarbeitet haben. Die meisten haben auch die Schutzkonzepte vorbildlich umgesetzt, um keinen Anlass zu geben, die Massnahmen zu verschärfen.

Nun kam es trotzdem dazu, dass die Massnahmen verschärft wurden. Wer nicht Güter des dringenden und täglichen Bedarfs verkauft, muss bis am 22. Januar schliessen. Was halten Sie von der Massnahme?
Ich verstehe grundsätzlich, was damit erreicht werden muss. Die Umsetzung mit dem Lockdown im Aargau ist einfach unglücklich, da jetzt alle in die anderen Kantone fahren. Auch ist es eine Verzerrung des Wettbewerbes, wenn Spezialgeschäfte schliessen und dann grosse Ketten doch alles verkaufen dürfen.

Wie hart trifft euch das?
Diejenigen, die es trifft, ganz hart. Vier Tage vor Weihnachten ist das Geschäft geschlossen oder komplett eingebrochen. Es ist leider so, mit der Botschaft, dass die Geschäfte geschlossen sind, kommen auch keine Kunden in die Läden, die noch offen hätten. Es trifft somit jedes Geschäft, nur nicht die grossen Ketten. Ich bin auch der Meinung, dass den meisten gar nicht klar ist, dass wir auch fast den ganzen Januar geschlossen haben werden.

Von welchen Seiten haben Sie bisher Unterstützung erfahren?
Im Rahmen der Hilfsprogramme des Bundes und der Stadt konnte, wer wollte, Unterstützung bekommen. Der Haken an der Sache, es sind Schulden. Die Kredite müssen zurückbezahlt werden.
Was uns aber besonders gefreut hat, ist das, was nach dem Lockdown im Frühling folgte. Die Leute unterstützen vermehrt das lokale Gewerbe. Auch die Zentrums-Gutscheine wurden rege genutzt. So verschenkten beispielsweise Firmen, anstelle des Weihnachtsessens, ihren Mitarbeitenden Gutscheine, damit sie sich selbst ein Weihnachtsgeschenk machen konnten. Das schätzen wir sehr.

Wie haben die Vermieter auf eure schwierige Situation, gerade während des Lockdowns, reagiert?
Beim Zusammenspiel von Vermietern und Ladenmietern gab es alle möglichen Szenarien. Die einen haben die Mieten komplett erlassen, andere haben eine gestaffelte Miete eingeführt, wieder andere haben gar nicht auf die Situation reagiert. Klar, die Vermieter können auch nichts für die Situation, aber ich bin der Meinung, wenn beide mit einem blauen Auge aus der Situation herauskommen, ist ihnen mehr geholfen, als wenn einer beide blauen Augen abkriegt.

Reichte die bisherige Unterstützung, die ihr bekommen habt?
Ja. Wir hätten uns aber gefreut, dass man für den Detailhandel pragmatische Lösungen gefunden hätte. Wir hätten zum Beispiel während der Adventszeit gerne Weihnachtshäuschen aufgestellt, damit wir auch Ladenfläche draussen gehabt hätten. Diese Idee wurde aber nicht unterstützt.

Wie haben die anderen Zentrumsmitglieder die bisherige Corona-Zeit erlebt?
Wer vor dem Lockdown bereits einen Onlineshop hatte, war sicher im Vorteil. Heute verfügen die meisten Geschäfte über diese Möglichkeit und können so auch auf diesem Weg mithalten – ohne geht es kaum noch. Wir haben aus den Reihen der Mitglieder keine negativen langfristigen Folgen herausgehört.
Seitens Zentrum haben wir die sozialen Medien verstärkt genutzt und unter dem #aaraueinkaufen die Beiträge der Mitglieder verbunden.

Corona ist aber nicht das einzige, das im Jahr 2020 geschehen ist. Ihr habt auch eine City Managerin bekommen. Hattet ihr bereits genügend Zeit einander kennen zu lernen?
Die City Managerin ist Teil von Aarau Standortmarketing und für uns die wichtigste Ansprechperson. Es ist ein neues Berufsmodell, das viel Entwicklungspotential hat. Es ist für uns alle Neuland und wir werden das Berufsfeld zusammen formen. Die ersten Kontakte mit Romana Waller waren sehr positiv und wir unterstützen uns gegenseitig. Denn wir wollen, dass sie Erfolg hat.

Wie ist der erste Eindruck?
Für uns war es wichtig, in diesem Job jemanden zu haben, der die Anliegen des Detailhandels versteht. Da hat die Auswahlkommission mit Romana Waller eine bestens qualifizierte Person gefunden. Wir sind absolut happy mit Romana. Der Start ist ihr absolut gelungen und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.

Was erhofft ihr euch von der City -Managerin?
Für uns ist wichtig, dass Leerflächen wieder besetzt werden können. Es soll keine einseitige Nutzung entstehen, sondern einen guten Ladenmix haben. Sie ist mit den Liegenschaftsbesitzern und der Stadt in Kontakt, mit der -Gastronomie, mit dem Gewerbe, dem Citymärt und uns und wird somit zum Bindeglied. Wir sind eine Stadt und -jeder profitiert von jedem und genau das unterstützt Romana Waller in ihrer Aufgabe als City Managerin.

Wo sehen Sie momentan Handlungsbedarf?
Beim Veloverkehr. Ich begrüsse es, dass die Leute vermehrt mit dem Velo in die Stadt kommen. Damit die Velos nicht willkürlich überall hingestellt werden, braucht es aber gerade in der Altstadt öffentliche Veloständer. Der Veloverkehr müsste mehr gelenkt werden, damit es einerseits verkehrsmässig sicherer ist und andererseits die Betriebe durch den Veloverkehrt nicht gestört werden.

Welche Themen werden das Zentrum 2021 beschäftigen?
Momentan überlegen wir uns, ob es die Organisation Zentrum Aarau weiter in dieser Form braucht. Viele Geschäfte nutzen wohl die Plattform, wollen sich aber nicht beteiligen und verweigern eine Zusammenarbeit grundsätzlich. Da stellt man sich schon die Frage, ob ein Verein noch die richtige Organisation ist und ob man sich dafür weiterhin ehrenamtlich engagieren will. Zwar findet jeder gut, was wir machen, aber sich engagieren, will niemand. Wenn wir niemanden finden, der die Organisation mit allem Drum und Dran auf sich nimmt, wird auch beispielsweise das Night Shopping nicht mehr stattfinden können. Es ist nichts, was vom einen auf den anderen Tag geschehen wird, aber wir vom Vorstand beschäftigen uns mit der Zukunft des Zentrums.

Was wünschen Sie sich für 2021?
Ich wünsche mir, dass jedes Geschäft bei uns Mitglied wird, die Zentrumsgutscheine als Zahlungsmittel akzeptieren und wir eine gute Lösung für die Zukunft des Detailhandels finden.

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Investition in Zukunft und Zuversicht

Der Brand im Gasthof zum Schützen Aarau kurz vor Weihnachten 2012 war für die Wirtefamilie Schneider ein Schock und zugleich der Start in die Erfolgsgeschichte des Restaurants Waldhaus Gehren. Jetzt investiert Besitzer Hausi Schneider trotz Corona-Krise und schwierigem Ausblick in die Neugestaltung von Gaststube und Speisesaal.

Hausi Schneider ist einer der erfahrenen und renommierten Wirte in der Region. In seiner 40-jährigen Gastrogeschichte hat er mit seiner Gemahlin Ruth vieles erlebt und geschafft. Niederlagen steckten sie weg und Aufgeben kam für sie nie in Frage. Die Übergabe des renommierten Gasthofes zum Schützen an ihre Nachkommen Peter und Manuela wurde mit Weitsicht und Abwägung von wirtschaftlichen und persönlichen Aspekten vollzogen. Lösungen stehen bei Hausi Schneider weit vor dem Stau von Problemen, was mit dem Brand im Jahre 2012 und dem Entscheid, innert Stunden den Betrieb im leerstehenden Restaurant Waldhaus Gehren in Erlinsbach als Tochterbetrieb durch den Gasthof zum Schützen weiterzuführen, belegt ist. Die Liegenschaft auf dem Gelände des legendären Waffenplatzes war nicht gerade Liebe auf den ersten Blick. Es waren wohl die treuen Gäste und Freunde, die idyllische Umgebung am Jurasüdfuss und die erzielten Resultate, die ihn dazu bewegten, das Gasthaus als «Fass ohne Boden» käuflich zu erwerben. Anfänglich waren es Pinselstriche und 2018 folgte die gelungene Sanierung und Erweiterung der Terrasse. Eine Trouvaille und für viele der Ort für Ruhe und Aussicht. Das gemütliche Waldhaus Gehren wurde immer beliebter und somit gut frequentiert.

Der Gehren-Speisesaal ist eine Baustelle. | Der Landanzeiger
Abbruch zum Aufbruch: Der Gehren-Speisesaal ist eine Baustelle.

Gaststube und Speisesaal werden neu
Auch für Hausi Schneider ist die Corona-Situation einmalig, erstmalig und belastend. «Die Einbussen im Gastgewerbe sind hart und für viele existenziell», ist auch er überzeugt. Von dem, was seine Schützen-Nachfolger Manuela, Mageli und Peter bei Einschränkungen und Lockdown einführten und noch immer umsetzen, ist der erfahrene Wirt begeistert. «Ruth und ich unterstützen wo wir können», hält Hausi Schneider fest. Grosskinder hüten, einkaufen, Absenzen kompensieren, beraten und zur Seite stehen. Die Gaststube und den Speisesaal im Restaurant Waldhaus Gehren zu sanieren und neu zu gestalten, stand für irgendwann auf der Pendenzenliste. Mitten in der Corona-Krise entschied sich Hausi Schneider, jetzt persönlich und privat zu investieren, Handwerkern Aufträge zu erteilen und die Zeit für den für irgendwann geplanten Umbau jetzt zu nutzen. Was er im Kopf hat, ist zwar schwer auf Papier zu bringen, trotzdem lagen Pläne und Visualisierungen schnell auf dem Tisch und bereits am Tag nach dem erneuten Lockdown fuhren die ersten Handwerker vor. Bis Ende Januar soll das Interieur im Restaurant Waldhaus Gehren neu sein und die ganze Crew hofft, wie geplant wieder öffnen und die Gäste begrüssen zu können. 


Lehrlingsrestaurant abgesagt
Seit acht Jahren übernehmen Anfang Jahr Lehrlinge vom Gasthof zum Schützen das Szepter im Restaurant Waldhaus Gehren. Sie führen selbständig das Lehrlingsrestaurant, welches weitherum und nicht nur bei Eltern und Angehörigen einen guten Ruf geniesst.
Der Betriebsunterbruch wegen Umbau hätte das Projekt auch in diesen Januar nicht gestoppt. Hausi Schneider besorgte eine mobile Alphütte mit Standort vor dem Restaurant. «Alles war Corona-konform geplant und die Lernenden wären bereit», hält er fest. Die aktuelle Lage zwingt die Lehrlinge nun dazu, das Projekt ausfallen zu lassen. Die Alphütte wird wohl ungenutzt den Weg zurück zum Vermieter finden.


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Rechtsänderungen per 1. Januar

Am 1. Januar 2021 treten verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2021 betreffen unter anderem die Vollziehungsverordnung zum Ausländer- und Integrationsrecht, das Spitalgesetz, die neue Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen sowie die Gastgewerbeverordnung.

Aufgrund einer Motion im Grossen Rat wurde die Meldepflicht für ausländische Sozialhilfebeziehende neu geregelt. Es wurden Schwellenwerte definiert, ab welchen eine Prüfung ausländerrechtlicher Massnahme durch das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) erfolgt. Die Einzelheiten der Meldepflicht sind in einer Weisung festgelegt. Mit der Verordnungsänderung wurde das Digitalisierungsvorhaben «Meldewesen ausländische Sozialhilfebeziehende» umgesetzt. Die Übermittlung der Meldungen an das MIKA erfolgt neu elektronisch.

Änderung Spitalgesetz
Mit der Änderung des Spitalgesetzes (SpiG) werden vier dringliche, kostendämpfende und aufgrund der vorgängig durchgeführten Anhörung zur Totalrevision des SpiG politisch unbestrittene Massnahmen umgesetzt. Die wichtigsten Änderungen betreffen die neue gesetzliche Grundlage zur Förderung der intermediären Angebote in der Psychiatrie und die Möglichkeit zur Durchführung von bewilligten Pilotprojekten, bei welchen nach vorgängiger Bewilligung von den geltenden kantonalen Bestimmungen abgewichen werden darf. Daneben werden mit der Änderung des SpiG klare Regeln für die Abgeltung der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) aufgestellt, die Spitalsteuer gestrichen und in die ordentliche Kantonssteuer überführt.

Neue Verordnung zu den gemeinwirtschaftlichen Leistungen
In der Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWLV) werden in einem Katalog jene Leistungen aufgelistet, welche vom Kanton abgegolten werden können. Die GWLV enthält auch bereits die Pauschalen respektive die Bemessungskriterien für die Höhe der jeweiligen Abgeltungen. Dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Grosse Rat dem dafür notwendigen Budget jeweils zustimmt. Schliesslich ist ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen, dass einzelne GWL ausgeschrieben werden können, wenn damit das Ziel einer wirtschaftlichen Leistungserbringung erreicht werden kann.

Neue Regeln zum Wirten ohne Fähigkeitsausweis
Neu sind messbare Kriterien als Ausnahmen für das Wirten ohne Fähigkeitsausweis ausschlaggebend. Für das vorübergehende Wirten ohne Fähigkeitsausweis gelten neue Regelungen. Auch wurde das Anerkennungsverfahren für gleichwertige Ausbildungen zum Aargauer Fähigkeitsausweis vereinfacht und es wird eine Alternative zur Selbstdeklaration des Spirituosenumsatzes eingeführt.

Geldspielgesetz/Geldspielverordnung
Am 1. Januar 2019 trat das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) in Kraft. Aufgrund dessen wurde im Kanton Aargau ein neues Geldspielgesetz verabschiedet, welches das geltende Lotteriegesetz aus dem Jahr 1838 sowie das geltende Spielbetriebsgesetz aus dem Jahr 2000 ersetzt. Die meisten bisherigen Regelungen im Bereich der Bewilligung von Geldspielen wurden übernommen. Mit dem kantonalen Geldspielgesetz sind neu kleine Pokerturniere zugelassen. Deren Bewilligung wird in der neuen Geldspielverordnung geregelt. Mit einem Bewilligungsgesuch müssen Massnahmen zur Spielsuchtprävention eingereicht werden und Personen unter 18 Jahren ist die Teilnahme nicht gestattet. Die Bewilligung wird durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres erteilt. Grossspiele und damit auch die Bewilligungen von Geldspielautomaten sind neu von der interkantonalen Behörde zu bewilligen. Das neue aargauische Geldspielgesetz sowie die Geldspielverordnung treten per 1. Januar in Kraft. Ausserdem tritt der Aargau dem Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat und der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen bei.

Neuerungen im Bereich der Quellenbesteuerung
Bereits am 19. November 2019 revidierte der Grosse Rat im Rahmen der Änderungen des Steuergesetzes auch Bestimmungen zur Quellensteuer und passte diese dem neuen Bundesrecht an. Diese bundes- und kantonsrechtlichen Änderungen erforderten auch eine Anpassung der kantonalen Quellensteuerverordnung. Mit der vorliegenden Revision wird insbesondere eine Gleichbehandlung von quellenbesteuerten Personen ermöglicht, indem diese neu auch eine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen können.

Alle Rechtsänderungen und neuen Erlasse im Überblick
www.ag.ch

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Stephan Attiger ist Landammann 2021

Ab 1. Januar 2021 ist Regierungsrat Stephan Attiger Aargauer Landammann. Der Gesamtregierungsrat hat Landammann Stephan Attiger und seinen Stellvertreter, Landstatthalter Alex Hürzeler, am 16. Dezember, gewählt. Das Regierungsbild 2021 wurde im Auenschutzgebiet zwischen Aarau und Wildegg aufgenommen.

Stephan Attiger, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), ist seit 2012 Vertreter des Aargauer Regierungsrats. 2021 wird er nach 2017 zum zweiten Mal als Landammann des Kantons Aargau wirken. Nach dem Wahlakt übergab Markus Dieth, Regierungsvorsitzender 2020, die Landammann-Uhr (siehe Kasten) an seinen Nachfolger.

Weiter hat der Regierungsrat Alex Hürzeler zum Landstatthalter gewählt. Der Vorsteher des Departements Bildung, Sport und Kultur wurde 2009 in den Regierungsrat gewählt und ist nach 2012 und 2017 zum dritten Mal Landstatthalter. Landammann- und Landstatthalteramt wechseln in einem jährlichen Turnus.

Regierungsratsfoto 2021
Traditionellerweise bestimmt der Landammann Ort und Kontext des offiziellen Regierungsratsbilds. Für das Amtsjahr 2021 hat Landammann Stephan Attiger die Auenlandschaft zwischen Aarau und Wildegg ausgewählt. Der Aufnahmeort ist Bestandteil des einzigartigen Auenschutzparks Aargau, der aus mehreren Teilgebieten entlang den Flüssen des Kantons besteht. Er ist aufgrund einer Volksinitiative entstanden und umfasst über ein Prozent der Kantonsfläche. Auen dienen einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum, dem der Aargau Sorge trägt.

Die Wahl des Aufnahmeorts, der ganz in der Nähe des Aare-Kraftwerks Rupperswil-Auenstein liegt, passt auch zu den energie- und klimapolitischen Zielen des Regierungsrats. Der Kanton Aargau unterstützt das Abkommen von Paris und leistet im Rahmen seiner Kompetenzen einen Beitrag, um die klimapolitischen Ziele des Bundes zu erreichen: Ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können (Ziel «Netto-Null bis 2050»). Dazu hat der Regierungsrat im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans 2021–2024 den Entwicklungsschwerpunkt Klimaschutz und Klimaanpassung geschaffen, der auch vom Grossen Rat beschlossen wurde. Unter der Federführung des Departements BVU von Stephan Attiger will der Kanton mit gezielten, griffigen und nachhaltig wirkenden Massnahmen im Umweltbereich einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Er setzt zum Beispiel umfangreiche Naturschutzprogramme und Hochwasserschutzprojekte um, und der Kanton baut und unterhält einen einzigartigen Auenschutzpark – unter anderem eben im Auenschutzgebiet zwischen Aarau und Wildegg.


Landammann-Uhr
Die Landammann-Uhr ist ein Geschenk der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) an ihren ersten Generaldirektor Placid Weissenbach «zur Erinnerung an die gemeinsame Arbeit 1901–1911».

Weissenbach wirkte unter anderem als Grossrat (1868–1874 und 1913–1914) sowie als Nationalrat (1872–1874) für den Kanton Aargau. In seinem Testament 1914 vermachte der gebürtige Bremgarter die Uhr dem Kanton Aargau, welcher sie in die historische Sammlung des kantonalen Gewerbemuseums aufnahm.

1919 kommen Regierungsrat Max Schmidt und die Nachkommen Weissenbachs überein, dass die gestiftete Uhr jeweils vom amtierenden Landammann getragen werden soll.


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Vorsicht ist auch an kleineren Feiern geboten

Jedes Jahr sterben in der Schweiz 34 Menschen an den Folgen alkoholbedingter Verkehrsunfälle. Schon kleine Mengen Alkohol können sich auf die Fahrfähigkeit auswirken. Die neueste BFU-Bevölkerungsbefragung zeigt aber: Jede vierte befragte Person fährt zumindest ab und zu nach zwei oder mehr Gläsern konsumierten Alkohols. Auch in diesem Jahr ohne grosse Feiern gilt für die Festtage im kleinen Kreis: Wer trinkt, fährt nicht.

Alkohol ist im Strassenverkehr ein unpassender Begleiter. Jährlich sterben in der Schweiz 34 Menschen nach alkoholbedingten Unfällen – weitere 430 verletzen sich dabei schwer. Schon in kleinen Mengen konsumiert, verdoppelt Alkohol das Risiko eines tödlichen Unfalls. Dennoch gibt jede vierte Person in der aktuellen BFU-Bevölkerungsbefragung an, sich zumindest ab und zu auch noch dann ans Steuer zu setzen, nachdem sie zwei oder mehr Gläser Alkohol konsumiert hat.

Deutlich mehr Männer als Frauen geben ein solches Verhalten an. Wie die Befragung weiter zeigt, antworten die Männer auch häufiger, sie seien noch nach drei Gläsern oder mehr in der Lage, sicher zu fahren. Insgesamt ist dieser Anteil gegenüber der Befragung von 2018 zurückgegangen. 25% der Befragten fühlen sich bereits nach einem Glas nicht mehr in der Lage, sicher zu fahren; 2018 waren es 20%. Fakt ist: Bereits ein Glas Alkohol wirkt sich auf die Fahrfähigkeit aus. Die Reaktion wird langsamer, der Anhalteweg somit länger. Sehvermögen und Konzentration nehmen ab, gleichzeitig nehmen Müdigkeit und Risikobereitschaft zu.

Auch für Feiern im kleinen Rahmen gilt: Wer trinkt, fährt nicht
In diesem Jahr werden aufgrund der Corona-Pandemie keine grossen Weihnachts- und Silvesterfeiern stattfinden. Der Grundsatz der BFU-Kampagne und der Polizei gilt jedoch auch für die kleine Runde im Freundeskreis und für die Familienfeier: Wer trinkt, fährt nicht.

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Neue Verkehrsregeln treten ab 2021 in Kraft

Am 1. Januar 2021 treten diverse neue Verkehrsregeln in Kraft, welche die Sicherheit erhöhen und den Verkehrsablauf flüssiger machen. Zudem gelten ab 2021 neue Führerausweisregelungen.

Reissverschluss bei Fahrstreifenabbau und Autobahneinfahrten
Beim Abbau von Fahrstreifen ist das Reissverschlusssystem neu obligatorisch. Das gilt überall dort, wo Fahrstreifen enden: Zum Beispiel beim Wechsel von drei auf zwei Fahrstreifen, bei Unfällen oder Baustellen. Dabei fährt man auf beiden Spuren bis zum Abbau der Fahrstreifen. Dort lässt jeder Verkehrsteilnehmende auf der weiterführenden Spur einen Verkehrsteilnehmenden vom abgebauten Fahrstreifen nach dem Reissverschlussprinzip vor sich einfädeln. Einschwenkende Fahrzeuglenkende dürfen die Lücke aber nicht erzwingen, sie bleiben vortrittsbelastet. Neu gilt das Reissverschlusssystem bei stockendem Verkehr auch bei Autobahneinfahrten. Das Nichtbeachten des Reissverschlussprinzips wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Rettungsgasse
Neu muss auf Autobahnen eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden, bereits wenn sich der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegt. Das gilt auch, wenn kein Blaulichtfahrzeug zu sehen oder zu hören ist. Bei zweispurigen Strassen ist die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren zu bilden, bei dreispurigen Strassen immer zwischen dem äussersten linken und dem mittleren Fahrstreifen. Das Nichtbeachten der Rettungsgasse wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Rechtsvorbeifahren
Auf den Autobahnen gilt nach wie vor das Rechtsfahrgebot. Wenn sich auf dem linken (oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem linken und/oder mittleren) Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat, dürfen die Verkehrsteilnehmenden auf der rechten Spur neu mit der nötigen Vorsicht vorbeifahren, auch wenn sich rechts noch keine Kolonne gebildet hat. Das Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und Wiedereinschwenken nach links) ist hingegen weiterhin verboten und wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

100 km/h für leichte Anhängerzüge
Wer mit Personen- oder Lieferwagen einen Anhänger zieht, darf auf Autobahnen neu höchstens mit 100 km/h fahren. Der Anhänger darf nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein und muss für diese Geschwindigkeit geeignet sein. Das gilt auch für das Zugfahrzeug und die Reifen.

Rechtsabbiegen bei Rot für Velo und Mofa
«Rot ist rot!» Dieser Grundsatz gilt auch weiterhin. Neu ist, dass Rad- und Mofafahrende an Ampeln bei Rot rechts abbiegen dürfen, sofern dies mit einer Tafel mit einem gelben Velo und einem Pfeil signalisiert ist.

Primarschulkinder mit Velo auf dem Trottoir
Neu dürfen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo das Trottoir benützen – allerdings nur, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist.

Fahrradstrassen
In Tempo-30-Zonen können neu Fahrradstrassen eingerichtet werden. Fahrzeuge auf Fahrradstrassen haben gegenüber einmündenden Strassen Vortritt, d. h. der bisher geltende Rechtsvortritt in Tempo-30-Zonen gilt auf den Fahrradstrassen nicht. Entsprechend ist auf den einmündenden Strassen «Stop» oder «Kein Vortritt» signalisiert. Auf dem Boden können gelbe Velopiktogramme eine Fahrradstrasse kennzeichnen, müssen aber nicht. Tempo 30 gilt weiterhin.

Lernfahrten ab 17 Jahren
Wer den Lernfahrausweis für Personenwagen ab 1. Januar 2021 vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erwirbt, muss eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Damit die Führerprüfung trotz der einjährigen Lernphase mit 18 absolviert werden kann, darf der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Geburtstag erwerben, gilt die zwölfmonatige Lernphase nicht.

Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A
Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens zwei Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind.

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2021 wieder eine Weltmeisterschaft in der Region

Die Austragung der Weltmeisterschaften waren ursprünglich am 20. September 2020 vorgesehen. Jetzt haben die Organisatoren den 30. Mai 2021 als Austragungstermin der Langdistanz-WM im Fokus. World Triathlon (WT) – bis vor kurzem bekannt unter dem Namen International Triathlon Union ITU – hatte bereits Mitte dieses Jahr bestätigt, dass im Jahr 2021 Zofingen für die offizielle WT Powerman Langdistanz Duathlon WM vorgesehen ist (10 km Laufstrecke, 150 km Radstrecke, 30 km Laufstrecke). Sollte der 30. Mai 2021 wegen der Covid- 19-Entwicklung nicht möglich sein, dann steht der 19. September 2021 als Ausweichdatum fest.

Radstrecke optimiert
In Zofingen rechnet man fest mit der Durchführung des Rennens im nächsten Jahr. Die Radstrecke wurde weiter optimiert; dabei wird die Altstadt umfahren. «Wir hatten in der Geschichte des Powerman Zofingen noch nie eine derart sichere Radstrecke», meint Stefan Ruf, Präsident des Organisationskomitees Powerman Zofingen. Der Schwierigkeitsgrad sei vergleichbar mit den bisherigen Streckenführungen. Stefan Ruf: «Zofingen bleibt der härteste Duathlon der Welt.»

Folgende Gemeinden und Ortschaften werden ab Start in Zofingen durchfahren: Mühlethal (Stadt Zofingen), Uerkheim, Holziken, Schöftland, Wittwil (Gemeinde Staffelbach), Staffelbach, Mooslerau, Attelwil (Reitnau), Reitnau, Wiliberg, Reiden, Wikon, Brittnau, Strengelbach, Vordemwald und Rothrist.

Anmeldungen bis Mai 2021 möglich
Athleten aus der Schweiz und Europa generell werden 2021 verhältnismässig noch stärker vertreten sein. Am Start werden jedoch nicht nur jene Athleten stehen, welche sich ursprünglich für Powerman Zofingen 2020 angemeldet haben. Anmeldungen sind bis 30. Mai 2021 möglich.

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Schlag gegen organisierte Cyberkriminalität

Im Rahmen einer Kooperation mit zahlreichen internationalen Sicherheitsbehörden – darunter auch der Kantonspolizei Aargau – sind am Montag, 21. Dezember, insgesamt knapp 50 Server eines weltweit agierenden Netzwerks von Cyberkriminellen ausser Betrieb gesetzt und teilweise aufgrund richterlicher Beschlüsse beschlagnahmt worden.

Die ehemalige Homepage des früher unter dem Namen «insorg» und aktuell unter «Safe-Inet» bekannten VPN-Netzwerks wurde gesperrt und mit einem entsprechenden Hinweis auf die Beschlagnahme versehen. Insgesamt konnten weltweit rund 250 von den VPN-Nutzern bereits ausgespähte Unternehmen identifiziert, meist rechtzeitig vor einer Verschlüsselung gewarnt und so vor einem Verlust ihrer Daten und der danach üblicherweise folgenden Erpressung bewahrt werden. In einzelnen Fällen, in denen die Verschlüsselung der Daten bereits im Gange war, konnten die Unternehmen Schutzmassnahmen ergreifen, wodurch der Angriff gestoppt und der Schaden so zumindest begrenzt werden konnte.

Die Verantwortlichen des VPN-Netzwerks haben ihre mit technischen Anonymisierungsmöglichkeiten ausgestattete IT-Struktur unterschiedlichsten Nutzern gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt. Die kriminellen Kunden haben auf den von den Netzwerkbetreibern versprochenen Schutz vor dem Zugriff der Ermittlungsbehörden vertraut und die Infrastruktur zur Begehung schwerer Cyberstraftaten und zur Abwicklung sonstiger illegaler Geschäfte genutzt. Mit der Beschlagnahme der Server wurden nun auch Daten und Accounts dieser Nutzer gesichert.

FBI und Aargauer Kantonspolizei
Entscheidend für diesen Ermittlungserfolg war die Kooperation der verschiedenen internationalen Behörden. An der Kooperation beteiligt waren unter anderem das Polizeipräsidium Reutlingen, Politie Niederlanden, FBI, Direction Centrale de la Police Judiciaire de la France, European Cybercrime Centre von Europol, das Schweizerische Bundesamt für Polizei fedpol sowie die Kantonspolizei Aargau und die jeweiligen Justizbehörden. 

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Bauherr: Schmid Lea und Nicolas, Suhr
Bauobjekt: Umgebungsgestaltung mit zwei Holzdecks und einer Kiesfläche, Lättweg 33

Bauherr: Möbel Pfister AG, Suhr
Bauobjekt: Neue Werbetafel an Fassade, Bernstrasse Ost 49

Bauherr: Zimmermann Petri und Suter Doris, Suhr
Bauobjekt: Ersatz bestehende Dachluke durch wärmegedämmten Treppenaufgang, Sichtschutz, Bachstrasse 95h / 95g

Bauherr: Page Sybille und Frédéric, Suhr
Bauobjekt: Ersatz bestehende Hecke durch Stahlwand, Erstellung von Rankgittern, Schmittegasse 2a

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Corona darf Entwicklung der Altstädte nicht stoppen

Das Leben in den Innenstädten ist durch Corona noch gefährdeter als je zuvor. Der Detailhandel steht vor einer grossen Prüfung und die zielgerichtete Entwicklung der Altstädte darf durch Corona nicht aufgehalten werden. Dafür setzt sich die Interessengemeinschaft Aargauer Altstädte ein.

2015 wurde der Verein Aargauer Altstädte von 12 Aargauer Altstädten und dem Flecken Bad Zurzach als Interessengemeinschaft gegründet. Das Ziel ist die gemeinsame Förderung und Stärkung der Altstädte und der Zweck besteht darin, zuhanden der beteiligten Gemeinden Grundlagen zu schaffen, mit welchen die zugeschnittenen Massnahmen, welche die Attraktivität der Aargauer Altstädte für die Bewohner, das Gewerbe und die Kunden erhalten respektive steigern, weiterentwickelt werden können. Als Grundlage für Einstieg und Vorgehen wurde von Fachleuten und dem Vorstand ein konfektionierter Entwicklungsprozess ausgearbeitet. Dass die gegenseitige Information und der Erfahrungsaustausch eine wichtige Funktion der Interessengemeinschaft sind, wird am Beispiel der seit 2018 mit dem Musterprozess arbeitenden Stadt Brugg dokumentiert. Gerade, weil die Ziele, die Inhalte und Massnahmen in jeder Stadt anders sein werden, sind Pilotstädte wichtig. Der Prozess allerdings ist für alle konfektioniert und gleich. Die Städte erarbeiten Fakten, die für alle zugänglich sind.

Das Jahr 2020 wurde im gemeinsamen Handeln der IG Aargauer Altstädte durch Corona gebremst. Treffen für Diskussionen und Workshops mussten ausfallen und in den Städten haben sich durch die Pandemie die Prioritäten geändert. Auch der traditionelle Altstadtgipfel mit den Stadtammännern musste ausgesetzt werden. Diese Situation ist äusserst bedauerlich, denn die Entwicklungen in den Alt- und Innenstädten ist gerade auch wegen den wirtschaftlichen Corona-Auswirkungen dringlich. In den Innenstädten steigt die Zahl der leerstehenden Läden, Traditionsunternehmen schliessen und die Nutzung der Flächen ist kaum abzuschätzen.

Workshops auf 2021 verschoben
Geplant war die Aufnahme der Tätigkeiten in zwei Bereichen. Einerseits soll die Installation des «City-Managements» in verschiedenen Städten angeschoben oder – wie in den Fällen Rheinfelden und Aarau – begleitet werden. Diese neue Funktion braucht Umschreibung der Aufgaben, Eingliederung in die städtische Organisation, Finanzierungsmodelle und Kontrollinstrumente. Andererseits gewinnt die gemeinsame Entwicklung der Liegenschaften zunehmend an Bedeutung. Der gemeinsam mit der Öffentlichen Hand, den privaten Immobilienbesitzern und Mietern anzugehende Prozess umfasst neben der Nutzung und Entwicklung der Liegenschaften die zusätzlichen Bereiche wie Entwicklung der Strassen und Plätze. Die Workshops mit Referaten von Fachleuten und Beteiligten sollen im April 2021 nachgeholt werden können.

Zusammenarbeit mit Gewerbe
Ein zweiter Schritt zur gesteuerten Entwicklung der Liegenschaften soll ein kuratierter Bericht «Nutzung der Erdgeschosse im Veränderungsprozess» bieten. Dafür wurde auch eine Kooperation mit dem Aargauischen Gewerbeverband vereinbart. Die Aufgabe besteht darin, eine zugängliche Plattform anzubieten, um an die vielen Massnahmen zu kommen, die die Dorfkern- und Stadtentwicklung im Bereich der Erdgeschossnutzung ausmachen. Die Plattform soll allen zur Verfügung stehen, die sich mit dem Problem der Nutzung der Erdgeschosse im Veränderungsprozess auseinandersetzen. Das Resultat des Projekts ist also ein Inventar von Massnahmen, Lösungsansätzen oder Beispielen, aus welchen der Betroffene (Kurator) auswählen kann, um seine Entwicklungsstrategie für das Erdgeschoss am besten zu unterstützen.

Die IG Aargauer Altstädte will auch immer wieder das Bewusstsein fördern, dass die zufällige Entwicklung der Altstädte meist nicht zum gewünschten Resultat führt.

Wer ein Nutzungsziel erreichen will, muss die Entwicklung steuern und die Beteiligten involvieren. Es bleibt zu hoffen, dass der Schwung durch Corona nicht gänzlich gebrochen wird und die Prozesse 2021 wieder in Fahrt kommen. 

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Das Ruftaxi fährt weiter

Am 2. Januar 2020 feierte das Wiliberger Ruftaxi Premiere. Nach dem ersten Betriebsjahr zieht der Gemeinderat ein Fazit und senkt die Preise.

«Das vergangene Jahr war Corona bedingt kein ideales für den Start des Ruftaxibetriebs», sagt der Wiliberger Gemeinderat Manfred Müller, in dessen Ressort das Ruftaxi angesiedelt ist. Mehr als 25 Fahrten hätte sich der Gemeinderat schon gewünscht.

Wie sich die Altersgruppen der Fahrgäste zusammensetzen, ist aus den Abrechnungen mit dem Taxiservice erbringenden Unternehmen, der Tschannen AG Zofingen, nicht ersichtlich – aus den vermerkten Namen jedoch erkennbar, dass sowohl jüngere als auch ältere Fahrgäste das Ruftaxi in Anspruch nahmen.

Zofingen stellte sich als das am häufigsten angepeilte Fahrtziel heraus, an zweiter Stelle rangierte Reiden, danach Bottenwil und Reitnau gleichauf. Rund die Hälfte der Fahrten lagen in den Nachtstunden, alles Einzelfahrten. Sammelfahrten wurden nicht gebucht.

Fahrt nach Zofingen wird 11 Franken günstiger
Aufgrund der relativ geringen Nachfrage wurde das Budget nicht ausgeschöpft. Der Zuschuss des Kantons ist nicht in Gefahr, das Pilotprojekt kann fortgesetzt werden. Der Kanton wünscht sich dabei, dass das Ruftaxi häufiger beansprucht würde, vor allem unter Tage, und weniger in den Nachtstunden. Welche Auswirkungen die Pandemie auf die Ruftaxinutzung bisher hatte, ist nicht belegbar. «Sammelfahrten und Einzelfahrten mehrerer Personen in einem Taxi wären aus Sicht von Corona auch keine gute Wahl gewesen», so Manfred Müllers Vermutung. Sammelfahrten werden 2021 gekippt, auch die Jugend- und Kindertarife entfallen. Eine weitere, in Absprache mit dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau beschlossene Änderung ist, dass Fahrgäste von und nach einem beliebigen Ort im Stadtgebiet Zofingen statt 35 nur noch 24 Franken zahlen. Fahrten von und in das Gemeindegebiet Reidens, Reitnaus und Bottenwils kosten neu 12 Franken.

Fahrten werden pro Fahrt berechnet und nicht mehr pro Gast
Allgemein werden Fahrten nicht mehr pro Fahrgast, sondern pro Fahrt verrechnet. Mit dem Anreiz Fahrgemeinschaften zu bilden, reduzieren sich die Kosten je beförderter Person erheblich. Absprachen für eine gemeinsame Taxifahrt dürfte in Corona-Zeiten mit immer restriktiver werdenden Beschränkungen schwerfallen, für Familienangehörige aber eine feine Sache sein, wenn man den eigenen Wagen zu Hause in der Garage stehen lassen und zu einem der definierten Fahrtziele gelangen möchte. Weiterfahrten sind zu normalen Taxitarifen zusätzlich möglich.

Dem Zufall überliess der Gemeinderat Wiliberg im Vorfeld der Reglementanpassung nichts. Die November-Umfrage mit nur wenigen von 75 versandten Rückmeldungen ist wenig repräsentativ, doch zeigt sie eine bemerkenswerte Tendenz auf. Acht von neun Rückläufern finden das Ruftaxi grundsätzlich gut, auch soll das Angebot weiterhin bestehen bleiben. Nur zwei Befragte kreuzten an, dass Covid-19 der Grund für die Nichtbenutzung war, Zweidrittel befanden dagegen, dass die Fahrt von und nach Zofingen zu teuer sei. Dies führte letztendlich zur Anpassung. Um das Ruftaxi weiter am Leben erhalten zu können, benötigt es vor allem den Willen der Wiliberger Bevölkerung, rege von dem nun noch attraktiver gestaltetem Ruftaxiangebot Gebrauch zu machen.