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Wenn der gefällte Baum nach oben durch die Luft entfliegt

Das Forstamt Muhen-Hirschthal- Holziken hat zusammen mit einem spezialisierten Helikopter- Team entlang der Suhre insgesamt neun Bäume gefällt. Wegen der Nähe zur WSB und zu angrenzenden Gebäuden kam der Helikopter zum Einsatz. Die Bäume, allesamt Eschen, waren an einem Pilz schwer erkrankt.

Kurz nach acht Uhr morgens richteten sich in Muhen viele verwunderte Blicke nach oben. Zu sehen – und vor allem auch zu hören – war ein Helikopter, der mit halben Bäumen an der Seilwinde geflogen kam. Wer Zeit hatte, ging ins Freie und schaute bei der spektakulären Aktion zu, die bei der WSB-Station Obermuhen begann.

Nur per Helikopter möglich
Den Eschen geht es nicht gut. In Europa grassiert ein Pilz, der die Bäume ernsthaft bedroht. So auch in Muhen. Entlang der Suhre stehen zahlreiche ältere Exemplare. Viele davon sind von der «Eschen-Welke» befallen. Das Forstamt war gezwungen, eine Baumfäll-Aktion zu lancieren.
Förster Urs Gsell erklärt, weshalb dafür der Helikopter aufgeboten wurde: «Insgesamt neun Bäume können wir nicht auf traditionelle Art fällen, sie stehen zu nahe an der WSB und an Gebäuden; hier bei der WSB-Station Obermuhen stehen sie zu nahe an der Schreinerei und einem weiteren Gebäude, dann kommt der Heli auch beim FC-Clubhaus und an der Ecke Altersheim/Bauamt nochmals zum Einsatz.» Aufgeboten war ein Spezialheli der Firma Rotex Helicopter AG aus der Innerschweiz mit einem vielköpfigen Team von absoluten Profis. Schon am Vortag kletterten die Rotex- Leute auf die Bäume und legten Seile um die Stämme, damit diese dann per Helikopter in die Höhe gehoben werden konnten.

Ziemlich gefährlicher Job
Mitten im Baum steht angeseilt ein Rotex-Forstarbeiter mit der Kettensäge. Wenn der Heli über ihm ist, sägt er den Stamm an der zuvor markierten Stelle durch. Der heikelste Moment ist, wenn sich der durchgesägte Stamm löst. Da muss das Zusammenspiel zwischen dem Piloten und dem Team perfekt stimmen. In Muhen ging alles gut. Nach zwei Stunden war die spektakuläre Aktion beendet. Feierabend hatte das Heliteam dann aber noch lange nicht. Sie flogen direkt weiter nach Aarau für einen ähnlichen Einsatz am Hungerberg. Das clevere daran: Die beiden Forstämter haben die Helikopter- Firma gemeinsam gebucht und sich damit die teuren Anflugskosten teilen können.

Wenn der gefällte Baum nach oben durch die Luft entfliegt | Der Landanzeiger
Bei der WSB-Station Obermuhen fliegt ein Baum durch die Luft.

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Gemeinderat verzichtet auf modularen Schulraum

Dem Gemeinderat Kölliken rennt die Zeit davon. Deshalb verzichtet er nun auf das 3,7 Millionen Franken teure Schulprovisorium. Die Platznot der Schule bleibt trotzdem bestehen.

Überraschende Kehrtwende in Kölliken. Noch bevor die Stimmberechtigten in der Referendumsabstimmung am 7. März über den «Modularen Schulraum » entscheiden konnten, hat der Gemeinderat die Notbremse gezogen. «Wir verzichten darauf, das Schulraumprovisorium für 3,7 Millionen Franken anzuschaffen», bestätigt Gemeindeammann Mario Schegner Recherchen der «Aargauer Zeitung». «Die Zeit drängt, denn wir müssen Ende Sommerferien weiteren Schulraum bereitstellen. »

Ein Provisorium muss her
Der Gemeinderat mietet nun ein günstiges Provisorium, um zum Schulanfang 2021/22 allen Schülern genügend Platz bieten zu können. «Wir als Gemeinde sind verpflichtet der Schule genügend Schulraum zur Verfügung zu stellen», sagt Mario Schegner. Eigentlich wollte der Gemeinderat – wie beim Bau angedacht – das Schulhaus Farbweg aufstocken. Weil Schule und Schulpflege nun aber bereits für den Schulanfang 2021/22 neuen Schulraum benötigen, wurde das Projekt «Aufstockung» abgebrochen. Und weil das Projekt «Modularer Schulraum», wegen des Referendums nun erst auf Beginn des Schuljahrs 2022/23 fertig geworden wäre, ist nun auch diese Variante aus dem Rennen.
Weil in den nächsten rund drei bis vier Jahren sechs neue Klassenzimmer, ein Kindergarten und Nebenräume benötigt werden, ist ein Erweiterungsbau unumgänglich. Für die Projektierung des Anbaus hatte die Gmeind im Sommer 2019 einen Kredit von 392’000 Franken gesprochen. Dass Kölliken bereits für kommendes Schuljahr mehr Platz brauche, sei nicht geplant gewesen, sagt Bildungs-Gemeinderat Andreas Von Gunten gegenüber der AZ.

Anbau soll realisiert werden
Nun müssen Pavillons aufgestellt werden, um schnell den nötigen Schulraum bereitstellen zu können. Parallel laufen neue Projektplanungen für den Anbau. «Die Pavillons bleiben nur solange stehen, bis der Erweiterungsbau, wie er ursprünglich geplant gewesen war, vollendet ist», sagt Mario Schegner. «Wir rechnen etwa mit mindestens zwei Jahren.» Voraussetzung ist aber, dass die Kölliker Stimmberechtigten dem Bauvorhaben zuerst grünes Licht geben. Darüber abstimmen können sie wohl frühestens an der Wintergmeind. Wird der Anbau realisiert, sind die Platzprobleme an den Kölliker Schulen aber noch nicht beseitigt. In absehbarer Zeit steht nämlich die Renovation des Oberstufenschulhauses, des Gemeindehauses oder der Villa Clara (innen) an und da benötigt die Gemeinde erneut Pavillons.

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Stadtrat überarbeitet Marktsituation

Bodenmarkierungen, definierte Abstände für Besucher und Marktfahrer und Einlass mit Tröpfchensystem – das alles wurde umgesetzt, damit der Markt am Graben auch während der CoronaZeit stattfinden kann. Durch die Abstandsregelung wurde mehr Platz benötigt. Der Markt wurde auf die Laurenzenvorstadt und den Schlossplatz ausgeweitet. Mehr Platz verleiht dem Markt mehr Luftigkeit. Genau das ist es, das der Einwohnerrätin Brigitte Vogt (FDP Aarau) gefällt. In ihrem Postulat bittet Sie den Stadtrat darum, «diese Luftigkeit auch nach Corona in geeigneter Form beizubehalten».
In seiner Stellungnahme schreibt nun der Stadtrat, dass eine neue offenere Marktaufstellung derzeit erarbeitet werde und dabei die Optionen zur Erweiterung des Marktareals geprüft werden. Alle Beteiligten, also das Gewerbe am Graben und Schlossplatz, Marktfahrerinnen und Marktfahrer des Wochenmarktes, Organisator Weihnachtsmarkt, MAG, Kulturhäuser usw., werden miteinbezogen.
Auch das in die Jahre gekommene Marktreglement von 1995 soll laut Stadtrat überarbeitet werden.

Weihnachtsmarkt in Frage gestellt
Im Postulat von Brigitte Vogt für die Fraktion der FDP muss vor allem aber der Aarauer Weihnachtsmarkt Kritik einstecken. Der Aarauer Weihnachtsmarkt habe sich nicht profiliert, sei «austauschbar». Ein neues Gesamtkonzept oder gar der Verzicht auf die Durchführung soll vom Stadtrat in Betracht gezogen werden. In seiner Stellungnahme schreibt der Stadtrat dazu: «Das Anliegen, die Rahmenbedingungen für den Weihnachtsmarkt grundsätzlich zu überdenken, wird vom Stadtrat unterstützt». Deshalb soll die Durchführung des Weihnachtsmarktes über Aarau Standortförderung öffentlich ausgeschrieben werden. Mit der Ausarbeitung eines Konzeptes und der folgenden Ausschreibung beabsichtigt der Stadtrat, die Einbettung des Weihnachtsmarktes im Stadtzentrum und die Abstimmung mit anderen Angeboten zu verbessern.

2022 mit neuem Konzept
Der Stadtrat beabsichtigt, den Weihnachtsmarkt im Jahr 2022 nach neuem Konzept durchzuführen. Die Ausschreibung soll im Frühling 2021 starten. Vorgängig wird ein Konzept zur Festlegung der Rahmenbedingungen und der Erwartungen ausgearbeitet. Die von der möglichen Durchführung des Marktes betroffenen Betriebe werden dabei miteinbezogen. Die Ausschreibung erfolgt in Zusammenarbeit mit Aarau Standortförderung. Die Leitung wird durch die neue City-Managerin wahrgenommen.

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Am 26. September 2021 finden folgende Gesamterneuerungswahlen im Majorzwahlverfahren für die Amtsperiode 2022/2025 statt:
Stadtrat: sieben Mitglieder, Stadtpräsident/-in und
Vizepräsident/-in
Steuerkommission: drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied
Kreisschulrat Aarau-Buchs: elf Mitglieder

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis Freitag, 13. August 2021, spätestens 12 Uhr, beim Stadtbüro Aarau (Leiterin Stadtbüro) einzureichen.

Das erforderliche Formular kann auf der Homepage der Stadt Aarau (www.aarau.ch) oder beim Stadtbüro bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.

Im ersten Wahlgang kann jede/-r wahlfähige Stimmberechtigte der Stadt Aarau als Kandidat/-in gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).

Stille Wahlen
Sind für die Steuerkommission und deren Ersatzmitglied und den Kreisschulrat Aarau- Buchs weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Für den Stadtrat inkl. Stadtpräsident/-in und Vizepräsident/-in sind im ersten Wahlgang keine stillen Wahlen möglich.



Am 28. November 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen der 50 Mitglieder des Einwohnerrates für die Amtsperiode 2022/2025 statt.

Die Wahlvorschläge sind gemäss § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates (VEWR) bis spätestens am 62. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis Montag, 27. September 2021, 17 Uhr, beim Stadtbüro Aarau (Leiterin Stadtbüro) zuhanden des Wahlbüros schriftlich einzureichen.

Das erforderliche Formular kann auf der Homepage der Stadt Aarau (www.aarau.ch) oder beim Stadtbüro bezogen werden.

Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als im Wahlkreis Mitglieder des Einwohnerrates zu wählen sind. Kein Name darf mehrmals aufgeführt werden. Überzählige Namen werden gestrichen. Der Wahlvorschlag muss eine geeignete Bezeichnung tragen, die ihn von anderen Wahlvorschlägen unterscheidet (§ 9 Abs. 2 und 3 VEWR).

Der Wahlvorschlag ist von mindestens 15 im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Eine stimmberechtigte Person darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen (§ 11 Abs. 1 und 2 VEWR).

Aarau, 21. Januar 2021

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Folgende Personen haben bei der Gemeinde Buchs AG ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

  • Zaric, Bojan (m), geb. 1984, serbischer Staatsangehöriger, seine Ehefrau Zaric, Ana (w), geb. 1978, rumänische Staatsangehörige, und ihre gemeinsamen Kinder Zaric, David (m), geb. 2007, und Zaric, Alexander (m), geb. 2010, beide serbische Staatsangehörige, Tulpenweg 9, 5033 Buchs
  • Pafumi, Rosario (m), geb. 1961, und seine Ehefrau Pafumi, Rosanna (w), geb. 1963, beide italienische Staatsangehörige, Kirchmattstrasse 4, 5033 Buchs
  • Henderson, Laura (w), geb. 1984, britische Staatsangehörige, Oberdorfstrasse 4, 5033 Buchs
  • Lindörfer, Vanessa Loan (w), geb. 2001, deutsche Staatsangehörige, Gislifluestrasse 46, 5033 Buchs
  • Morais Teixeira, Luanda (w), geb. 1988, portugiesische Staatsangehörige, Trieschweg 43, 5033 Buchs
  • Saladino, Monica Katia (w), geb. 1970, italienische Staatsangehörige, Lochmattweg 22, 5033 Buchs

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Buchs, Mitteldorfstrasse 69, Postfach 95, 5033 Buchs, eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

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Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission wurde folgender Kandidat angemeldet:
Brunner Roland, 1973, von Schmiedrued AG, Höhenweg 698

Der eingereichte Wahlvorschlag kann von den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Schmiedrued zu unterzeichnen und bis spätestens am Dienstag, 2. Februar 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Schmiedrued einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Schmiedrued, 25. Januar 2021
Wahlbüro

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Für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission wurden folgende Kandidaten angemeldet:

Gerber Colin, 2000, von Oberlangenegg BE, Titlisweg 6; parteilos
Pendt Roger, 1981, von Schmiedrued AG, Kirchgasse 7; parteilos

Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Staffelbach zu unterzeichnen und bis spätestens am Dienstag, 2. Februar 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Staffelbach einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Staffelbach, 25. Januar 2021
Wahlbüro Staffelbach

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Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Bahnhof Aarau Ersatz Kundeninformation ELA

Betroffene Gemeinde: 5000 Aarau

Gesuchstellerin: Schweizerische Bundesbahnen SBB

Gegenstand: Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen den Ersatz der Beleuchtung und Beschallung im Bahnhof Aarau. Auf den Perrons werden im nicht überdachten Bereich die entsprechenden Kandelaber ergänzt und die Möblierungen, wie Beleuchtung, Lautsprecher und Uhren, daran befestigt. Für die Neuerschliessung der Kandelaber wird der Rohrblock ergänzt und an die bestehenden Schächte angeschlossen. Im überdeckten Bereich der Perrons werden die Leuchten und Lautsprecher demontiert und neu gemäss aktuellen Richtlinien erstellt. Zusätzlich wird die Beleuchtung in der Personenunterführung Ost ersetzt.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).

Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 1. Februar 2021 bis 2. März 2021 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden:
Stadtbüro des Städtischen Rathauses, Stadtbauamt, Rathausgasse 1, 5000 Aarau

Aussteckung: Auf eine Aussteckung des Vorhabens wird verzichtet, da die Aussteckung der Möblierung (Beleuchtung, Lautsprecher) keinen Mehrwert zeitigt.

Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern eingereicht werden.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung gelten zu machen (vgl. Art. 18f Abs 2. EBG in Verbindung mit Art. 35–37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).
Einwände gegen die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen.

Aarau, 25. Januar 2021

Namens des Bundesamts für Verkehr (BAV)
Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte wird das Ergebnis der kommunalen Urnenabstimmung vom 24. Januar 2021 hiermit veröffentlicht:

EINWOHNERGEMEINDE

Anzahl Stimmberechtigte 2586
Brieflich Stimmende 982
Davon ungültige briefliche Stimmabgaben 13
Stimmrechtsausweise Urne 3
Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 972

Verwaltungsrechnung 2019
Eingelangte Stimmzettel 954
Ausser Betracht fallende Stimmzettel (leer/ungültig) 12
In Betracht fallende Stimmzettel 942
Ja-Stimmen 912
Nein-Stimmen 30

Budget 2021 mit einem Steuerfuss von 113 %
Eingelangte Stimmzettel 965
Ausser Betracht fallende Stimmzettel (leer/ungültig) 5
In Betracht fallende Stimmzettel 960
Ja-Stimmen 911
Nein-Stimmen 49

Projekt «Regionale Winternutzung für das Freibad Suhr-Buchs-Gränichen»; Kreditbegehren Fr. 74 000.–
Eingelangte Stimmzettel 966
Ausser Betracht fallende Stimmzettel (leer/ungültig) 7
In Betracht fallende Stimmzettel 959
Ja-Stimmen 256
Nein-Stimmen 703

Pilotprojekt «Frühe Förderung und Integration Unterentfelden 2021 – 2023»; Kreditbegehren Fr. 300 000.–
Eingelangte Stimmzettel 962
Ausser Betracht fallende Stimmzettel (leer/ungültig) 8
In Betracht fallende Stimmzettel 954
Ja-Stimmen 618
Nein-Stimmen 336


ORTSBÜRGERGEMEINDE

Anzahl Stimmberechtigte 84
Brieflich Stimmende 41
Davon ungültige briefliche Stimmabgaben 0
Stimmrechtsausweise Urne 0
Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 41

Verwaltungsrechnung 2019
Eingelangte Stimmzettel 41
Ausser Betracht fallende Stimmzettel (leer/ungültig) 1
In Betracht fallende Stimmzettel 40
Ja-Stimmen 40
Nein-Stimmen 0

Budget 2021
Eingelangte Stimmzettel 41
Ausser Betracht fallende Stimmzettel (leer/ungültig) 1
In Betracht fallende Stimmzettel 40
Ja-Stimmen 40
Nein-Stimmen 0

Neue Satzungen des Forstbetriebs Region Aarau
Eingelangte Stimmzettel 41
Ausser Betracht fallende Stimmzettel (leer/ungültig) 0
In Betracht fallende Stimmzettel 41
Ja-Stimmen 40
Nein-Stimmen 1

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden (§§ 65 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

25. Januar 2021
Wahlbüro Unterentfelden

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Bauherr: Iacangelo Salvatore und Kaelin-Iacangelo Barbara, Aarau
Bauobjekt: Schwimmbecken mit Pergola
Bauplatz: Westallee 10, Parzelle 1213
Bemerkungen: Ohne Profilierung / BG 2020.246

Bauherr: Steger-Castellani Monika und Castellani Raffaele, Aarau
Bauobjekt: Umbau und Erweiterung Wohnhaus
Bauplatz: Herzbergstrasse 23 / BG 2020.247, Parzelle 3163
Bewilligungen: AGV

Bauherr: Gerber Icva und Roduner Thomas, Zürich
Bauobjekt: Neue Fensteröffnung
Bauplatz: Stäpflistrasse 3, Parzelle 6385
Bemerkungen: Ohne Profilierung / BG 2020.256

Bauherr: Diehl-Baur Ruth, Aarau
Bauobjekt: Rückbau Gasheizungen, Installation Wärmepumpe (aussen aufgestellt)
Bauplatz: Sonnmattweg 14, Parzelle 2321
Bemerkungen: Ohne Profilierung / BG 2020.268

Bauherr: Brun Stephanie und Andreas, Aarau
Bauobjekt: Umbau Innenhof zu Zimmer
Bauplatz: Aarestrasse 44, Parzelle 3779
Bemerkungen: Ohne Profilierung / BG 2020.269

Bauherr: Neter Blättler Magdalena und Blättler Harald, Aarau
Bauobjekt: Schwimmbecken mit Wärmepumpe
Bauplatz: Bühlrain 15 / BG 2020.270, Parzelle 3954

Bauherr: Incoglu Alican, Niederlenz
Bauobjekt: Teilsanierung EG, Restaurant mit Take-away und Aussensitzplatz
Bauplatz: Pelzgasse 25, Parzelle 1757
Bemerkungen: Ohne Profilierung
Bewilligungen: AWA, Denkmalpflege / BG 2020.271

Bauherr: Gastrosocial Ausgleichskasse, Aarau
Bauobjekt: Mieterausbau 1. OG (Büronutzung)
Bauplatz: Buchserstrasse 3, Parzelle 709
Bemerkungen: Ohne Profilierung
Bewilligungen: AWA, AGV / BG 2021.002

Bauherr: Kantonsspital Aarau AG, Aarau
Bauobjekt: Provisorisches Impfzentrum KSA
Bauplatz: Tellstrasse, Parzelle 612
Bewilligungen: AWA, AGV / BG 2021.009

Bauherr: Depta Jan und Tschopp Depta Cornelia, Aarau
Bauobjekt: Schwimmbecken und Velounterstand
Bauplatz: Bühlrain 23 / BG 2021.010, Parzelle 2478

Bauherr: Einwohnergemeinde Aarau, Aarau
Bauobjekt: Ersatz Lüftung
Bauplatz: Metzgergasse 18, Parzelle 1906
Bemerkungen: Ohne Profilierung
Bewilligungen: Denkmalpflege / BG 2021.013

Bauherr: Bugmann David und Anja, Aarau
Bauobjekt: Dachsanierung mit Dachfenster
Bauplatz: Herzoggut 9 / BG 2021.014, Parzelle 2091

Bauherr: Estermann René und Gloor Barbara, Suhr
Bauobjekt: Wärmepumpe Luft/Wasser (innen aufgestellt)
Bauplatz: Wiesenstrasse 19, Parzelle 631
Bemerkungen: Ohne Profilierung / BG 2021.026

Öffentliche Auflage vom Freitag, 29. Januar 2021 bis Montag, 1. März 2021 auf der Homepage der Stadt Aarau (www.aarau.ch) mit elektronischer Einsichtnahme in die Pläne und Beilagen sowie während den Büroöffnungszeiten, im Stadtbüro, Städtisches Rathaus, Rathausgasse 1, 5000 Aarau.

Innerhalb der Auflagefrist können beim Stadtrat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen und innert Nachfrist nicht verbessert werden, ist nicht einzutreten. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV). Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

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Bauherr: Bau Schweiz Group GmbH, Blegistrasse 13, 6340 Baar
Bauobjekt: Innere Umbauten
Bauplatz: Amsleracherweg 19, Parzelle 2017

Bauherr: Chocolat Frey AG, Bresteneggstrasse 4, Postfach 10, 5033 Buchs AG
Bauobjekt: Umbau Besucherzentrum
Bauplatz: Bresteneggstrasse 4, Parzelle 135
Zusatzgesuch(e): BVU

Bauherrschaft: Elite Markt GmbH, Im Grund 9, 5014 Gretzenbach
Bauobjekt: Abluftanlage mit Aussenventilator, Aussenverkauf auf Vorplatz (nachträgliches Baugesuch)
Bauplatz: Aarauerstrasse 40, Parzelle 844
Zusatzgesuch(e): BVU, AGV, AWA

Bauherr: Greub Martin und Ursula, Trieschweg 15,
5033 Buchs AG
Bauobjekt: Stützmauer
Bauplatz: Trieschweg 15, Parzelle 1920

Bemerkung: Akteneinsicht aufgrund der aktuellen Situation (COVID-19) nur auf telefonische Voranmeldung 062 834 74 20.

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Bauherr: Ebimmo GmbH, Dorfstrasse 18, 4806 Wikon
Bauobjekt: Sichtschutzwand entlang Grenze
Bauplatz: Gänstelblick, Parzellen 3729 und 3730 (Ebimmo GmbH, Dorfstrasse 18, 4806 Wikon, Parzelle 3729) (Sadiku-Emini Fidai und Vlora, Gänstelblick 11, 5722 Gränichen, Parzelle 3730)

Bauherr: Siegrist Michael und Cornelia, Hubelmattstrasse 31, 5723 Teufenthal
Bauobjekt: Ersatz best. Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung Splitanlage)
Bauplatz: Unterfeldstrasse, Parzelle 379

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