«Fusion muss finanziell Sinn machen»
Die drei Forstbetriebe Muhen-Hirschthal-Holziken, Leerau-Rued und Oberes Suhrental planen per 1.1.2022 eine Fusion zum Forstbetrieb Suhrental-Ruedertal. Noch gibt es kritische Stimmen und Schmiedrued ist bereits aus dem Projekt ausgestiegen. Glücklich ist man hingegen im Uerkental, dort wurde bereits per Anfang 2018 fusioniert. Betriebsleiter Markus Steiner blickt zurück.
Markus Steiner, zurzeit planen mehrere Forstbetriebe in der Landanzeiger-Region den Zusammenschluss. Bottenwil, Uerkheim und der Forstbetrieb Baan des Kantons Aargau haben sich bereits per 1. 1. 2018 zum Forstbetrieb Uerkental zusammengeschlossen. Wie lautet Ihr Fazit?
Markus Steiner: Ich bin davon überzeugt, dass der Zusammenschluss der richtige Weg war. Vorgängig hatte ich nur Bottenwil mit 183 ha Wald bewirtschaftet. Diese Grösse wäre für die Zukunft klar zu klein gewesen. Ich bin davon überzeugt, dass wenn man einen Betrieb rentabel bewirtschaften will, benötigt man die Forstunternehmer als Pufferlösung. Wobei ich auch ganz klar die Meinung vertrete, dass die Grösse allein, den Forstbetrieb noch nicht rentabler macht. Es kommt darauf an, was man aus den gegebenen Rahmenbedingungen macht und welche Leistungen man anbietet.
Was waren die grossen Herausforderungen nach der Fusion?
Markus Steiner: Am ersten offiziellen Arbeitstagt fegte Burglind über unsere Wälder hinweg und hat grosse Schäden angerichtet. Danach kamen die beiden Trockenjahre mit der Käferbelastung. Da in ganz Europa sehr viel Schadholz angefallen war, brachen der Preis und der Absatz des anfallenden Holzes zusammen. Somit konnten die wirtschaftlichen Ziele nicht erreicht werden. Die Rahmenbedingungen haben sich innert sehr kurzer Zeit stark verschlechtert. Der neue Forstbetrieb hat noch kein «normales» Jahr erlebt.
Was hat wie geplant geklappt?
Markus Steiner: Der Forstbetrieb ist personell sehr gut aufgestellt und verfügt über schlanke Strukturen. Die Aufgabenteilung zwischen mir und meinem Stellvertreter funktioniert einwandfrei. Wir sind ein eingespieltes Team. Das Standbein der Drittarbeiten konnten wir markant ausbauen.
Was hat sich als schwieriger herausgestellt, als geplant?
Markus Steiner: Den Hiebsatz konnten wir in den vergangenen ersten Jahren deutlich nicht erreichen. Dies ist auf die bereits erwähnten Gründe zurückzuführen. Durch das konnten wir auch die betrieblichen Ziele bis jetzt nicht erreichen.
Würden Sie wieder fusionieren und warum?
Auf jeden Fall. Die bereits erwähnten Probleme wären auch eingetroffen, wenn wir nicht fusioniert hätten. Durch die Fusion konnten aber die Auswirkungen deutlich abgefedert werden. Zudem haben wir einen grösseren Handlungsspielraum, was sich auch motivierend auf unsere Arbeiten auswirkt.
Was würden Sie heute anders machen, als noch vor drei Jahren?
Markus Steiner: Spontan kommt mir da nichts in den Sinn, da sich unsere Herangehensweise bewährt hat.
Welchen Rat können Sie den Forstbetrieben der Region geben, die fusionieren möchten?
Markus Steiner: Es muss ganz klar unter den beteiligten Waldbesitzern das nötige Vertrauen vorhanden sein. Misstrauen ist da ein sehr schlechter Ratgeber. Es ist auch schade, wenn zusammenhängende Waldungen getrennt werden, nur weil das gegenseitige Vertrauen nicht vorhanden ist. Zudem dürfen Forstbetriebe nicht um Personen herum gestaltet werden sondern müssen wirtschaftlich Sinn machen und die Ziele des Waldes berücksichtigen. Die Strukturen müssen schlank gehalten werden; gemeinsame Rechnung und Betriebsplan, sowie optimal aufgestelltes Personal und Maschinenpark. Alle beteiligten müssen ein gemeinsames Ziel verfolgen. Dabei muss man Mut haben, sich von Festgefahrenem zu trennen. Es geht darum, dass man für den zukünftigen Betrieb das Maximum herausholt. Alle Beteiligten müssen zu 100 Prozent hinter der neuen Lösung stehen können und den neuen Forstbetrieb mittragen.
Forstbetrieb Uerkental
Markus Steiner (45) ist Betriebsleiter des Forstbetriebs Uerkental und Förster HFF. Der Forstbetrieb Uerkental ist ein Zusammenschluss der Waldungen der Einwohnergemeinden Bottenwil und Uerkheim, sowie dem Staatswald rund um Zofingen. Der Betrieb wurde auf den 1. Januar 2018 gegründet und bewirtschaftet 784 ha öffentlichen Wald (EWG Bottenwil: 183 ha, EWG Uerkheim: 178 ha, Staatswald: 425 ha). Davon sind 66 ha Reservatsflächen. Zusätzlich betreut der Betrieb 110 ha Privatwald in den Gemeinden Bottenwil und Uerkheim. Das Team umfasst total 5 Mitarbeiter, davon 1 Lehrling.
Regelungen der steuerlichen Abzüge im Homeoffice
Der Regierungsrat hat die Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus für die Jahre 2020 und 2021 hinsichtlich der abzugsfähigen Berufskosten während der Covid-19-Pandemie angepasst.
Unselbständig Erwerbende können in der Steuererklärung 2020 und 2021 ihre Berufskosten (Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sowie Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie angefallen wären. Das heisst, wer im 2020 und 2021 mehrheitlich im Homeoffice gearbeitet hat, kann trotzdem Fahrtkosten abziehen, so als ob die Person täglich ins Büro gefahren wäre. Umgekehrt ist aber ein zusätzlicher Abzug für coronabedingte Homeoffice-Kosten, zum Beispiel für das Arbeitszimmer zu Hause, nicht möglich.
Abzug bis maximal 7000 Franken möglich
Steuerpflichtige, die mit dem Auto anstatt mit öffentlichen Verkehrsmitteln an den Arbeitsplatz gefahren sind, können hierfür die Autokosten zum Abzug bringen (Maximalbetrag 7000 Franken), wenn bei ihnen aufgrund der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie eine Nutzung des ÖV nicht als zumutbar erachtet wird.
Finanzdirektor Markus Dieth: «Mit dieser Lösung trägt der Regierungsrat dem besonderen Umstand während der Covid-19-Pandemie Rechnung. Sie vereinfacht die Steuererklärung sowohl für Arbeitnehmende, Arbeitgebende als auch für die Steuerämter. Sie unterstützt zudem die Anordnung des Bundesamts für Gesundheit (BAG), die Mobilität einzuschränken und Kontakte zu vermeiden.»
Das Kantonale Steueramt hat ein Informationsblatt über die Covid-19-Massnahmen und deren Folgen für die Einkommenssteuer auf seiner Homepage aufgeschaltet. Sie finden dieses auf der Internetseite des Kantons Aargau.
Bauherr: Huber-Maurer Patrick und Jasmin, Grossmattenstrasse 2, 4813 Uerkheim
Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus
Bauplatz: Chaletweg, Parzelle 944
Während der öffentlichen Auflage sind die Dokumente zum Baugesuch und/oder Projekt auf der Homepage der Gemeinde Uerkheim unter Publikationen, Baugesuche, einsehbar.
Bauherr: Mehmedagic Sabahudin und Emina, Quellmattstrasse 9, 5035 Unterentfelden
Bauobjekt: Abbruch Geb. Nr. 433, Neubau Mehrfamilienhaus
Bauplatz: Quellmattstrasse 38, Parzelle 663
Bauherr: Schule Entfelden, Isegüetlistrasse 19, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Pavillon Roggenhausen (Schulprovisorium)
Bauplatz: Roggenhausenstrasse, Parzelle 220
Gesuchstellerin: Stolten Immobilien AG
Anlagen: 1 Grundwasserfassung und 1 Versickerungsanlage auf der Parzelle Nr. 940, Pelzacker 16 in Staffelbach
Förderleistung: 7.17 l/s (430 l/min) Heizen, 0.28 l/s (17 l/min) Kühlen
Pumpenleistung: Pumpe 1: 7.17 l/s (430 l/min)
Das Nutzungsgesuch wird gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom 26.2.2021 bis 29.3.2021 bei der Gemeinde Staffelbach zur Einsicht aufgelegt.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einwendung erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeindekanzlei Staffelbach
Bauherr: Einwohnergemeinde Bottenwil
Bauobjekt: Spielturm mit Schaukel und Rutschbahn, Blockbohlen-Gartenhaus, Grabenstrasse 266 (Kindergarten)
Am 13. Juni 2021 findet in Teufenthal der erste Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Folgende Behördenmitglieder sind zu wählen:
- 5 Mitglieder des Gemeinderates (inkl. Gemeindeammann und Vizeammann)
- 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
- 2 Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler)
Sofern im ersten Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können, wird ein zweiter Wahlgang am 26. September 2021 durchgeführt.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Teufenthal zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 30. April 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei Teufenthal bezogen oder auf der Homepage www.teufenthal.ch heruntergeladen werden. Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Gemeinderatswahlen
Für den Gemeinderat bzw. Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30 b GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Als Gemeindeammann bzw. Vizeammann kann eine Person nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig auf demselben Wahlzettel als Gemeinderat gewählt wird.
Stille Wahlen
Sind für Steuerkommission, Steuerkommission-Ersatz sowie für die Mitglieder des Wahlbüros weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Hinweis zu den Wahlen der Mitglieder der Finanzkommission und der Ersatz-Mitglieder Wahlbüro
Am 11. Juni 2021 wird der Gemeindeversammlung die überarbeitete Gemeindeordnung zur Genehmigung vorgelegt. Es ist vorgesehen, die Mitgliederzahl der Finanzkommission von 5 auf 3 und diejenige der Ersatz-Mitglieder Wahlbüro von 2 auf 1 Mitglied zu reduzieren. Die angepasste Gemeindeordnung unterliegt der obligatorischen Urnenabstimmung und ist danach durch den Kanton zu genehmigen. Aufgrund des Zeitbedarfs bei diesem Vorgehen werden die Wahlen für die genannten Sitze erst am 28. November 2021 durchgeführt. Die entsprechenden Publikationen erfolgen zu gegebener Zeit.
16. Februar 2021
Wahlbüro Teufenthal
Informationsveranstaltung
Im Zusammenhang mit den Gesamterneuerungswahlen lädt der Gemeinderat alle Interessierten, die sich die spannende Mitarbeit in einem öffentlichen Amt vorstellen können, zu einer Informationsveranstaltung ein am
Mittwoch, 3. März 2021, 19.30 Uhr, in der Turnhalle Teufenthal.
In einer freien Diskussionsrunde mit persönlichem Austausch erhalten Sie die Möglichkeit, sich über die öffentlichen Ämter ausführlich zu informieren.
Der Flyer mit weiteren Informationen wurde bereits in alle Haushaltungen verteilt.
Aufgrund der andauernden Corona-Situation ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen, Vornamen, Ihre Adresse sowie Ihre Telefonnummer bekannt. Für eine Anmeldung, per E-Mail an kanzlei@teufenthal.ch oder telefonisch unter 062 768 80 20, bis spätestens Dienstag, 2. März 2021 (verlängerte Anmeldefrist), danken wir Ihnen.
Der Gemeinderat freut sich auf Ihre Teilnahme!
Bauherr: Christen David und Janine Natalie, Rombach
Bauobjekt: Erneuerung Sichtschutz, Baldismattweg 17
Bauherr: Swisscom (Schweiz) AG, Urdorf
Bauobjekt: Grabarbeiten, diverse Orte im Gemeindegebiet Küttigen und Rombach
Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren sind auf dem Friedhof Unterentfelden verschiedene Gräber zu räumen. Betroffen sind die Gräber aus den Jahren 1991– 1995.
Die Angehörigen können bis spätestens 31. Mai 2021 die betroffenen Gräber räumen. Falls auf die Räumung verzichtet wird, erfolgt diese durch den Friedhofgärtner und das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände fällt an die Gemeinde.
Die Angehörigen wurden nach Möglichkeit direkt benachrichtigt. Bei Fragen stehen die Gemeindekanzeli Unterentfelden, Telefon 062 737 03 30, oder der Friedhofgärtner Markus Oberhofer, Telefon 079 845 96 33, gerne zur Verfügung.
25. Februar 2021
Gemeinderat
«Derzeit keine Nachwuchsprobleme»
Seit dem 1. Januar ist Dominik Graber neuer Kommandant der Feuerwehr Entfelden-Muhen. Der Brandschutzexperte und Holzbauplaner trat 1999 in die Feuerwehr Muhen ein, hat sich stetig weitergebildet, ist die Leiter emporgeklettert und hat nun die Nachfolge von Andreas Baumann angetreten.
Bereits frühzeitig, vor anderthalb Jahren, hat der Vorstand des Gemeindeverbands Feuerwehr Entfelden-Muhen den 43-jährigen Familienvater zum Nachfolger von Andreas Baumann ernannt, der elf Jahre Kommandant war. «Die Feuerwehr Entfelden-Muhen ist das Baby von Andreas Baumann», erklärt Dominik Graber. Der neue Kommandant spricht voller Respekt über seinen Vorgänger: «Andy war der Kopf der Fusion der Feuerwehren beider Entfelden und Muhen, welche damals von der Aargauischen Gebäudeversicherung AGV angeregt wurde.» Etwas mehr als zehn Jahre ist es her, seit sich die drei Gemeinden reibungslos und ohne Animositäten zum neuen Feuerwehrverband zusammenschlossen.
Ein Generationenwechsel
Die Feuerwehr erlebt derzeit einen Generationenwechsel. Gleichzeitig mit Andreas Baumann sind fünf weitere «Schwergewichte» altershalber aus der Feuerwehr ausgetreten. «Das wiegt schwer», weiss Dominik Graber, «denn es sind Kaderangehörige mit 20 oder sogar 33 Jahren Feuerwehr-Erfahrung. » Durch die Corona-Bestimmungen war es Ende Jahr nicht möglich, den Kommandanten und die Austretenden in einem würdigen Rahmen zu verabschieden. «Deshalb haben wir sie gebeten, noch ein halbes Jahr anzuhängen, damit wir diesen feierlichen Akt dann im Sommer im Freien anlässlich der Bevölkerungsübung nachholen können», hofft Dominik Graber.
Neuer Bestand: 107
«Wir haben zum Glück momentan keine Nachwuchs-Probleme», darf sich der neue Kommandant freuen. Letzten Freitag wurden acht junge Feuerwehrleute neu aufgenommen. Somit zählt die Feuerwehr 107 Einsatzkräfte, den Sanitätsdienst mit eingerechnet. «Weil die meisten auswärts arbeiten, ist es für viele von unserem Team nicht möglich, bei einem Alarm innert kürzester Frist im Magazin oder am Einsatzort zu sein», sagt Dominik Graber. «Die Vorgaben der AGV sind dennoch jederzeit eingehalten», versichert er.
Um die Situation zu verbessern, möchte er auch Frauen und Männer für die Feuerwehr begeistern, die idealerweise im Gemeindegebiet von Muhen, Ober- oder Unterentfelden werktätig sind, auf dem Bauamt etwa, den Schulen oder auch in der Gemeindekanzlei. Dann wäre es wieder ähnlich wie früher. Dominik Graber erinnert sich an eine Zeit, als viele der 60-köpfigen Feuerwehr Muhen aus einheimischen Bauern bestand, die bei einem Alarm meistens sehr schnell einrücken konnten.
Dominik Graber liebt das Holz und den Wald. Als Holzbauplaner war er 2009 bei der Planung des Feuerwehrmagazins dabei. Seine Liebe zum Holz zeigt sich sogar im neuen Organigramm der Feuerwehr: Das Kommando mit ihm und den beiden Vizekommandanten Peter Matter und Stefan Ochsner findet man nicht etwa zuoberst – sondern ganz unten. «Wir sind die Basis, sozusagen die Wurzel eines Baumes, der nach oben wächst, wo er sich immer weiter verzweigt», erklärt der neue Kommandant.
Unter dem Namen «Stipendienfonds Dr. Gottlieb Lüscher» besteht ein vom Gemeinderat Muhen verwalteter Fonds, mit dem Zweck der Unterstützung bedürftiger Müheler Studentinnen und Studenten.
Anspruchsberechtigt sind in Muhen heimatberechtigte Ortsbürger*innen unter 30 Jahren, unabhängig vom aktuellen Wohnsitz, die eine Ausbildung auf Sekundärstufe II oder Tertiärstufe absolvieren. Sofern sämtliche Anspruchskriterien erfüllt sind, entsteht der Anspruch auf einen Beitrag ab Beginn der Ausbildung. Gesuchsformulare, Reglement und ein Berechnungstool sind auf der Website www. muhen.ch aufgeschaltet.
Das Gesuch kann ab Beginn der Ausbildung eingereicht werden. Der Antrag ist bis spätestens am 31. Mai 2021 dem Gemeinderat Muhen einzureichen.
Gemeinderat Muhen
Gold, Bronze und ein Schweizer Rekord
An den Hallen Schweizermeisterschaften in Magglingen wurde der BTV-Aarau-Sprinter Silvan Wicki seiner Favoritenrolle gerecht und gewann die 60 Meter in neuer Schweizer Rekordzeit. In 6.59 Sekunden unterbot Wicki den Schweizer Rekord über 60 m von Pascal Mancini (Estavayer) und Cédric Grand (Genf) um 1 Hundertstelsekunde. Mit diesem Sieg kürte er sich bereits zum dritten Mal in Folge zum Schweizer Meister über 60 m. Mit seiner Zeit katapultierte sich der BTVAthlet zugleich auf Rang 4 der europäischen Bestenliste.
Valentina Rosamilia (18) lief in ihrer ersten Hallen-SM bei den Aktiven über 800 m auf Rang 3. Der Final war hochkarätig besetzt. Rosamilia setzte sich von Beginn weg an die Spitze und sorgte für ein schnelles Rennen, wurde dann von Lore Hoffmann und Selina Rutz-Büchel überholt, sicherte sich im Zweikampf mit Selina Fehler dann aber den dritten Platz. Damit erweitert die zweifache Doppel-Nachwuchsschweizermeisterin der Jahre 2019 und 2020 (400 m und 1000 m) ihr Palmarès. Mit ihrer Zeit von 2:05.52 Min. lief Rosamilia so schnell wie noch nie zuvor, verpasste jedoch die EM-Limite um nur zwei Hundertstelsekunden.