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«Die bunte Filmcrew» ist startklar

Ein derartiges Freizeitangebot gab es noch nicht in der Region Aarau: Jugendliche mit und ohne Handicap bilden nach den Sommerferien «die bunte Filmcrew». Zusammen werden sie jeweils Mittwochnachmittags nach eigenen Ideen Kurzfilme drehen. Die Idee und das unkomplizierte Angebot stammt von einem Verein rund um Marianne Ritter.

«Und Action!», würde eine Regisseurin jetzt rufen. Denn «die bunte Filmcrew» ist startklar. Marianne Ritter und ihr Team lancieren mit diesem filmreifen Projekt ein neues Freizeitangebot für Jugendliche mit und ohne Handicap. Sie alle werden hier akzeptiert, können Gleichaltrige treffen und gemeinsam etwas erleben. Die Idee stammt von einer handvoll Freunden rund um Marianne Ritter. Letzten Herbst haben sie in Aarau dazu den Verein «die bunte Filmcrew» gegründet.

Im August gehts los
Die Filmcrew startet im August am ersten Mittwoch nach den Sommerferien. Bis Januar 2022 planen, drehen, vertonen und bearbeiten maximal sechs Jugendliche mit sozialpädagogischer Begleitung mehrere Kurzfilme. Im Februar wird eine öffentliche Filmpremiere stattfinden, bei der die entstandenen Werke vor Publikum gezeigt werden. Das Freizeitangebot läuft immer an den schulfreien Mittwochnachmittagen. Pro Mittwochnachmittag kostet die Teilnahme zehn Franken. «Wer diesen Beitrag nicht bezahlen kann, wird von unseren Sponsoren und Vereinsmitgliedern unterstützt», erklärt Ritter. Das Projekt stösst auf Zustimmung. Der Swisslos-Fonds des Kanton Aargau und Pro Infirmis Aargau-Solothurn, die Fachorganisation für Menschen mit Behinderung, unterstützen «die bunte Filmcrew» als Sponsoren.

Miteinander aufwachsen
Der Verein möchte mit diesem Projekt den Vorurteilen und Diskriminierungen gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen entgegenwirken. «Diese entstehen oft aufgrund von mangelndem sozialem Bezug. Durch unser Schulsystem werden Kinder mit Beeinträchtigungen meist schon in ihrer schulischen Laufbahn ‹ausgesondert›, so dass ein gemeinsames Aufwachsen von Kindern mit und ohne Einschränkungen oft nicht stattfindet. Wir wollen diesen sozialen Bezug fördern», erklärt der Verein auf seiner Homepage.

Nebst Marianne Ritter, die in Erlinsbach wohnt und in einer Aargauer Sonderschule mit Jugendlichen mit Autismus arbeitet, bilden Gaby Signer und Michael Allemann den Vorstand.

Drehort ist noch offen
Die Filmcrew hat noch Plätze frei für das Startprojekt und sucht noch ein Zuhause. «Dies wird entweder im Jugendhaus Flösserplatz oder im ‹Roschtige Hund› sein, je nachdem, ob wir jemanden mit Rollstuhl im Team haben werden oder nicht», erklärt Marianne Ritter. Das Projekt ist filmreif.

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Bodenständig, unverblümt und mit viel Witz

Einen Tag nach seinem 65. Geburtstag präsentierte der langjährige Chefredaktor und Verlagsleiter des «Landanzeigers», Markus Schenk, in Oberentfelden sein erstes Buch. Auf 140 Seiten blickt er zurück auf den Wandel in der Medienbranche, erzählt über Informationen, die er nicht in der Zeitung veröffentlichen durfte und wie er den «Landanzeiger» zur beliebtesten Zeitung im Grossraum Aarau machte.

Wer 33 Jahre im Journalismus tätig war, der hat viel erlebt. Das wird einem bewusst, wenn man das 140 Seiten starke Taschenbuch von Markus Schenk durchblättert. In 71 Kurzgeschichten blickt der langjährige Chefredaktor und Verlagsleiter des «Landanzeigers» auf sein Wirken zurück. Und das kann sich sehen lassen.

So hat er aus dem reinen Inseratblatt mit wenigen Seiten, eine richtige Zeitung geformt, die nicht nur sehr erfolgreich war, sondern bei der Leserschaft und den Inserenten auch sehr beliebt. Dass Markus Schenk, auch knapp zwei Jahre nach seiner vorzeitigen Pensionierung, eine grosse Fangemeinde hat, zeigte die Tatsache, dass über 60 Personen an die Buchvernissage nach Oberentfelden kamen. Unter ihnen auch alt Regierungsrat Silvio Bircher (Aarau), ex Polizeichef Dr. Léon Borer (Hirschthal), alt Grossrätin Vreni Friker (Oberentfelden) und ihr Sohn Kevin Friker, der den Gemeinderat Oberentfelden vertrat. Aber auch Weggefährten aus den Zeiten beim «Landanzeiger» erwiesen ihrem ehemaligen Chef die Ehre.

Das Vorwort des abwechslungsreichen und kurzweiligen Buchs schrieb Bruno Muntwyler (Rothrist). Er absolvierte mit Markus Schenk zusammen von 1971 bis 1975 die Lehre als «Bleiwurm» (Schriftsetzer) bei der Firma Ringier in Zofingen. Beide begegneten sich später immer wieder, sei es im Sport, in der Freizeit oder im Beruf. Muntwyler baute die Wochenzeitung «Wiggertaler» auf, Markus Schenk den auflagestärkeren «Landanzeiger».

Bodenständig, unverblümt und mit viel Witz | Der Landanzeiger
Haben gemeinsam bei Ringier in Zofingen die Lehre absolviert und über Jahrzehnte zwei Regionalzeitungen geprägt: Markus Schenk und der Schreiber des Vorworts, Bruno Muntwyler vom «Wiggertaler».
Bodenständig, unverblümt und mit viel Witz | Der Landanzeiger
Markus Schenk gibt in seinem 140 Seiten dicken Buch Einblick in die interessante, abwechslungsreiche und herausfordernde Arbeit eines Chefredaktors, der sich an verschiedenen Fronten behaupten musste.

Markus Schenk liebte sein Arbeit im Verlag und auf der Redaktion. Nimmermüde hielt er immer und überall die Fahne für den «Landanzeiger» hoch, war oft in der ersten Reihe, wenn sich in der Region etwas Interessantes oder Spektakuläres ereignete. Auch finanziell führte er die Zeitung zum Erfolg. Nebst der Druckerei lancierte er auch neue Geschäftszweige, die die Beliebtheit und den Erfolg der Zeitung steigerten. Dass er sich damit nicht nur Freunde schaffte ist normal, denn Neid muss man sich erarbeiten, Spott bekommt man geschenkt.

Die Geschichten im Buch sind unterhaltsam, unverblümt und mit viel Witz geschrieben. Dabei nimmt Markus Schenk in gewissen Kapiteln kein Blatt vor den Mund und zeigt mit dem Finger auf verschiedene wunde Punkte. So wie er es jeweils auch bei seinen «Gedanken zur Woche» im «Landanzeiger» getan hat. Markus Schenk, wie er leibt und lebt.

Bodenständig, unverblümt und mit viel Witz | Der Landanzeiger
Der Buchautor Markus Schenk nahm sich am Samstag für jeden der über 60 Buchkäufer an der Vernissage im grossen Saal der Landolfi AG in Oberentfelden Zeit, und schrieb eine persönliche Widmung ins Buch.

Das Buch «Vom Bauernbub zum Zeitungsmacher mit Herzblut!» kann unter markus.schenk1956@gmail. com bestellt werden. Es kostet 15 Franken plus Versand.

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Ein Brite braut das erste Rüeblibier

Jason O’Doherty hat im Zuge seiner Ausbildung zum Betriebswirtschaftler ein eigenes Bier erfunden, das es überraschenderweise bisher nicht gegeben hat: ein Aargauer Rüebli-Bier. Dass das Craft-Bier von einem waschechten Briten im Suhrental erschaffen wurde, ist dabei kein Zufall.

«Bier ist ein Genussmittel», ist Jason O’Doherty überzeugt. «Natürlich gibt es auch Biere, mit denen man einfach den Durst löscht, aber mein handgemachtes Rüebli-Bier ist nicht so eines.» Produziert hat er es in der Entfelder Kleinbrauerei «Hoperia» von Daniel Heer mit Rüebli aus Hirschthal. Derzeit steckt das Gebräu noch in Flaschen ohne Etikette, 150 Liter davon wurden produziert. Viele Flaschen hat «J» oder «Jay», wie ihn seine Freunde nennen, schon verschenkt oder probieren lassen. «Ich mache damit keinen Gewinn, vielleicht decke ich mit der zweiten Serie die Kosten.» Er mache das einerseits, weil er im Rahmen seiner Ausbildung zum Betriebswirtschafter eine Diplomarbeit zu schreiben hatte und andererseits, weil sich das Thema Bier geradezu aufgedrängt hat.

Die Nase voll vom Lagerbier
Aufgewachsen ist Jason O’Doherty nämlich im Südosten Englands. Das berühmte ‹The Kursaal› in Southendon- Sea, Essex − früher ein Vergnügungspark, später ein Casino − jeweils mit vielen Pubs − war lange eine Art Heimat für den heute 47-Jährigen. Hier arbeitete er viele Jahre und eine Zeitlang hing sogar ein Schild mit seinem Namen am Eingang, weil er das Patent inne hatte. Als ihn die Liebe vor 20 Jahren in die Schweiz zog, gehörte er der ersten Crew des «Ye Olde Penny Farthing » in Aarau an, gründete eine Familie und wurde in Muhen sesshaft. Vor zwei Jahren schloss er sich der IG Bierheilige an, die sich im Suhrental mit allerlei Ideen einen Namen machen will. «Dazu gehört die 1. Suhrentaler Bierwanderung, die nun leider schon das zweite Mal verschoben werden musste», erklärt O’Doherty etwas traurig. Arbeits- und Wohnort haben sich bis heute geändert, geblieben ist die Liebe zum Bier. «Ich hatte die Nase vom normalen Lagerbier aber voll. Umso besser gefallen mir die vielen tollen Biere, die in den zahlreichen Kleinbrauereien gemacht werden. So etwas wollte ich auch schaffen. Als ich nachgeschaut habe, war ich ziemlich überrascht, dass es im Aargau noch kein Rüebli- Bier gibt», erinnert sich der Brite. So tüftelte der zweifache Familienvater an der Rezeptur und fügte dem Sud sowohl beim Kochen der Würze, wie auch bei der späteren Gärung Rüebli aus einem Hirschthaler Gemüsebetrieb zu.

Positive Degustations-Noten
Das fertige Produkt gefällt auch dem Bier-Sommelier Jürg Maurer. «Ich habe es mir zwar etwas leuchtender orange vorgestellt, das Auge trinkt schliesslich mit», schickt der Müheler voraus. Der Schaum komme cremefarben daher und bringe eine mittellange Beständigkeit mit. Der Rüebligeschmack im Bier sei aber nicht dominant. «In der Nase noch etwas brotig oder keksig, geht die leichte Säure auf der Zunge in eine mittlere Süsse im Gaumen über und gleite im Nachtrunk wieder in eine angenehme leichte Säure», beschreibt der ausgebildete Sommelier seine Erkenntnisse. Der Geschmack komme aber zum Glück nicht einem Biss in ein Rüebli gleich, «eine gewisse, vom Gemüse herrührende bekannte Süsse kommt jedoch sehr gut durch.»

Jedes Bier hat seine Geschichte
Gute Noten also für «J’s Aargauer Rüebli Bier», das der Experte lobend als «gsöffig» bezeichnet und eine gute «Drinkability» attestiert; ein Getränk, das man nicht bloss «aus Gwunder» konsumiere. «In England kommt man sehr früh in Berührung mit Bier, es war mir schon wichtig, ein gutes Bier zu brauen», erinnert sich Jason O’Doherty an seine Jugend und freut sich über die Rückmeldung des Sommeliers. Biertrinken sei ja nicht nur eine Sauferei. «Für mich ist es spannend, die Geschichte hinter einem Bier zu erfahren, woher es kommt und warum es gebraut wurde.» Was diesen Teil der Bierbraukunst angeht, ist es «J», gelungen ein leckeres Bier mit einer schönen Geschichte zu brauen. Jetzt braucht es eigentlich nur noch gutes Wetter und offene Biergärten – und für Jason O’Dohertys Ausbildung noch etwas Durchhaltevermögen.

Ein Brite braut das erste Rüeblibier | Der Landanzeiger
Zutatenbeschaffung: Jason O’Doherty (rechts) und der Entfelder Bierbrauer Daniel Heer zeigen die Rüebli aus Hirschthal, die später in die Würze und den Sud kommen.
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Am Sonntag, 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 statt:
– der 5 Mitglieder des Gemeinderats
– des Gemeindeammanns
– des Vize-Gemeindeammanns
– der 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglieds der Steuerkommission
– der 5 Kreisschulräte der Gemeinde Buchs in den Gemeindeverband «Kreisschule Aarau-Buchs»

Anmeldeverfahren/Wahlvorschläge
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen.
Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder unter www.buchs-aargau.ch Politik – Abstimmungen und Wahlen – Gemeindewahlen Amtsperiode 2022/2025 heruntergeladen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem den Wahlunterlagen beigelegten Informationsschreiben bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Regelung für Gemeinderatswahlen
Für die 5 Mitglieder des Gemeinderats, den Gemeindeammann und den Vize-Gemeindeammann findet im ersten Wahlgang zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Eine stille Wahl ist ausgeschlossen. Stimmen für den Gemeindeammann und Vize-Gemeindeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Gemeindeammann, Vize-Gemeindeammann und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderats erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR).

Stille Wahlen
Für die Steuerkommission deren Ersatzmitglied und den Kreisschulrat Aarau- Buchs sind im ersten Wahlgang stille Wahlen unter der Voraussetzung möglich, dass weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden, als zu wählen sind. In einem solchen Fall ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

5033 Buchs, 27. April 2021
Wahlbüro Buchs

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Folgende Person hat bei der Gemeinde Unterentfelden ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Warschburger, Anja, geb. 1977, deutsche Staatsangehörige, Roggenhausenstrasse 23, 5035 Unterentfelden

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

27. Mai 2021
Gemeinderat

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Die Wahl des Einwohnerrats der Gemeinde Buchs für die Amtsperiode 2022⁄2025 findet am 28. November 2021 statt.
Gemäss § 12 der Gemeindeordnung sind 40 Mitglieder des Einwohnerrats zu wählen. Die Wahl des Einwohnerrats erfolgt gemäss § 65 Abs. 4 Gemeindegesetz nach den Grundsätzen für die Wahl des Grossen Rates und somit nach dem Kandidatenstimmensystem. Massgebend für die Durchführung sind die Bestimmungen der Verordnung über die Wahl des Einwohnerrats (VEWR) vom 5. Dezember 1988 (Stand 1. Mai 2012).
Die Wahlvorschläge sind dem Wahlbüro schriftlich einzureichen. Sie müssen bis spätestens Montag, 27. September 2021, 12.00 Uhr, der Gemeindekanzlei übergeben sein (§ 9 Abs. 1 VEWR). Informationen über das Vorverfahren sowie die Wegleitung zu den Einwohnerratswahlen können unter www.buchs-aargau.ch Politik – Abstimmungen und Wahlen – Gemeindewahlen Amtsperiode 2022⁄2025 heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden, welche auch gerne weitere Auskunft erteilt.

5033 Buchs, 27. April 2021
Der Gemeinderat

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Die Bauarbeiten am Doppelknoten und an der Bachstrasse werden in der Woche vom 31. Mai bis 4. Juni 2021 mit dem Einbau des Deckbelags abgeschlossen. Der Belagseinbau erfolgt in zwei Etappen. Die betroffenen Strassenabschnitte sind deshalb wie folgt komplett gesperrt:

Dienstag, 1. Juni 2021 ab 07.00 Uhr bis Mittwoch, 2. Juni 2021 um 07.00 Uhr:
Komplettsperrung Doppelknoten Bach-, Bühl-, Brummel- und Oberdorfstrasse

Mittwoch, 2. Juni 2021 ab 07.00 Uhr bis Donnerstag, 3. Juni 2021 um 07.00 Uhr:
Komplettsperrung ganze Bachstrasse

Die Zufahrt ist zu diesen Zeiten nur bis zur Baustelle gestattet. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet. Die Umleitungen sind vor Ort signalisiert.

Der Deckbelagseinbau kann nur bei guter Witterung erfolgen. Bei schlechter Witterung sind die Ersatztermine in der Woche vom 21. bis 25. Juni 2021.

5033 Buchs, 26. Mai 2021
Der Gemeinderat

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Am Sonntag, 26. September 2021 findet in Reitnau der 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Folgende Behördenmitglieder sind zu wählen:
– 5 Mitglieder des Gemeinderates (inkl. Gemeindeammann und Vizeammann)
– 3 Mitglieder der Finanzkommission
– 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
– 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros
Sofern im 1. Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können, wird am 28. November 2021 ein 2. Wahlgang durchgeführt.

Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Reitnau zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei Reitnau bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im ersten Wahlgang kann, gemäss § 30 Abs 1 (GPR), jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat Stimmen erhalten.

Gemeinderatswahlen
Für den Gemeinderat sowie Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30b GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Die fünf Mitglieder des Gemeinderates und Gemeindeammann/ Vizeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Eine Person kann als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Stille Wahlen
Sind für Finanzkommission, Steuerkommission sowie für die Mitglieder des Wahlbüros weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen (Dienstag, 24. August 2021) angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Wahlbüro Reitnau
Gemeindekanzlei Reitnau

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Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den ersten Wahlgang sind keine weiteren Wahlvorschläge für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen eingegangen. Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro folgende Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt:

3 Mitglieder der Steuerkommission
– Gmür Irene, 1952, von Quarten-Murg SG und Zürich, Alte Landstrasse 96, parteilos, bisher
– Ryf Alfred, 1957, von Bannwil BE, Brunnengasse 1, parteilos, neu
– von Känel Roland, 1955, von Bern BE und Aeschi b. Spiez BE, Gässli 24, parteilos, neu

2 Mitglieder des Wahlbüros
– Schaufelberger Stefan, 1969, von Fischenthal ZH, Reckenackerweg 8, parteilos, bisher
– Sennrich Markus, 1959, von Abtwil AG, Bifangstrasse 9, parteilos, bisher

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff GPR) sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Teufenthal, 21. Mai 2021
Wahlbüro

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Am Sonntag, 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022–2025 statt. Zu wählen sind:

• Gemeinderat (5 Mitglieder)
• Gemeindeammann
• Vizeammann
• Finanzkommission (3 Mitglieder)
• Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)
• Wahlbüro (2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder)

Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von mindestens 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Regelung für die Wahl des Gemeinderates:
Die fünf Mitglieder des Gemeinderates sowie der Gemeindeammann und der Vizeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Stimmen für den Gemeindeammann und Vizeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhalten (§ 27 a Abs. 2 GPR). Bei den Gemeinderatswahlen sind im ersten Wahlgang keine stillen Wahlen möglich.

Regelung für die übrigen Wahlen:
Werden bis zum 44. Vortag gleich viele oder nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a Abs. 3 GPR).

Moosleerau, im Mai 2021
Gemeinderat Moosleerau

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Der Gemeinderat orientiert die stimmberechtigten Ortsbürger vor der Ortsbürgergemeindeversammlung zum Gemeindevertrag zur Führung des gemeinsamen Forstbetriebes Wyna-Suhre.

Die Veranstaltung findet unter den Bestimmungen der Covid-19-Schutzmassnahmen statt. Für öffentliche Informationsveranstaltungen gilt eine Beschränkung pro Veranstaltung im Innenbereich von 50 Personen bzw. maximal 100 Personen im Aussenbereich. Es besteht eine Schutzmaskenpflicht. Bitte melden Sie sich bis spätestens am Freitag, 28. Mai 2021 an unter der Mail-Adresse kanzlei@graenichen.ch oder Telefon 062 855 88 77.

Kurz vor der Veranstaltung wird Ihnen der Durchführungsort bekannt gegeben.

Wir freuen uns auf eine angeregte und offene Diskussion mit Ihnen.

Gemeinderat Gränichen

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  1. Genehmigung Protokoll vom 10. März 2021
  2. Genehmigung der Rechnung 2020

Der Beschluss Ziff. 2 untersteht gemäss § 8 der Satzungen der Kreisschule Safenwil- Walterswil dem fakultativen Referendum. Er ist der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens von je 10% der Stimmberechtigten beider Verbandsgemeinden innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung verlangt wird.
Unterschriftenlisten können auf der Gemeindekanzlei Safenwil unentgeltlich bezogen werden.
Referendumsbegehren sind bei der Gemeindekanzlei, 5745 Safenwil, einzureichen.
Ablauf der Referendumsfrist: 8. Juli 2021

Kreisschulrat Safenwil-Walterswil