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Ein sehr herausforderndes Jahr für den öffentlichen Verkehr

Die Aargau Verkehr AG (AVA) war im vergangenen Jahr stark von der Pandemie und den verordneten Corona-Massnahmen betroffen. Die Fahrgastzahlen sanken durchschnittlich um rund 25 Prozent, was zu einem Verlust von 2,897 Millionen Franken geführt hat. Dieser Verlust kann weitgehend über die eigenen Reserven aufgefangen werden.

Verwaltungsratspräsident Dr. Roland Abt umschrieb die Situation so: «Der Vorteil des öffentlichen Verkehrs, sehr viele Leute auf wenig Raum rasch und bequem transportieren zu können, wurde aufgrund der Ansteckungsgefahren über Nacht zu einem Nachteil». Und zum finanziellen Ergebnis ergänzte er: «Trotz der Beanspruchung eines Teils unserer Reserven bleiben wir weiterhin finanziell solide und werden auch künftig finanziell angespannte Perioden überstehen».

Limmat Bus AG als wichtige Stütze
Der Einbruch der Verkehrserträge löste im Frühling 2020 interne Kostensparmassnahmen in allen Bereichen aus. Damit konnte ein Teil der fehlenden Erträge kompensiert werden. Die im öffentlichen Verkehr übliche, relativ fixe Kostenstruktur engte die kurzfristigen Sparmöglichkeiten ein, aber der Verlust konnte dennoch deutlich reduziert werden. Zusätzlich trat die Tochtergesellschaft Limmat Bus AG als wichtige Stütze in Erscheinung: Als reine Transportbeauftragte konnte diese ein – angesichts der Situation – gutes Betriebsergebnis erzielen und somit den Gesamtverlust in der Konzernrechnung reduzieren. Die durch die Pandemie hervorgerufenen Massnahmen forderten die Mitarbeitenden bei Bus und Bahn in ihrem täglichen Einsatz. Das nationale Schutzkonzept und weitere interne Schutzmassnahmen wurden konsequent umgesetzt, weshalb der Betrieb auch unter diesen Umständen reibungslos und ohne Ausfälle funktionierte. Um dies auch künftig sicherzustellen, konnten notwendige Aus- und Weiterbildungskurse des Fahrpersonals unter Schutzkonzepten fortgeführt werden.

Ein sehr herausforderndes Jahr für den öffentlichen Verkehr | Der Landanzeiger
Verkehrszahlen im Vergleich 2019/2020.

Ausserordentlicher Einsatz der Mitarbeitenden
«Unsere Mitarbeitenden von Aargau Verkehr und Limmat Bus haben ein extrem anspruchsvolles Jahr hinter sich», sagt CEO Dr. Severin Rangosch. «Sie wurden fast täglich mit Unvorhergesehenem konfrontiert. Ich danke allen Mitarbeitenden für ihren ausserordentlichen Einsatz».
Und genau diese Mitarbeitenden verliehen ihrem Arbeitgeber durch Rückmeldung bei einer anonymen Zufriedenheitsumfrage im Frühjahr 2020 den «Swiss Arbeitgeber Award» (9. Rang der Kategorie 250-999 Mitarbeitende). «Das zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind und die sehr gute Kundenzufriedenheit hier ihre Ursache hat», ergänzt Rangosch.

Projektfortschritte trotz Pandemie
Obwohl die Pandemie das Jahr fest im Griff hatte, mussten in diversen Projekten wichtige Meilensteine erreicht werden. «Trotz Lockdown haben wir im April 2020 entschieden, die Baustellen unserer Projekte weiterzuführen. Durch den geringen Verkehr und aufgrund des guten Wetters sind wir sehr gut vorangekommen», sagt Severin Rangosch und verweist zudem auf die aktuellen Projekte: Neubau der Bahnhöfe Aarau Süd und Bremgarten, Neubau der Haltestelle Oberkulm, neues Depot und Werkstatt in Schöftland sowie die Eigentrassierung in Unterkulm. Dazu kommen auch die Inbetriebnahme der Limmattal Bahn und der Ausbau der Doppelspur in Dietikon. Der Verwaltungsrat beschloss im Februar 2021, die diesjährige Generalversammlung am 27. Mai 2021, zum Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre in deren Abwesenheit durchzuführen. Wie bereits im Vorjahr konnten diese ihre Rechte über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben. Dieser Entscheid steht im Einklang mit den Covid-19-Verordnungen des Bundesrates.

Verwaltungsrat wieder gewählt
Die statutarischen Geschäfte wurden gemäss den Anträgen des Verwaltungsrates verabschiedet. Die bisherigen Verwaltungsräte Dr. Roland Abt (Präsident), Mathias Meyer (Vizepräsident), Anabel Hengelmann, Dr. Kurt Moll, Thomas Staub, Dr. Benjamin Wittwer und Walter Zimmermann wurden für ein weiteres Amtsjahr gewählt.

www.aargauverkehr.ch
Hier geht es direkt zum AVA-Jahresbericht 2020 www.aargauverkehr.ch

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Wie «Artofex» knetend die Welt eroberte

Museum Aargau beleuchtet mit der neue Publikationsreihe «Aargauer Industriegeschichten» einzigartige Firmen aus dem Kanton Aargau. Der erste Band widmet sich der F. Aeschbach AG: Die Aarauer Firma vertrieb unter dem Namen «Artofex» Teigknetmaschinen, die Bäckern auf der ganzen Welt das schweisstreibende Kneten abnahm.

Seit über 100 Jahren sind Aargauer Unternehmen ein starker Motor der industriellen Entwicklung der Schweiz. Zahlreiche Firmen produzieren bis heute für den Weltmarkt, andere sind längst verschwunden. Museum Aargau rückt mit der neuen Buchreihe «Aargauer Industriegeschichten» einige dieser Aargauer Industrieperlen ins Zentrum. Die erste Schrift «F. Aeschbach AG: Vom Messerschleifer zum Taktgeber im Backgewerbe» ist jetzt im Handel erhältlich. Das Buch von Historiker Manuel Cecilia widmet sich Friedrich Aeschbach (1856 –1936).

Der talentierte Schlosser Friedrich Aeschbach zog 1887 in die aufblühende Industriestadt Aarau und entwickelte in seiner kleinen Werkstatt Geräte wie Brot- und Käseschneidemaschinen oder Fruchtpressen. Der Betrieb expandierte schnell. Friedrich Aeschbach verlegte diesen ins Aarauer Torfeld – und legte damit den Grundstein für einen Welterfolg: 1904 baute er die türkisfarbene Knetmaschine «Artofex». Die Knetmaschine mit den zwei geschmiedeten Armen nahm den Bäckern erstmals das mühselige Kneten des Teiges ab. Das war revolutionär – und sorgte bei manchem Bäcker auch für Gewissensbisse: Weil die Kundschaft mit purer Muskelkraft hergestelltes Brot erwartete, wurden die Knetmaschinen auf Aarau oft bei Nacht und Nebel angeliefert.

Noch nie publiziertes Bildmaterial
Der Erfolg von «Artofex» sorgte für weitere Expansionen im Aarauer Torfeld. 1910 liess Firmengründer Friedrich Aeschbach jenes Gebäude bauen, das heute noch als Aeschbachhalle bekannt ist – das historische Herzstück des Aarauer Aeschbach-Quartiers. Nebst der Teigmaschine baute Aeschbachs Firma weitere Geräte für das Bäckerei- und Konditoreigewerbe sowie für Hotelküchen und die chemische Industrie weltweit. In Mailand, Paris und London gründete er Tochterfirmen. Bis zur Schliessung der F. Aeschbach AG 1988 wurden über 50’000 «Artofex»-Maschinen verkauft.

Die Publikation «F. Aeschbach AG: Vom Messerschleifer zum Taktgeber im Backgewerbe» besticht neben der Aufarbeitung der bewegenden Firmengeschichte durch ihr reichhaltiges, noch nie publiziertes Bildmaterial aus dem Firmenarchiv – und ist damit eine kurzweilige Lektüre mit überraschenden Einblicken in ein einmaliges Kapitel Aar(g)auer Industriegeschichte. «Die F. Aeschbach AG zeigt exemplarisch, dass auch Industriegeschichte von Kontinuität und Wandel geprägt ist», sagt Marco Castellaneta, Direktor von Museum Aargau. «In diesem Sinne ist auch die Geschichte von Friedrich Aeschbach ein Lehrstück für heutige Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich beispielsweise mit der Rolle von Digitalität und Robotik auseinandersetzen müssen.»

«Artofex»-Teigmaschinen ist nun ausgestellt
Der Band «F. Aeschbach AG: Vom Messerschleifer zum Taktgeber im Backgewerbe» entstand im Rahmen der Sonderausstellung «Von Menschen und Maschinen» von Museum Aargau. Die Ausstellung von Museum Aargau im SBB Historic-Gebäude in Windisch zeigt die bewegende Aargauer Industriegeschichte. Ausgewählte Objekte, Fotografien und einmalige Zeitdokumente vermitteln ein packendes Bild von der Vielfalt, Innovationskraft und weltweiten Vernetzung der Aargauer Industrie. In der Ausstellung ist auch eine originale «Artofex»-Teigknetmaschine der F. Aeschbach AG zu sehen. Ausgestellt ist zudem eine Miniatur-Version der Teigmaschine, die ebenfalls Teil der Sammlung Museum Aargau ist. Die kleine Version führten Verkaufsvertreter von «Artofex» damals in einem Lederköfferchen als Demonstrationsobjekt mit. Die Sonderausstellung läuft bis 31. Oktober 2021.

Wie «Artofex» knetend die Welt eroberte | Der Landanzeiger
Der erste Band der Aargauer Industriegeschichte widmet sich dem talentierten Schlosser Friedrich Aeschbach und seiner «Artofex».

Das Buch

Manuel Cecilia: F. Aeschbach AG:
Vom Messerschleifer zum Taktgeber im Backgewerbe.
Museum Aargau (Hg.).
72 Seiten, 50 Abbildungen,
UVP: 24 Franken.
ISBN 978 – 3-907 291 – 39 – 9.


Buchverlosung

Der Landanzeiger verlost 3 x 1 Buch F. Aeschbach AG

Wer gewinnen will, sendet ein Mail mit dem Betreff «Aargauer Industriegeschichten», seiner Adresse und Telefonnummer an wettbewerb@landanzeiger.ch

Einsendeschluss: Sonntag, 6. Juni 2021

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Gewinn kann weder umgetauscht noch in bar ausbezahlt werden.


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Aarau-West: Heute stehen hier noch Tennishallen – morgen 220 Wohnung

In Oberentfelden entsteht auf dem Areal des ehemaligen Sportcenters ein Wohnquartier mit 220 Wohnungen. Die Husistein & Partner AG aus Aarau hat den Wettbewerb um den Studienauftrag «Golf-Park Aarau-West» gewonnen. Das Wohnquartier wird von der bernischen Pensionskasse, der Pramobil AG und der Realit Treuhand AG realisiert.

Anfang Oktober des letzten Jahres wurde bekannt, dass das 1980 gebaute und 1998 umfassend renovierte Tenniscenter Aarau-West einem neuen Wohnquartier mit Miet- und Eigentumswohnungen weichen muss. Dies, weil das Tenniscenter nicht so rentiert, wie es sollte.
Die Planung für das neue Wohnquartier kommt voran. Seit einigen Tagen steht der Sieger des Architekturwettbewerbs fest, es ist die Aarauer Husistein & Partner AG, Büro für Architektur und Planung.

Wohnungen mit Hotelservice
Ihr Projekt sieht vor, dass auf dem rund drei Fussballfelder grossen Areal des ehemaligen Sportcenters fünf Mehrfamilienhäuser mit total 220 Eigentumsund Mietwohnungen gebaut werden sollen. Das neue Quartier beim südlichen Dorfeingang von Oberentfelden soll seinen zukünftigen Bewohnern nebst komfortablem Wohnraum in naturnaher Umgebung, auch grosse Wohn- und Aufenthaltsqualität bieten. Die Wohnungen sollen über einen Hotelservice verfügen und für die Bewohnerinnen und Bewohner soll zudem ein Fitness- und Wellnesscenter zur Verfügung stehen. Eine Arztpraxis und ein Physiotherapeut sind bereits vor Ort. Weitere Dienstleistungsbetriebe sollen dazu kommen.

Siedlung ist verkehrsfrei
Die Siedlung ist verkehrsfrei und lediglich mit dem Velo zugänglich. «Das Konzept basiert darauf, das heute geschlossene und abgeriegelte Areal zu öffnen und mit der Nachbarschaft zu verbinden», schreibt die Husistein & Partner AG im Projektbeschrieb. «Dazu wird ein Wegenetz erstellt, das die gemischt genutzte Wohn- und Gewerbezone im Süden mit der neuen Überbauung verbindet.» Nach Norden werde neben der Wegverbindung entlang der WSB-Strecke der Anschluss an das Wohnquartier im Nordwesten gesucht. Innerhalb des Areals gibt es neben dem zentralen Innenhof zwei weitere dezentrale Freiräume mit Spiel- und Begegnungsflächen. Der gesamte Aussenraum besteht aus Rasen- und Wiesenflächen, durch die sich das Wegenetz verzweigt.

Sportcenter bis April offen
Bis Ende April 2022 kann im Sportcenter Oberentfelden weiterhin Tennis, Squash und Badminton gespielt werden, heisst es von Seiten der «Tennis aarau-West AG», die das Tenniscenter betreibt. Die AG gehört der KasperGroup von Rolf Kasper (unter anderem «Aargau Hotels», Golf Entfelden), sie besitzt auch das Grundstück und die Immobilien.

Aarau-West: Heute stehen hier noch Tennishallen – morgen 220 Wohnung | Der Landanzeiger
Auf dem Gelände des Sportcenters «Tennis Aarau-West» in Oberentfelden sollen 220 Wohnungen (rot markiert) entstehen.

Die Tennisschule, die 2002 vom ehemaligen David-Cup-Spieler Freddy Blatter (71) ins Leben gerufen wurde, wird im Herbst dieses Jahres nach Reinach AG dislozieren. Dort wird das Ehepaar Blatter die Anlage mit den drei Hallenplätzen pachten und weiter Tennisunterricht anbieten. Internationale Tennis-Turniere, wie sie in Oberentfelden lange und erfolgreich durchgeführt wurden, wird es in Reinach aber keine geben. Die Tennisschule Aarau- West wird ab 20. September unter neuer Leitung ihre Arbeit in Oberentfelden weiterführen.

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Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang der Verkehrsräume stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar.

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an der Strasse stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Aus diesem Grund werden sämtliche Strassenanlieger aufgefordert, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen periodisch zurück zu schneiden.

Freihaltung Lichtraumprofil

Lichtraumprofil Bäume schneiden | Der Landanzeiger

Folgende Vorschriften sind zu beachten:

  • Die Pflanzen dürfen die Parzellengrenze nur überragen, wenn die lichte Höhe von 4.50 m über Stras sen und von 2.50 m über Gehwegen eingehalten wird.
  • Bei Einmündungen und engen Kurven muss in einer Höhe zwischen 0.80 m und 3.00 m ein sichtfreier Raum gewährleistet sein.
  • Strassenlampen, Verkehrssignale, Spiegel, Strassennamenschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
  • Damit die Strassenreinigungsarbeiten nicht behindert werden, müssen Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freigehalten werden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Eigentümer von sicht- und verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.

Für jeden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit danken wir bestens.

Bauverwaltung Oberentfelden

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Bauherr: Merlaku Selman, Hubelstrasse 158, 5054 Moosleerau
Bauobjekt: Verglasung Wintergarten
Bauplatz: Hubelstrasse 158, Parzelle 107

Bauherr: Markus Lüscher, Hubelstrasse 143, 5054 Moosleerau
Bauobjekt: Balkonanbau
Bauplatz: Alte Triengerstrasse 56, Parzelle 16

Bauherr: Altherr David und Colleen, Am Bach 302,
5054 Moosleerau
Bauobjekt: Sichtschutz mit Steinkörben entlang der Attelwilerstrasse
Bauplatz: Am Bach 302, Parzelle 628

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Die Nähe zur Bevölkerung ist mir wichtig. Deshalb freut es mich wieder Sprechstunden anbieten zu dürfen, damit Sie unkompliziert und persönlich Ihre Wünsche, Anregungen oder Kritik anbringen können. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Diskretion ist garantiert. Selbstverständlich werden auch die Hygienemassnahmen eingehalten.

Ich bin im zweiten Stock des Gemeindehauses, Büro Nr. 205, an folgenden Tagen, zwischen 16.00 und 18.00 Uhr, anzutreffen:

  • Dienstag, 8. Juni 2021
  • Dienstag, 15. Juni 2021
  • Dienstag, 12. Juli 2021
  • Dienstag, 20. Juli 2021
  • Dienstag, 27. Juli 2021
  • Dienstag, 3. August 2021
  • Dienstag, 10. August 2021
  • Dienstag, 17. August 2021
  • Dienstag, 24. August 2021
  • Dienstag, 31. August 2021

Der Gemeindeammann Markus Bircher

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Die Verwaltungsrechnungen 2020 der Einwohnergemeinde liegen vom

7. bis 18. Juni 2021

in der Abteilung Finanzen öffentlich auf. Der Rechenschaftsbericht des Gemeinderats kann bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen oder auf der Homepage im Online-Schalter heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat

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Die Entwürfe liegen vom 4. Juni bis 13. August 2021 auf der Bauverwaltung auf und können während der Bürozeit oder über den Link auf der Homepage der Gemeinde Suhr «kgv-suhr.ch» eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich oder digital beim Gemeinderat eingereicht werden. (§ 3 Abs.1 BauV).

Suhr, 1. Juni 2021
Gemeinderat Suhr

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  1. Gemeinderat (5 Mitglieder)
  2. Gemeindeammann
  3. Vizeammann
  4. Finanzkommission (5 Mitglieder)
  5. Steuerkommission (3 Mitglieder) und Steuerkommission-Ersatz (1 Mitglied)

Anmeldeverfahren / Allgemeines
Am 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns sowie der Finanzkommission und der Steuerkommission für die Amtsperiode 2022/2025 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d. h. bis am 13.8.2021, 12.00 Uhr) bei der Gemeindekanzlei Safenwil einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden, Telefon 062 789 33 10, oder unter www.safenwil. ch heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Wahl des Gemeinderates (5 Mitglieder)
Die Mitglieder des Gemeinderates werden am 26. September 2021 an der Urne gewählt. Gleichzeitig wird der Gemeindeammann und der Vizeammann gewählt. Eine Person kann als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). Bei der Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist eine stille Wahl nicht möglich.

Wahl der Mitglieder der Finanzkommission (5), Steuerkommission (3), Steuerkommission-Ersatz (1)
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Wahl der Stimmenzähler (2) und der Ersatzstimmenzähler (2)
Am Freitag, 26. November 2021, findet anlässlich der Gemeindeversammlung die Wahl von zwei Stimmenzählern und zwei Ersatzstimmenzählern statt.

Demissionen
Mitglieder von Kommissionen, die durch den Gemeinderat gewählt werden, sind gebeten, allfällige Demissionen bis am 31. August 2021 dem Gemeinderat Safenwil mitzuteilen.

Safenwil, 17. Mai 2021
Das Wahlbüro

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Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von 60 Jahren werden im August 2021 auf dem Friedhof Buchs folgende Gräber geräumt:
– Familiensarggräber (Nr. 35, 36, 38 bis 42)
– Familienurnengräber (Nr. 15 bis 17)

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von 25 Jahren werden im August 2021 auf dem Friedhof Buchs folgende Gräber geräumt:
– Urnenreihengräber (Nr. P 1 bis P 45)
– Sargreihengräber (Nr. F 134 bis F 171)
– Urnenwand (Nr. w 1 bis w 32)

Die Angehörigen der Verstorbenen haben die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. Juli 2021 von den Gräbern abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird das zurückgelassene Material durch die Gemeinde entsorgt.

Soweit die Adressen der Angehörigen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung.

Im Übrigen erteilen das Friedhofpersonal und das Bestattungsamt Buchs, Telefon 062 834 74 13, gerne weitere Auskünfte.

Das Bestattungsamt

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Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 31. Mai 2021 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. August 2020
  2. Passation und Genehmigung der Rechnung 2020
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2020
  4. Genehmigung des Budgets 2022
  5. Zustimmung zur Auflösung der Finanzkommission der Ortsbürgergemeinde mit Übertragung der Aufgaben an die Finanzkommission der Einwohnergemeinde

Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2021

Oberentfelden, 3. Juni 2021
Gemeinderat

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2021 veröffentlicht:

Einwohnergemeindeversammlung

  1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2020
  2. Kenntnisnahme Rechenschaftsbericht 2020
  3. Genehmigung Rechnung 2020
  4. Genehmigung der Kreditabrechnungen
    4.1 Umsetzungsarbeiten Zusammenschluss Attelwil und Reitnau
    4.2 Dorffest 2020
  5. Zusicherung des Bürgerrechts der Einwohnergemeinde Reitnau an Abduli Vlora mit Genta, Gresa und Arlind (dieser Beschluss ist abschliessend gefasst)

Ausser der Zusicherung des Einwohnergemeindebürgerrechts an Familie Abduli unterstehen sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung dem fakultativen Referendum.

Ortsbürgergemeindeversammlung

  1. Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30. November 2020
  2. Kenntnisnahme Rechenschaftsbericht 2020
  3. Genehmigung Rechnung 2020
  4. 1 Genehmigung Beförsterungsvertrag mit hr projects GmbH per 1. Januar 2022 und
    2 Zustimmung zur Auflösung des Forstbetriebs Oberes Suhrental per 30. Juni 2022

Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde konnten mit Ausnahme von Traktandum 4 mit der Genehmigung des Beförsterungsvertrags mit der hr projects GmbH sowie der Auflösung des Forstbetriebs Oberes Suhrental abschliessend gefasst werden. Sie unterliegen nicht dem fakultativen Referendum. Wohingegen die Beschlüsse in Sachen Beförsterungsvertrag sowie Auflösung des bisherigen Forstbetriebs dem Referendum unterstehen.

Beim fakultativen Referendum für Einwohner- wie Ortsbürgergemeindeversammlung gelten: Eine allfällige Urnenabstimmung kann von einem Zehntel (1/10) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ergriffen werden. Auskunft über das Referendumsverfahren erteilt gerne die Gemeindekanzlei Reitnau (Tel. 062 738 77 38, E-Mail kanzlei@reitnau.ch), wo auch die notwendigen Unterschriftsbogen bezogen werden können.

Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2021

Reitnau, 31. Mai 2021
Gemeinderat Reitnau