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Neue Polizeigesetz ab 1. Juli in Kraft

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass das neue Polizeigesetz am 1. Juli 2021 zeitgleich mit den neuen Verordnungen in Kraft treten wird. Die Höhe der Litteringbusse beträgt weiterhin 300 Franken.

Der Grosse Rat hat im Dezember 2020 die Revision des Gesetzes über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) beschlossen. Nachdem die Referendumsfrist zwischenzeitlich unbenutzt verstrichen ist, setzt der Regierungsrat die neuen Bestimmungen auf den 1. Juli 2021 in Kraft. Schwerpunkte der Änderung des Polizeigesetzes sind: Rechtliche Verankerung des Bedrohungsmanagements sowie neue Massnahmen aus diesem Themenbereich. – Anpassung diverser polizeilicher Massnahmen an die Rechtsprechung des Bundesgerichts. – Verbesserung des Rechtsschutzes gegen polizeiliche Massnahmen. – Angleichung der Bestimmungen des Polizeigesetzes an den interkantonalen Standard. Mit einer gleichzeitig beschlossenen Fremdänderung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) wird dem Regierungsrat die Kompetenz eingeräumt, neben Polizeiorganen neu auch weitere Behörden zur Erhebung von Ordnungsbussen zu ermächtigen.

Polizeiverordnung
Die heute in diversen Erlassen geregelten polizeirechtlichen Verordnungsbestimmungen werden in der neu erlassenen Verordnung über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeiverordnung, PolV) zusammengezogen. In dieser neuen Verordnung werden auch die aufgrund der Änderung des Polizeigesetzes erforderlichen neuen Verordnungsbestimmungen erlassen.

Aufgrund des Erlasses der Polizeiverordnung kann der Regierungsrat acht bestehende Verordnungen aufheben. Deren Bestimmungen werden, soweit sie aus heutiger Sicht noch als erforderlich und zeitgemäss beurteilt worden sind, in die Polizeiverordnung übernommen. Wesentliche Anpassungen an den geltenden Bestimmungen wurden in folgenden Bereichen vorgenommen: Modernisierung des Disziplinarwesens der Kantonspolizei und Ausweitung der bislang für die Kantonspolizei geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf die Regionalpolizeien.

Verordnung über das Ordnungsbussenverfahren
Gemäss der totalrevidierten Verordnung über das Ordnungsbussenverfahren (OBVV) dürfen weiterhin hauptsächlich die Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei und der Regionalpolizeien Ordnungsbussen erheben.

Wie bis anhin dürfen Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten ausschliesslich im Auftrag von Gemeinden Ordnungsbussen im ruhenden Verkehr (Kontrolle von Parkverboten) ausstellen.

Neu dürfen auch weitere Behördenvertreterinnen und Behördenvertreter unter bestimmten Voraussetzungen gewisse Ordnungsbussen erheben. Konkret werden Hilfskräfte gemäss § 22 des Dekrets über den Natur- und Landschaftsschutz (NLD) sowie Reservatsaufseherinnen und -aufseher gemäss Art. 11 der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) ermächtigt, gewisse Ordnungsbussen zu erheben.

Zudem werden einige neue Straftatbestände des kantonalen Rechts dem Ordnungsbussenverfahren unterstellt. Dies gilt beispielsweise für Zuwiderhandlungen gegen polizeiliche Wegweisungen und Fernhaltungen. Ein solches Verhalten kann künftig mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 100 Franken geahndet werden.
Schliesslich hat der Regierungsrat aufgrund der Rückmeldungen im Rahmen der Anfang 2021 durchgeführten Anhörung der Gemeinden und Gemeindeverbände beschlossen, dass die Höhe der Ordnungsbusse bei Verstössen gegen das Litteringverbot weiterhin 300 Franken beträgt.

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Der Kleintierzoo wird belebt

Seit über einem Jahr werden nun die Telli-Blöcke B und C an der Delfterstrasse saniert. Momentan bekommen die Wohnungen im Telli B gerade ihre neuen Balkone. Noch nicht von der Sanierung betroffen ist der ehemalige Kleintierzoo. Er soll dann ab Herbst 2023 an der Reihe sein. «Es wäre schade, wenn dieser wunderschöne Platz nicht zwischengenutzt würde», sagt Nina Johannes von der Itoba Siedlungsidentität. Die Itoba begleitet, im Auftrag der Liegenschaftseigentümerin AXA, soziale und soziokulturelle Prozesse während der Sanierung.

Zusammen mit dem Verein Prozessor und vielen weiteren freiwilligen Handwerker*innen, Gärtner*innen und Bastler*innen wurde nun der Platz beim Kleintierzoo aufgewertet. Sandkasten, Tische und Bänke, eine Feuerstelle, eine grosse Holzschaukel und Hochbeete wurden gebaut und aufgestellt. So soll der ehemalige Kleintierzoo zum Quartiertreffpunkt werden. «Ich wünsche mir für die Bewohner*innen der Telli, insbesondere für jene die momentan auf einer Baustelle wohnen, einen schönen Ort zum Verweilen und einen Ort, um einander kennenzulernen», sagt Nina Johannes. Die Bausteine dafür wurden gelegt.

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Impfen: 95 Prozent Schutz – am Spike-Protein führt kein Weg vorbei

Die Corona-Mutante B.1.1.7 setzte sich im November 2020 in Grossbritannien und wenig später auch in der Schweiz innert Wochen durch. Grund dafür war die rund 50 Prozent höhere Ansteckungsrate. Nun erleben wir ein weiteres Mal, wie Mutationen SARS-CoV-2 ansteckender machen. Die Delta-Variante aus Indien (B.1.617.2) ist nochmals 40 Prozent ansteckender und hat B.1.1.7 in Grossbritannien deshalb bereits deutlich überholt. Glücklicherweise bleibt der Impfschutz für diese Mutante beinahe unverändert hoch: Sowohl BioNTech Pfizer wie auch Astra Zeneca bewahren nach ersten Erkenntnissen über 90 Prozent ihrer Schutzwirkung. Die neuen Infektionen gehen damit grossteils zulasten der 40 Prozent noch nicht geimpfter Briten.

Corona wird uns erhalten bleiben
SARS-CoV-2 wird uns – wie unsere altbekannten Schnupfen-Coronaviren – für Jahre erhalten bleiben. Für uns alle gibt es damit nur 2 Möglichkeiten: Wir lassen uns impfen oder wir werden angesteckt. Die Ansteckungsgefahr mit Covid-19 ist dabei deutlich höher als mit Influenza, wie uns die Grippesaison 2020/21 gelehrt hat: Während sich Tausende mit Covid-19 infiziert haben, haben die Corona-Schutzmassnahmen die Grippewelle vollständig verhindert. Sehr unwahrscheinlich deshalb, dass wir Covid-19 ohne Impfung längerfristig entkommen.

Bereits über 2 Milliarden Geimpfte
Jede und jeder wird also mit dem Spike-Protein in Kontakt kommen: Als Kontakt mit reinem Impf-Eiweiss, welches dank dem mRNA-Bauplan während einiger Stunden in Muskelzellen von Geimpften produziert wird oder als Kontakt mit ganzen, vermehrungsfähigen Viren zum Zeitpunkt einer Infektion. Dies lässt Diskussionen um Impfnebenwirkungen in einem anderen Licht erscheinen. Viel davon wird, vor allem in online-Formaten, aktuell dem Spike-Protein angelastet. Unbeachtet bleibt dabei aber, dass all diese Effekte mit Ausnahme der Lokalreaktion am Impfarm auch im Rahmen einer Covid-19 Infektion auftreten, dann aber häufig schwerer und langdauernder sind. Für anderes, wie Schwangerschaftskomplikationen oder neurologische Langzeitschäden, fehlt trotz bereits über 2 Milliarden Geimpfter die wissenschaftliche Evidenz.

Wir wissen mittlerweile sehr genau, was wir mit einer mRNA-Impfung gewinnen: 95 Prozent Schutz vor Erkrankung und >90 Prozent Schutz vor asymptomatischer Schleimhautbesiedelung. Mit dem Verzicht auf die Impfung verlieren wir diese Benefits – ohne den Kontakt mit dem Spike-Protein auf Dauer verhindern zu können.

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Freitag, 3. September 2021, bei der Halle Bächliweg

Die Bevölkerung wird bereits heute auf diesen Anlass mit Jungbürgerfeier der Jahrgänge 2002 und 2003 hingewiesen und herzlich zur Teilnahme eingeladen.

14. Juni 2021
Gemeinderat

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 wie folgt veröffentlicht:


Ortsbürgergemeinde

  1. Zustimmung zum Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2020
  2. Zustimmung zur Jahresrechnung 2020
  3. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2020
  4. Zustimmung zum Beitritt zum Forstbetrieb Suhrental Ruedertal auf den 1. Januar 2022 mit gleichzeitiger Genehmigung der Anstaltsordnung für den Forstbetrieb Suhrental Ruedertal verbunden mit der Genehmigung einer einmaligen Kapitaleinlage von Fr. 66 506.–.
  5. Zustimmung zur Auflösung des Verbands Forstbetrieb Oberes Suhrental per 31. Dezember 2021


Einwohnergemeinde

  1. Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2020
  2. Zusicherung des Bürgerrechts der Einwohnergemeinde Staffelbach an Yazar Bilal und Esra mit den Kindern Sahra und Hira
  3. Zustimmung zum jährlichen Sockelbeitrag an den Forstbetrieb Suhrental Ruedertal
  4. Zustimmung zum zusätzlichen Verpflichtungskredit von Fr. 55 000.– für die Gesamtrevision Nutzungs- und Kulturlandplanung Staffelbach
  5. Zustimmung Kreditabrechnung «Kauf Pikettfahrzeug für die Regiowehr Suhrental»
  6. Zustimmung zur Jahresrechnung 2020
  7. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2020

Ausser der Zusicherung des Einwohnergemeindebürgerrechts an Familie Yazar unterstehen sämtliche Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel (Ortsbürgergemeinde) bzw. einem Fünftel (Einwohnergemeinde) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung geltend gemacht werden.

Für allfällige Referendumsbegehren können bei der Gemeindekanzlei Unterschriftenlisten unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juli 2021

Staffelbach, 18. Juni 2021
GEMEINDERAT STAFFELBACH

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Gestützt auf § 26, Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 veröffentlicht.

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2020
  2. a) Abnahme des Rechenschaftsberichts 2020
    b) Genehmigung der Jahresrechnung 2020 der Einwohnergemeinde
  3. Ablehnung eines Verpflichtungskredits von Fr. 30’000.– (Planungskredit) für die Erarbeitung eines Projekts zur Schaffung von drei «Tempo 30 Zonen» und einer flächendeckenden «Tempo 40 Signalisation» auf den Gemeindestrassen in Uerkheim
  4. a) Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 116’000.– für Belagssanierungen an der Dänibachstrasse (Abzweiger «Stöckweid» bis Waldgrenze)
    b) Bewilligung einer Entnahme aus dem Waldfonds von Fr. 58’000.– für Belagssanierungen an der Dänibachstrasse (Abzweiger «Stöckweid » bis Waldgrenze)
  5. 5. Genehmigung des angepassten Gemeindevertrages der Regionalen Feuerwehr Uerkental

Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum.

Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juli 2021

Uerkheim, 14. Juni 2021
Der Gemeinderat

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Bauherr: Einwohnergemeinde Bottenwil, Hauptstrasse 64, 4814 Bottenwil
Bauobjekt: Flurweg
Bauplatz: Vorstattstrasse, Parzelle 390

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Bauherr: Stebler Thomas und Casteels Tanja, Trieschweg 41, 5033 Buchs AG
Bauobjekt: Umbau Einfamilienhaus
Bauplatz: Trottengasse 10, Gebäude Nr. 162, Parzelle 335

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Bauherr: Borer Barbara und Raphael, Juraweg 10, 5043 Holziken
Bauobjekt: Anbau von 2 Pergolen mit Sonnenstoren
Bauplatz: Juraweg 10, Parzelle 117

Bauherr: Baumann Susanne und Werner, Huebstrasse 21, 5043 Holziken
Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpenheizung (Aussenaufstellung)
Bauplatz: Huebstrasse 21, Parzelle 238

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Bauherr: Stalder Rent AG, Wührestrasse 4, 5724 Dürrenäsch
Bauobjekt: Erstellen von Kiesplatz für Fahrzeuge, Strassenreklame (Provisorium für 5 Jahre)
Bauplatz: Oberfeldstrasse, Parzelle 3034

Bauherr: Baukonsortium Suterguet, c/o Mitac Immobilien AG, Bahnhofstrasse 18, Postfach 489, 5600 Lenzburg
Bauobjekt: Überbauung mit zwei Mehrfamilienhäusern und Einstellhalle
Bauplatz: Leerber, Parzelle 971

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Bauherr: Wiederkehr Josef und Brigitta, Kreuzberg 24, 6252 Dagmersellen
Bauobjekt: Anbau und Umbau Werkstatt, Garagen und Einstellraum
Bauplatz: Zinggenstrasse 60, Parzelle 1096

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Bauherr: Baños Francisco und Miriam, Alte Triengerstrasse 293, 5054 Moosleerau
Bauobjekt: Umbau Bauernhaus
Bauplatz: Bengel 96, Parzelle 364
Bewilligungen: Bewilligung des Deparemtents Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewiligungen

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