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Beste Werbung für «100 Jahre WaldAargau»

Der Wald kam in die Stadt. Zwischen der Aargauischen Kantonalbank und dem Bahnhofplatz hat das Organisationskomitee «100 Jahre WaldAargau» eine Waldoase hingezaubert und machte Werbung für das grosse Jubiläum im nächsten Jahr. Alles ganz nach dem Motto «Wald ganz nah erleben».

WaldAargau feiert 2022 das 100-jährige Bestehen des Verbands Aargauer Waldeigentümer. Für die Jubiläumsaktivitäten wurde ein 14-köpfiges Organisationskomitee unter der Leitung von Vreni Friker (Oberentfelden) eingesetzt. Die verschiedenen Jubiläumsaktivitäten finden unter dem Motto «Wald ganz nah erleben» statt. Dafür wurde in Aarau nun die Werbetrommel gerührt.

Schulklassen können sich bereits anmelden
Der Hauptevent sind die Aargauer Waldtage vom 15. bis 21. August 2022 in Unterentfelden. An den Waldtagen gibt es einen Waldparcours mit 30 verschiedenen Posten. Besucher werden unter anderem Trümmersuchhunde bei ihrer Arbeit sehen, oder Pferde beim Holzrücken. Jäger werden die Waldtiere erklärten und vieles mehr. Die Organisatoren erwarten rund 200 Schulklassen mit 4000 Kindern aus dem Aargau im Wald. Jede Schulklasse kann sich für drei Posten entweder am Vormittag oder am Nachmittag anmelden. Den jeweils andern Halbtag können die Klassen zum Beispiel im nahe gelegenen Tierpark Roggenhausen verbringen. Interessierte Schulklassen können sich bereits jetzt anmelden.

Integriert in die Waldtage ist der Aargauer Holzerwettkampf am Freitag und Samstag. Es ist mit rund 200 Wettkämpfern der schweizweit grösste Wettkampf dieser Art. Teilnehmen werden die Mitglieder der Schweizerischen Holzhauerei Nationalmannschaft. Sie gaben bereits am Samstag eine eindrückliche Kostprobe ihres Könnens ab und zeigten Ausschnitte aus dem vielseitigen Wettkampfprogramm. Diese beinhalteten das Kettenwechseln an der Motorsäge und das abschneiden von 30 Ästen auf Zeit. Das schnellste Dreierteam benötigte nur 36 Sekunden für alles zusammen.

Beste Werbung für «100 Jahre WaldAargau» | Der Landanzeiger
Stellte selbstgemachte Holzkunst aus: Matthias Gehrig aus Biberstein.
Beste Werbung für «100 Jahre WaldAargau» | Der Landanzeiger
Entasten im Eiltempo: Mitglieder der Schweizer Nationalmannschaft zeigten Ausschnitte aus dem Holzerwettkampf.

«Bis bald, im Wald»
Skulptor Matthias Gehrig (Biberstein) und Lukas Senn (Rothrist) und andere Kettensägenkünstler werden an den Waldtagen 2022 ebenfalls in Aktion zu sehen sein, wie sie aus Baumstämmen mit der Motorsäge Skulpturen schnitzen. Diese werden im Anschluss vor Ort versteigert.

Auf dem Bahnhofplatz gab es aber auch sanfte Klänge: Kurt Ott und Leon Müller, einer seiner Schüler und Forstwartlehrling, umrahmten den Anlass mit dem Alphorn. Vreni Friker dankt allen Beteiligten und verabschiedet sich mit den Worten: «Auf bald, im Wald.»

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Kanton übernimmt Lead beim Hochwasserprojekt

In Uerkheim wurde die Infoveranstaltung zum neuen Hochwasserschutzprojekt gut besucht. Das Thema ist am 26. November an der Gmeind traktandiert.

«Nach dem Jahrhundert-Hochwasser von 8. Juli 2017 sassen wir mit dem Kanton an den Tisch und beschlossen neue Wege», sagte Ammann Herbert Räbmatter, als er am Donnerstag die Infoveranstaltung zum Gmeindstraktandum «Sicherstellung des Hochwasserschutzes» eröffnete. Diese Wege führten nicht nur zu einem neuen Hochwasserprojekt, sondern auch zu einer neuen Federführung: Der Kanton hat den Lead übernommen. 2,35 Millionen Franken soll die Gemeindeversammlung am 26. November für das neue Projekt sprechen. Den Rest der Gesamtkosten von 9,76 Millionen Franken zahlen Bund, Kanton und Gebäudeversicherung.

Vorsorglich Land gekauft
Auf der Höhe der ehemaligen Rosengärtnerei Koller soll quer über den Talboden ein Damm gebaut werden, der ein Rückhaltebecken formt und 150’000 Kubikmeter Wasser aufhalten kann. Die Kantonsstrasse muss dazu ein Stück den Hang hinauf versetzt werden. Zudem müssen Brücken wie jene bei der Bergstrasse, der Hinterhubelstrasse, der Bachstrasse und bei der Metzgerei sowie die Metzgerei selber aus- oder neugebaut werden. Mehrere Parzellen Richtung Bottenwil, die durch das Rückhaltebecken überflutet würden, hat die Gemeinde in den letzten Jahren erworben. Die restlichen Parzellen gehören Landwirten, ihr Ausfall würde bei einer Überschwemmung entschädigt.

Gelingts im 3. Versuch?
Es steht viel auf dem Spiel. Nach der Ablehnung der beiden Vorgängerprojekte an der Urne ist es überaus wichtig, dass das dritte Projekt durchkommt. Nicht nur würde der Wille der Bewohner hinsichtlich des Hochwasserschutzes infrage gestellt – auch macht die Aargauische Gebäudeversicherung Hausbesitzern Druck. Einzelne mussten an ihren Liegenschaften bereits eigene Verbauungen anbringen. Entsprechend gross war das Interesse an der Veranstaltung. Um die 80 Personen hörten den Ausführungen von Gemeinderat und dem kantonalen Projektleiter Sebastian Hackl zu und stellten mehrere Fragen. Dabei spielte das Geld immer wieder eine Frage.

Der heutige Steuerfuss von 119 Prozent werde nicht erhöht, betonte Räbmatter. Es gäbe während dieser Dauer eine maximale Verschuldung von 500 Franken pro Einwohner. Nach Bauende des Projekts ab 2027 werde man die Projektkosten durch die Abschreibungen unvermeidlich spüren. «Unsere Kostenrechnung zeigt aber, dass wir das stemmen können.»

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Neue Ofenlinie erst um 2035 nötig

Die KVA Buchs passt ihre strategische Investitionsplanung an: Weil die Ofenlinie 1 so gut läuft, muss sie erst etwa zehn Jahre später als geplant ersetzt werden. Die Abgeordneten des Gemeindeverbandes genehmigten die entsprechende Anpassung der Vorfinanzierung und tiefere Verbrennungstarife.

Industrie und Gewerbe haben von Januar bis Oktober 2½ Prozent weniger Abfall in die Kehrichtverwertungsanlage KVA Buchs geliefert als in der Vorjahresperiode. Entsprechend ging auch die in diesem Zeitraum verbrannte Kehrichtmenge mit rund 112’600 Tonnen etwas zurück (–2,9%). Umgekehrt nahm der Bedarf an Fernwärme um 15 Prozent und damit deutlich zu, was hauptsächlich auf den Ausbau der Nutzung der Verbrennungsenergie zurückzuführen ist: Im Oktober konnte nach mehrjähriger Planungs- und Bauzeit die Mittelland Molkerei von Emmi in Suhr an eine neue Dampfleitung der Fernwärme Wynenfeld AG (FEWAG, eine Tochtergesellschaft des Gemeindeverbands für Kehrichtbeseitigung Region Aarau-Lenzburg GEKAL) angeschlossen werden. Der GEKAL selbst baut auf der KVA eine neue Heizzentrale. Sie formt den Dampf in Heisswasser um und wird ab Mitte Dezember Haushalte in den umliegenden Gemeinden mit Komfortwärme versorgen.

Ein Teil der anfallenden Wärme wird in Buchs in Elektrizität umgewandelt (–1,2% weniger als in der Vorjahresperiode). Dieses Geschäft lohnt sich in jüngster Zeit besonders, sind doch die Strompreise seit August stark gestiegen. Darauf machte Harald Wanger, der Geschäftsleiter der KVA Buchs, an der Abgeordnetenversammlung des GEKAL am Mittwoch in Kirchleerau aufmerksam.

Frühzeitiger Ersatz nicht sinnvoll
Im Hinblick auf langfristige strategische Grossinvestitionen legt der GEKAL jedes Jahr Geld zur Seite. Diese sogenannte Vorfinanzierung wird nun verlängert – und der Grund dafür ist ein erfreulicher: Statt die 1994 in Betrieb genommene Ofenlinie 1 und die Turbine zur Stromerzeugung wie ursprünglich geplant bereits um 2025/26 zu ersetzen, hat sich inzwischen herausgestellt, dass beide zentralen Anlagenelemente saniert bzw. optimiert und somit vorläufig weiterbetrieben werden können. «Ein frühzeitiger Ersatz ist aus betriebswirtschaftlicher und technischer Sicht nicht sinnvoll», sagt Finanzchef Rolf Messmer. Die Sanierung der Ofenlinie kostet einen Bruchteil eines Ersatzes, der nun erst um 2035 vorgesehen ist. Die AV genehmigte die Aufstockung der Vorfinanzierung von aktuell 23,3 auf 45 Mio. Franken.

Gemeinden zahlen erneut weniger
Die Investitionsplanung – das Investitionsvolumen bis 2035 beträgt inkl. Ersatz der Ofenlinie 1 gut 144 Mio. Franken – ist Teil der Finanzplanung. Diese geht auf der Ertragsseite unter anderem von einer Erhöhung der budgetierten Auslastung der KVA von 125’000 auf 130’000 Tonnen Kehricht pro Jahr und von höheren Energieerträgen durch Effizienzsteigerungsmassnahmen aus. Auf der Aufwandseite steigen etwa die Unterhaltskosten leicht, und Umweltauflagen verteuern die Entsorgung der Verbrennungsrückstände. Unter dem Strich ermöglicht die überarbeitete Strategie- und Finanzplanung, dass die Verbrennungsgebühren per 2022 erneut gesenkt werden können. Verbandsgemeinden zahlen ab nächstem Jahr pro Tonne Kehricht noch 85 statt wie bisher 105 Franken. Die letzte Tarifsenkung um 10 Franken datiert von 2020. Eine Erhöhung zeichnet sich erst 2034 ab, wenn die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) jeweils für die Hälfte der jährlich produzierten Strommenge ausläuft. 2017 sorgte dieses Förderinstrument des Bundes beim GEKAL für die vorletzte Gebührenanpassung nach unten.

Unbedenkliche Dioxinwerte in der Luft
Die Geschäftsleitung sprach an der Versammlung auch die Medienberichterstattung über die Dioxinproblematik in Zusammenhang mit KVAs an. Es geht um einen aktuellen Fall in Lausanne, überschrittene Prüfwerte des giftiges Stoffs in den 1990er-Jahren in der Umgebung der KVA Turgi und erkrankte Tiere auf Bauernhöfen in der Nähe der KVA Buchs in den 1970er-Jahren. Eine Bodenanalyse von 1992 hatte in Buchs unbedenkliche Werte gezeigt. Die Abteilung für Umwelt des Kantons Aargau will 2022 neue Analysen durchführen. Harald Wanger bekräftigt, die KVA Buchs habe die gesetzlichen Vorgaben für die Rauchgasreinigung stets eingehalten. Der Grenzwert für Dioxine und Furane gemäss Luftreinhalteverordnung von 0,1 Nanogramm pro Kubikmeter sei etwa 2019 bei einer Messung von 0,004 ng/m³ massiv unterschritten worden. Dies gelte auch für andere Schadstoffe wie Quecksilber, Kadmium, Blei und Zink.


KVA Buchs steht fünf Tage lang still

Weil die Mittelspannungs-Schaltanlage umgebaut werden muss, kann die KVA Buchs vom 6. bis 10. Dezember keinen Abfall verbrennen. Kehrichtanlieferungen von Industrie- und Gewerbekunden sowie Privatpersonen sind in dieser Zeit deshalb nicht möglich. Davon nicht betroffen ist die ordentliche Kehrichtabfuhr in den 83 Verbandsgemeinden.


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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom22. November 2021 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

1. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am3. Januar 2022):
1.1. Die Kreditabrechnung «KUK Ersatz Mobiliar» wird genehmigt.
1.2. Die Kreditabrechnung «Spielplatz Muniacher Rohr, Neubau» wird genehmigt.

2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:
2.1. Auf das Geschäft «Umsetzung der Motionen zur Einführung des Departementsmodells » wird nicht eingetreten. 2.2. Motion «Änderung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds; Verlängerung des Verzichts auf Gebühren für Aussenflächen (Covid-19)»: Antrag 1 wird nicht überwiesen, Antrag 2 wird überwiesen.
2.3. Motion «Nutzung von öffentlichem Grund nach der Covid-19 Krise»: Antrag 1 wird zurückgezogen, Antrag 2 wird nicht überwiesen.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 25. November 2021.

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Folgende Personen haben bei der Gemeinde Gränichenein Gesuchumordentliche Einbürgerung gestellt:

– DanieleAbbatiello, geb. 1976, Italien, sowie dessen Ehefrau Daniela Cipriano Abbatiello, geb. 1977, Italien, beide wohnhaft in Gränichen, Suhrzelgweg 5

– Christin Schrader, geb. 1986, Deutschland, wohnhaft in Gränichen, Moortalstrasse 6a

Jede Person kann innert 30 Tagenseit der amtlichen Publikation, d. h. vom 25. November 2021 bis 27. Dezember 2021 dem Gemeinderat Gränichen, Lindenplatz 1, 5722 Gränichen, eine schriftliche Eingabe zu denGesucheneinreichen. DieseEingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Gemeinderat Gränichen

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Folgende Personen haben bei der Gemeinde Schöftland ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

– Piacentino, Benedetto, geboren 1973, und die Ehefrau Piacentino-Fischetti, Giovanna, geboren 1977, sowie die Tochter, Piacentino, Giulia, geboren 2006, alle italienische Staatsangehörige, wohnhaft in 5040 Schöftland, Rosenweg 8.
– Piacentino, Adriana Silvia, geboren 1998, italienische Staatsangehörige, wohnhaft in 5040 Schöftland, Rosenweg 8. – Piacentino,Mario, geboren 2002, italienischer Staatsangehöriger, wohnhaft in 5040 Schöftland, Rosenweg 8.

Jede Person kann innert 30 Tagenseit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftlicheEingabe zumGesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten.

Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Schöftland, 18. November 2021
Gemeinderat

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Wegenden sonst schon hohen undweiter rasant steigenden Coronafallzahlen hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 22. November 2021 entschieden, die Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2021 kurzfristig abzusagen. Die aktuell nach wie vor unsichere epidemiologische Lage kann zu einemHemmnisbei der BeteiligunganeinerGemeindeversammlung führen. Auch kann trotz Abstand und trotz Maskenpflicht aus Sicht des Gemeinderats dieSicherheit der Teilnehmenden nicht garantiert werden.

Gemäss § 12 der Sonderverordnung 1 ist nach wie vor die Anordnungeiner direkten Urnenabstimmung möglich. Ein Vorteil der direkten Urnenabstimmung liegt darin, dass sich auch Betroffene von Risikogruppenund allenfalls noch nicht geimpfte Einwohner und Einwohnerinnen ungehindert und gefahrlos an den demokratischen Prozessen beteiligen können. In den Erläuterungen zur Abstimmung hat der Gemeinderat darzulegen, weshalb dasGeschäft keinenAufschub duldet. Bei der Beurteilung der Dringlichkeit kommt den Gemeinden ein gewisses Ermessen zu.

So ist die Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2021 abgesagt. Nicht aufschiebbare Geschäfte wie z.B. das Budget 2022 inklusive Steuerfuss und allfällige weitere Traktanden werden anlässlich des ordentlichen Urnengangs vom 13. Februar 2022 zur Abstimmung gebracht.

Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.

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Der neue Entsorgungskalender für das Jahr 2022 erhalten Sie in diesem Jahr mit der Post Anfang Dezember 2021 an die Haushaltungen zugestellt. Wir bitten Sie, den Kalender greifbar aufzubewahren, da Sie durch diesen jederzeit wertvolle Informationen über Standorte und Öffnungszeiten der verschiedenen Sammelstellen, sowie die Abfuhrtage erhalten.

Auf folgende Punkte möchten wir speziell hinweisen:
– Die Verkaufsstellen der offiziellen blauen Gebührensäcke sind auf der Rückseite des Entsorgungs-Kalenders ersichtlich.
– Die Verschiebungstermine der Sammeltage, welche auf Feiertage fallen, werden nicht separat publiziert.
– Die Grünabfuhr findet während den Wintermonaten (Januar, Februar und Dezember) nur alle zwei Wochen statt. Ausgediente Weihnachtsbäume können (nur Einwohner Oberentfelden) bis Ende Januar mit der Grünabfuhr entsorgt werden. Die Tannenbäume dürfen keinen Weihnachtsschmuck und Kerzenreste aufweisen.
– Jeweils am ersten Mittwoch des Monats werden die Papiersammlung und die Kartonsammlung gemeinsam durchgeführt.
– Für die Entsorgung des Altmetalls steht die Multisammelstelle zur Verfügung. Auf einen speziellen Sammeltag für das Altmetall wird verzichtet.
– Bei der Multisammelstelle können in den offiziellen Kunststoffsammelsäcken Plastik und Kunststoffe entsorgt werden. Bitte die Hinweise auf dem Sammelsack beachten. Die offiziellen Sammelsäcke für Kunststoffe sind bei der Post erhältlich.
– Strassensammlungen der Hilfswerke für Textilien (Kleider und Schuhe) werden keine mehr durchgeführt. Bitte benutzen Siedie Kleidersammelcontainer bei der Multisammelstelle oder bei den privaten Verkaufsstellen.
– Auf der Einwohnerkontrolle sowie auf der Bauverwaltung können weitere Exemplare des neuen Entsorgungskalenders bezogen oder über Internet unter www.oberentfelden.ch (Gemeindeverwaltung / Entsorgung) abgerufen werden.
– Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Werkhof (Telefon 062 723 20 51) oder die Bauverwaltung (Telefon 062 737 51 70) gerne zur Verfügung.

Die Bauverwaltung

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 19. November 2021 veröffentlicht. Es wurden nachfolgende Beschlüsse positiv gefasst:

Einwohnergemeindeversammlung
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2021
2. Genehmigung Teiländerungen Bestattungs- und Friedhofsreglement
3. Genehmigung Anpassung Anhang I Abfallreglement; Senkung Abfallgebühren
4. Genehmigung Anpassung Anhang II Abwasserreglement; Erhöhung Abwassergebühren
5. Kreditantrag CHF 270‘000.00 für die Sanierung der Schlossstrasse und Ergänzung mit einer Gehweganlage
6. Kreditantrag CHF 200‘000.00 für die Beschaffung eines Gebraucht-Tanklöschfahrzeuges (TLF2) für die Feuerwehr Rued
7. Kreditantrag CHF 35‘000.00 für die Neubeschaffung von Funkgeräten für die Feuerwehr Rued (Anschaffung über 3 Jahre)
8. Kreditantrag CHF 98‘000.00 für die Digitalisierung der Geschäftsverarbeitung des Gemeinderates, der Gemeindekanzlei und Finanzverwaltung 2022-2029
9. Besoldung Gemeinderat, Amtsperiode 2022-2025
10. Genehmigung des Budgets 2022 der Einwohnergemeinde Schlossrued mit einem Steuerfuss von 123 %

Ortsbürgergemeindeversammlung
1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18. Juni 2021
2. Wahl der Finanzkommission für die Amtsperiode 2022 – 2025
3. Genehmigung des Budgets 2022 der Ortsbürgergemeinde Schlossrued

Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von 1/10 der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden. Für allfällige Referendumsbegehren können bei der Gemeindekanzlei Unterschriftenlisten kostenlos bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste bei der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Bei Zustandekommen des Referendums ist der betreffende Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen.

Ablauf der Referendumsfrist: 27. Dezember 2021

Schlossrued, 22. November 2021
Der Gemeinderat

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgendenVersammlungsbeschlüsse veröffentlicht.

Einwohnergemeindeversammlung
1. Protokoll
2. Kanalisationssanierungen. Verpflichtungskredit
3. Strassensanierungen. Verpflichtungskredit
4. Sanierung Ortsdurchfahrt K242. Verpflichtungskredit
5. Tempo 30 östlich Wyna. Verpflichtungskredit
6. Budget 2022 und Festsetzung des Steuerfusses

Sämtlichen Traktanden wurde die Zustimmung erteilt.

Ortsbürgergemeindeversammlung
1. Protokoll
2. Budget 2022
3. Wahl Stimmenzähler für Amtsperiode 2022/2025

SämtlichenTraktandenwurde dieZustimmung erteilt.

Sämtliche Beschlüsse der Einwohner und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Urnenabstimmung kann von einem Fünftel (Einwohnergemeinde) bzw. einemZehntel (Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung verlangt werden. Wer gegen einen Beschluss das Referendum ergreifen will, kann auf der Gemeindekanzlei eineMusterunterschriftenliste unentgeltlich beziehen. Die Gemeindekanzlei ist auch bereit, vor Beginn der Unterschriftensammlung den Wortlaut des Begehrens zu kontrollieren.

Die Referendumsfrist läuft am Montag, 27. Dezember 2021 ab.

Gränichen, 25. November 2021
Der Gemeinderat

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Dienstag, 7. Dezember 2021, 19.00 Uhr, im Gemeindesaal

Traktanden

1. Inpflichtnahme von Eugenio Tura anstelle des zurückgetretenen Silvan Kaufmann
2. Revision der Gemeindeordnung (GO) und des Geschäftsreglements des Einwohnerrats (GRER)
3. Werkleitungs- und Strassenerneuerung Gässliacherweg und Spittelacherweg. Kreditbegehren.
4. Motion von Dr. Urs Schweizer, Einwohner von Buchs, betreffend «Alterszentrum Suhrhard» / Postulat von Jasmin Blaser, SVP Buchs, betreffend «Alterswohnungen Suhrhard». Bericht des Gemeinderats.
5. Postulat von Thomas Meier und Mitunterzeichnende betreffend Standortbestimmung in Bezug auf eine Auflösung der Kreisschule Aarau-Buchs. Bericht des Gemeinderats.
6. Postulat von Samuel Hasler, SVP, betreffend Analyse der Kreisschule Aarau-Buchs (wird vom Gemeinderat abgelehnt)
7. Eingänge
8. Verschiedenes –Orientierung über Legislaturziele Amtsperiode 2018/2021
9. Verabschiedungen
10. Schlusswort des Präsidenten

Im Anschluss an die Sitzung wird zum Abschluss der Legislaturperiode und zur Verabschiedung vonGemeinderat Walter Wyler und Vize-GemeindeammannHansruedi Werder ein Apéro offeriert. Coronabedingt wird für den Apéro im Inneren ein Zertifikat benötigt. Personen ohne Zertifikat haben die Möglichkeit, denApéro unter dem Vordach des Gemeindesaals zu geniessen.

Die Verhandlungen des Einwohnerrats sind öffentlich. Die Zuschauerzahl ist aufgrund der Corona-Pandemie beschränkt. Interessierte Personen müssen sich deshalb vor der Sitzung bei der Gemeindekanzlei, Tel. 062 8347410oder nicole.keusch@buchs-aargau.ch zur Teilnahme anmelden.

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An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18. November 2021, die von 72 der 297 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger besucht worden ist (24 %), wurden folgende Beschlüsse abschliessend gefasst:

1. Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 3. Juni 2021

2. Zustimmung Budget 2022

3. Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025, Wahl von drei Mitgliedern in die Finanzkommission und Wahl von vier Stimmenzählern. Es wurden in offener Abstimmung gewählt:

Finanzkommission
Herr Erich Zehnder
Frau Eveline Russo-Anderegg
Herr Stephan Campi

Stimmenzähler
Herr Leo Koch
Herr Andreas Ort
Frau Heidi Gysi
Frau Karin Buser-Häusermann

4. Erteilung Ortsbürgerrecht an
a) Hängärtner Sandro
b) Leimgruber Markus und seine Söhne Edric und Ilai
c) Sager Thomas und ‹Monika› Anna
d) Winkenbach ‹Michael› Herbert und seine Tochter ‹Laurina› Cecilia

Gemeinderat Suhr