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9000 Schüler mehr als vor neun Jahren

Am 15. September 2021 zählte die öffentliche Volksschule im Kanton Aargau 79’136 Schülerinnen und Schüler. Sie wurden von 9114 Lehrpersonen (5841 Vollzeitäquivalenten) in 4204 Abteilungen unterrichtet. Dies zeigt die aktuelle Statistik der Lernenden und Lehrpersonen von Statistik Aargau. Per Stichtag verfügten 198 der 210 Gemeinden über eine eigene Primarschule. In 2189 Abteilungen wurde insgesamt 42’272 Kindern der Lehrstoff der 1. bis 6. Klasse vermittelt. Die Grösse der Primarschulstandorte schwankt zwischen 18 und 1209 Lernenden. In den Primarschulen unterrichteten 4’855 Lehrpersonen: 4132 Frauen und 723 Männer; 1435 Vollzeitbeschäftige und 3420 Teilzeitbeschäftigte. 834 Lehrpersonen waren jünger als 30 und 1243 älter als 55 Jahre alt.

Abteilungen werden grösser
Die durchschnittliche Abteilungsgrösse in der Primarschule ist seit 2012 von 18,3 auf 19,3 Lernende angestiegen. Damit wird pro Primarschulabteilung heute im Mittel ein Kind mehr unterrichtet als noch vor neun Jahren. Das Betreuungsverhältnis (Lernende pro Vollzeitäquivalent) ist in derselben Zeitspanne leicht zurückgegangen und liegt aktuell bei 13,9 Lernenden pro Vollzeitäquivalent.

1818 Primarschulabteilungen werden einklassig geführt, 371 Abteilungen mehrklassig. Das altersdurchmischte Unterrichten findet hauptsächlich in den kleineren Schulen statt, die mit dieser Unterrichtsform ihre Abteilungsgrössen besser steuern können. 64,3 Prozent der Abteilungen an Schulen mit weniger als 100 Lernenden sind mehrklassig. Bei Schulen mit mehr als 400 Lernenden liegt der entsprechende Anteil bei 5,3 Prozent.

Teilzeitarbeit ist bei den Lehrpersonen der Volksschule, der Mittelschule und der Berufsfachschule beliebt. Der durchschnittliche Beschäftigungsgrad liegt in der Volksschule bei 66,8 Prozent, in der Mittelschule bei 62,3 Prozent und in der Berufsfachschule bei 58,9 Prozent.

Weibliche Lehrpersonen arbeiten vorzugsweise Teilzeit, doch auch bei den männlichen Kollegen stösst diese Arbeitsform auf eine grosse Nachfrage. Während 74,8 Prozent der Lehrerinnen an der Volksschule Teilzeit arbeiten, sind es bei den Lehrern mit 54,2 Prozent ebenfalls mehr als die Hälfte. 74,5 Prozent aller Lehrpersonen an Mittelschulen arbeiten Teilzeit. Dabei sind 87,1 Prozent aller Frauen und 64,9 Prozent aller Männer mit einem Pensum angestellt, das weniger als 90 Prozent eines Vollpensums ausmacht.

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Testlauf verzögert sich

Auf der Bahnhofstrasse in Aarau fahren Busse, Velos, motorisierter Individualverkehr sowie viele Fussgängerinnen und Fussgänger wollen die Strasse zwischen Bahnhof und Altstadt queren. Die Bahnhofstrasse ist eine Kantonsstrasse im Innerort, wo Tempo 50 gilt, was aber auf dem Abschnitt aufgrund der hohen Verkehrsdichte kaum gefahren werden kann. Die Bahnhofstrasse muss saniert werden, deshalb suchen die Stadt Aarau und der Kanton gemeinsam nach Lösungen. Dabei soll der Verkehrsablauf für alle verbessert, der Stadtraum attraktiver werden und das Miteinander der Verkehrsteilnehmenden gefördert werden.

Der Testlauf beinhaltet eine Vielzahl aufeinander abgestimmter Massnahmen. Mit dem Motto «Mitenand statt Gägenand» soll die Koexistenz aller Verkehrsteilnehmenden gelebt werden: Weniger Regulierungen, mehr Rücksichtnahme sowie Eigenverantwortung und damit ein besserer Verkehrsablauf und mehr Aufenthaltsqualität. Der innovative Lösungsansatz der Koexistenz aller Verkehrsteilnehmenden funktioniert nur, wenn alle Einzelmassnahmen zum Tragen kommen. Dieses Miteinander auf der Bahnhofstrasse wird in einem zeitlich beschränken Testlauf in zwei Phasen getestet. Der Testlauf beinhaltet Tempo 30, die Aufhebung der Fussgängerstreifen, einen Mehrzweckstreifen in der Mitte der Strasse, Anpassungen an der Kasinostrasse, Trottoirüberfahrten und Velostreifen.

Gegen diese Massnahmen sind im März 2022 drei Einsprachen eingegangen, wovon eine mit einer Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Entscheid weitergezogen wurde. Die Beschwerde wird nun vom Rechtsdienst Regierungsrat bearbeitet. Entsprechend verzögert sich der Testlauf auf der Bahnhofstrasse. Stand heute gibt es noch keinen neuen Terminplan für den Start des Testlaufs «Mitenand statt Gägenand».

Weitere Infos zum Projekt gibt es auf www.ag.ch/bahnhofstrasseaarau.

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Positive Blicke in Richtung Zukunft

Bereits seit einiger Zeit bietet das Alterszentrum einen Mahlzeitendienst an, der sich zunehmend grösserer Beliebtheit erfreut. «Zu jeder Mahlzeit gehören Gemüse, Proteine und Kohlenhydrate. Tagessuppe und Salat sind immer dabei, ein Dessert gibt es zweimal pro Woche», erklärt die Küchenchefin Barbara Bärtschi. Die am Vortag produzierten Mahlzeiten werden frisch regeneriert und in Warmhalteboxen ausgeliefert. Seniorinnen und Senioren können sich so auch Zuhause gesund und abwechslungsreich ernähren. Sonderwünsche und Diätvorgaben können dabei berücksichtig werden.

Entlastung für Angehörige
Während der Mahlzeitendienst bereits gut etabliert ist, wurde die neuste Dienstleistung «Tages- und Nachtstruktur» erst vor einigen Wochen gestartet. Trotz unterstützenden Dienst leistungen wie Spitex können Angehörige von Zuhause betreuten pflegebedürftigen und dementen Personen an ihre Belastungsgrenzen stossen. Nun wurde vom AZS die Möglichkeit geschaffen, die Pflege und Betreuung halbtags oder ganztägig an das Alterszentrum zu übergeben. «Dabei ist wichtig: Der zu pflegende Mensch wird nicht abgeschoben, unser Angebot soll einfach eine punktuelle Entlastung der pflegenden Person sein. Und sie soll wissen, dass sie dabei kein schlechtes Gewissen zu haben braucht», betont Sebastian Lagger, Leitung Pflege und Betreuung.

Neben diesen neuen Dienstleistungen und Erfolgen beschäftigen sich Vorstand und Geschäftsleitung intensiv mit den finanziellen Folgen, die aus der langen Pandemiezeit resultierten. Die Führung des Alterszentrums hat während der ganzen Pandemie versucht, das Leben und das Zusammenleben zwischen Bewohnern und Angehörigen mit möglichst wenigen Einschränkungen zu gestalten. Ausser in der ersten Welle waren die so wichtigen Besuche von Freunden und Familie jederzeit möglich. Allerdings führte die allgemeine Angst vor Isolation und Besuchseinschränkungen bei allen Pflegeeinrichtungen zu tieferen Auslastungen der Betten und zu massiven Ertragsausfällen. Im Gegensatz zu anderen Branchen erhielt das AZS keine Härtefallentschädigung resp. nur für die Cafeteria und eine geringe Kurzarbeitsentschädigung in der Pflege. Vorstand und Geschäftsführung mussten schnell und bestimmt reagieren, Massnahmen zur Liquiditätssicherung ergreifen und die Bettenkapazität von 62 auf 44 Betten reduzieren. Verbunden damit war auch eine Anpassung des Personalbestandes von 60 auf 50 Vollzeitstellen.

Dem Vorstand und der Geschäftsleitung ist es in den vergangenen Monaten gelungen, einen positiven Trend herbeizuführen und die Talsohle zu durchschreiten. Die Liquidität konnte mit der Hilfe von Gemeinde und Bank gesichert werden, und auch bei der Bettenauslastung sieht es wieder viel besser aus. So sind derzeit bereits wieder 52 Betten besetzt, bei einem Personalbestand von 50,3 Vollzeitstellen.

Grosser Verlust
An der kommenden Mitgliederversammlung wird der Vorstand eine Jahresrechnung präsentieren müssen, in welcher ein sehr grosser Verlust aus dem Heimbetrieb von rund 1,4 Millionen Franken resultiert, welcher nur durch die vollständige Auflösung von Rückstellungen reduziert werden konnte. Diese Rückstellungen fehlen nun in den nächsten Jahren zur Durchführung von dringenden Unterhaltsund Erneuerungsarbeiten, die teilweise im geplanten grösseren Umbauprojekt enthalten waren, schreibt das Alterszentrum abschliessend.

Hier geht es direkt zum Sunnmatt-Jahresbericht 2021.

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Ein Blick hinter die Kulissen – Der Altersheimverein Kölliken stellt sich vor

Ein kurzer Blick in die Geschichte der Sunnmatte zeigt, dass am 24. September 1979 die 1. Sitzung des Altersheimvereins stattfand. Die Eröffnung des Altersheims erfolgte am 5. November 1982. Im Jahr 2000 konnten die Alterswohnungen bezogen werden, und 2004 erfolgte die Erweiterung des Altersheims um 15 Zimmer. In seinen Statuten ist der Zweck des Altersheimvereins Kölliken beschrieben: «Sein Zweck besteht darin, den Betrieb des Alters- und Pflegeheimes in Kölliken und die Verwaltung von Alterswohnungen mit diversen Dienstleistungen zu gewährleisten. Zusätzlich kann der Verein auch andere Aufgaben im Bereich der Altersbetreuung übernehmen.»

Eine Herzensangelegenheit
Roland Brauen ist seit letztem Jahr Präsident des Vereins. Die Sunnmatte liege ihm sehr am Herzen, sagt Brauen: «Mein Vater hat seinerzeit als Architekt im Planungsteam das Alterszentrum mitgebaut. Als er 1981 starb, führte ich seine Arbeit zu Ende. Daher habe ich eine spezielle Verbindung zur Sunnmatte. Im Jahr 2006 kam ich in den Vorstand des Vereins, und zwar als Delegierter des Gemeinderates Kölliken. Ich war damals im Gemeinderat und das Altersheim gehörte zu meinen Aufgaben.»

Der Verein übernehme durch das Betreiben des Alters- und Pflegeheims eine für die Gemeinde wichtige kommunale Aufgabe. «Er trägt damit eine grosse gesellschaftliche Verantwortung. In einem kürzlich neu unterschriebenen Betriebsführungsvertrag sind die Kompetenzen klar geregelt. Wir engagieren uns sozial und nehmen eine gesellschaftliche Verantwortung wahr.»

Der Vorstand führt das Alterszentrum Sunnmatte auf strategischer Ebene in enger und konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Geschäftsleiter, der als operativ Verantwortlicher das Alterszentrum führt. Zurzeit sind folgende Mitglieder im Vorstand: Roland Brauen (Präsident/Bau), Frank Ammann (Vizepräsident/ Personal), Mirjam Bossard (Hotellerie, Gemeinderätin Kölliken), Rolf Hess (Finanzen), Rolf Fäs (Strategie), Markus Jörin (Öffentlichkeitsarbeit) und Dagmar Schenk (Gesundheitswesen). Die Arbeit im Vorstand des Altersheimvereins sei sehr anspruchsvoll und intensiv, sagt Brauen. «Wir sind ein Team von kompetenten, bestens vernetzten Leuten und ergänzen uns sehr gut.»

«Ein Geben und Nehmen»
Derzeit hat der Altersheimverein 102 Einzelmitglieder und 55 Ehepaar-Mitgliedschaften. Die Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung, um ein Zimmer in der Sunnmatte zu bekommen. Der Mitgliederbeitrag beträgt 40 Franken für Einzelmitglieder und 65 Franken für Ehepaare. Natürlich seien auch Spenden immer sehr willkommen. «Das will ich nicht verheimlichen! Alle Spenden werden wir im Sinne des Spenders gescheit einsetzen, das garantieren wir.»

Manche Mitglieder – und auch solche, die nicht Mitglied des Altersheimvereins sind – engagieren sich, sie helfen bei Spielnachmittagen mit den Pensionären oder gestalten Rollstuhlausflüge und Ähnliches. Brauen: «Das finde ich schön und ich bin dafür sehr dankbar. Man kann sich in unserem Verein sozial betätigen und bekommt auch etwas zurück, es ist ein Geben und Nehmen.» Er würde sich über neue Mitglieder sehr freuen, sagt der Präsident zum Schluss: «Schön wäre es auch, engagierte Mitglieder zu bekommen, die sich einbringen, Verantwortung übernehmen und die eventuell auch einmal einen Platz im Vorstand einnehmen wollen. Denn der Vorstand muss so besetzt sein, dass das Altersheim erfolgreich geführt werden kann. Wer an einer Mitgliedschaft beim Altersheimverein Kölliken interessiert ist, kann diese bei der Verwaltung des Alterszentrums Sunnmatte beantragen.»

Alterszentrum Sunnmatte

Bahnhofstrasse 6
5742 Kölliken
Telefon 062 737 49 49

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  1. Genehmigung Protokoll vom 22. März 2022
  2. Genehmigung der Rechnung 2021

Der Beschluss Ziff. 2 untersteht gemäss § 8 der Satzungen der Kreisschule Safenwil-Walterswil dem fakultativen Referendum. Er ist der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens von je 10% der Stimmberechtigten beider Verbandsgemeinden innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung verlangt wird.

Unterschriftenlisten können auf der Gemeindekanzlei Safenwil unentgeltlich bezogen werden.

Referendumsbegehren sind bei der Gemeindekanzlei, 5745 Safenwil, einzureichen.

Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2022.

Kreisschule Safenwil-Walterswil
Kreisschulvorstand

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Ihre Zufriedenheit ist unser Antrieb

Am 1. April des vergangenen Jahres gratulierte Nissan Schweiz der Garage Vogel zur 50-jährigen erfolgreichen Zusammenarbeit. Neben Neuwagen dieser Marke ist der Betrieb auch offizieller Infiniti-Vertreter. Aktuell sind Probefahren mit dem neuen Nissan Qashqai der 3. Generation auf Termin möglich. Mit seinem 1.3 T Benzinmotor und 140 PS resp. 158 PS Leistung, verfügt das Auto über eine 12V-Mildhybrid-Technologie, die es erlaubt, effektiv Sprit zu sparen. Ab diesem Frühling ist das Modell auch als 4×4 erhältlich und ab Herbst 2022 mit dem neuen «innovativen Antrieb e-POWER». Alle Infos gibt es auf der Firmenwebseite, wo auch immer eine Handvoll Occasions-Modelle zur Verfügung stehen.

Garage gehört zum Dorfbild
Die Geschichte des Familienbetriebs reicht sogar noch etwas weiter zurück. 1963 übernahm Bruno Vogel in Däniken die Marke SAAB. 1966 folgte der Umzug nach Hirschthal – vorerst am Standort beim Bahnhof, wo man sich 30 Jahre lang niedergelassen hatte. In dieser Zeit kam die Marke Nissan dazu und die beiden Söhne Mario und Erwin traten in den Betrieb ein. 1996 stand der grosse Umzug in den Neubau an der Hauptstrasse 38 an, den heutigen Standort der Garage M. + E. Vogel. Der Firmenname lässt es erahnen: Seit der Jahrtausendwende haben die beiden Söhne von Bruno Vogel den Betrieb übernommen. Von dieser langen Familientradition und der langjährigen Erfahrung profitieren heute vor allem die Kundinnen und Kunden, die sich für ein Auto der Marken Nissan, Saab und seit 2016 Infiniti interessieren. Auch wer bereits ein Auto besitzt, findet in der Hirschthaler Garage den idealen Service-Partner in der Region. Das Dienstleistungsangebot umfasst Wartung und Reparatur auch anderer Automarken, was beispielsweise auch Abgaswartungen und MFK Bereitstellung einschliesst.

Garage M. + E. Vogel

Hauptstrasse 38
5042 Hirschthal
Telefon 062 721 62 62
www.garagevogel.ch

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Folgende Person hat bei der Gemeinde Uerkheimein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Martina Michaela, Ziegenbalg, 1962, weiblich, Staatsangehörigkeit Deutschland, Dorfstrasse 18, 4813 Uerkheim

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

4813 Uerkheim, 25.5.2022
Gemeinderat Uerkheim

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Peugeot 308: Das neue Gesicht von Peugeot

Mit dem neuen Peugeot 308 als Limousine oder Kombi, zeigt der französische Löwe seine neue Persönlichkeit. Ein durchdachter Wagen für alle Lebenssituationen. Das neue Emblem prangt am Kühlergrill und steht gleichermassen für Tradition und Modernität. Der Löwe zieht alle Blicke auf sich – genauso wie das unverwechselbare Design der neuen Limousine und des Station Wagens. Die LED-Säbelzahn-Scheinwerfer sowie die Krallen-Rückleuchten unterstreichen den sportlichen Charakter.

Doch nicht nur das Aussehen – auch die inneren Werte überzeugen. Das neue Touchscreen i-Cockpit bietet Ihnen vollkommene Kontrolle. Sportlichkeit, einfache und personalisierbare Bedienung. Alle Steuerungen – Radio, Medien, Telefon und Fahrassistenzsysteme sind an einem Ort vereint. Das Kombiinstrument ist komplett einstell- und personalisierbar. Die neu designte Mittelkonsole bietet diverse Ablagemöglichkeiten. Egal ob Limousine oder Kombi – es wartet ein rassiger und athletischer Wagen. Der Löwe ist nicht umsonst das Zeichen von Peugeot.

Die neue Ära von Peugeot hat begonnen: Maximale Auswahl und keine Kompromisse. Ob Elektro, Hybrid oder klassische Performance – Sie finden das Beste aus allen Welten. Sehr gerne begrüssen wir Sie bei uns in Safenwil. Überzeugen Sie sich selbst.

Emil Frey AG

Bahnhofstrasse 17
5745 Safenwil AG
Telefon 062 788 88 11

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Öffentliche Auflage von Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 30. Mai 2022 bis 28. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Gemeinderat Moosleerau

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Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden der Entwurf des Planungsberichts, der aufzuhebende Sondernutzungsplan und der Vorprüfungsbericht gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitigwird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG).

Die Unterlagen liegen vom 30. Mai 2022 bis 28. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur und Heimatschutz sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Gemeinderat Moosleerau

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Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden der Entwurf des Planungsberichts, der aufzuhebende Sondernutzungsplan und der Vorprüfungsbericht gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitigwird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG).

Die Unterlagen liegen vom 30. Mai 2022 bis 28. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur und Heimatschutz sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Gemeinderat Moosleerau

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Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt das Strassenbauprojekt

Begegnungszone Konradstrasse

vom 27. Mai bis am 27. Juni 2022

während der Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau, Parterre, Anmeldung, öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Stadt Aarau verfügbar.

Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Stadtrat Aarau, 5000 Aarau, während der Auflagefrist einzureichen. Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.

Der Stadtrat hat in diesemZusammenhang folgende Verkehrsanordnungen verfügt.

Aarau (Gönhard), Konradstrasse, Zschokkestrasse (von Entfelderstrasse bis Bachstrasse):

– Geschwindigkeitsbegrenzung Begegnungszone 20 km/h

Das Gutachten für die Begegnungszone «Tempo 20» liegtwährend der Einsprachefrist vom 27. Mai bis zum 27. Juni 2022 im Stadtbüro zu den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Gegen die Verkehrsanordnungen kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.