Die Mitglieder der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) unterstützen den Antrag des Regierungsrats einstimmig, den Überschuss von 228,5 Millionen Franken in die Ausgleichsreserve einzulegen.
Die Kommission war sich einig, dass der Kanton Aargau damit den nötigen Handlungsspielraum erhält, um auf die Folgen der Coronavirus-Pandemie flexibel reagieren zu können.
Im Ingress zur Botschaft legt der Regierungsrat dar, dass in der ursprünglichen Planung vorgesehen gewesen sei, den Überschuss für die Abtragung von Schulden einzusetzen. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie entschied sich der Regierungsrat kurzfristig, die Einlage in die Ausgleichsreserve zu beantragen. Aufgrund der Kurzfristigkeit konnte der Aufgabenbereichsbericht nicht mehr angepasst werden.
Die KAPF liess sich im Rahmen der Sitzung detailliert über die angepassten Zahlen informieren. Die entsprechenden Details liegen dem Grossen Rat für seine Entscheidungsfindung ebenfalls vor. Die Berichte der 43 Aufgabenbereiche waren in der Kommission unbestritten. Mit der Botschaft beantragt der Regierungsrat die Abschreibungen von 24 Vorstössen sowie die Aufrechterhaltungen von 113 Vorstössen.
Während die beantragten Aufrechterhaltungen unbestritten waren, wird die Aufrechterhaltung von fünf zur Abschreibung beantragten Vorstössen beantragt. Die Anträge in der Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2020, I. Teil, wurden allesamt einstimmig gutgeheissen.
Die Beratung des Jahresberichts 2019 sowie der Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2020, I. Teil, im Grossen Rat findet voraussichtlich am 16. Juni statt.
Kanton Aargau