95 Millionen Franken werden ausbezahlt
Der Finanzausgleich setzt sich aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich zusammen. Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten aus dem Steuerkraftausgleich Beiträge, Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft leisten Abgaben. Gemeinden, die trotz dieser Ausgleichszahlungen eine minimale Ressourcenstärke (84% des kantonalen Mittelwerts) nicht erreichen, erhalten zusätzlich Mindestausstattungsbeiträge.
Aus dem Lastenausgleich erhalten jene Gemeinden Beiträge, die in den Bereichen Bildung und Soziales sowie aufgrund räumlich-struktureller Gegebenheiten überdurchschnittliche Lasten zu tragen haben. Unterdurchschnittlich belastete Gemeinden leisten Abgaben.
Das weitaus wichtigste Ausgleichsinstrument ist der Ressourcenausgleich mit einem Volumen von 73 Millionen Franken (davon 11,5 Millionen Mindestausstattungsbeiträge), gefolgt vom Soziallastenausgleich (23 Millionen), dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich (16 Millionen) und dem Bildungslastenausgleich (9 Millionen). Erstmals seit Einführung der heute geltenden Rechtsgrundlagen im Jahr 2018 ist das Gesamtvolumen der ausbezahlten Beiträge gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Auch die Anzahl sehr finanzschwacher Gemeinden ist leicht zurückgegangen.
Hier sehen sie, welche Gemeinde wieviel einzahlt oder erhält.