Die nachfolgenden Beschlüsse wurden mit dem Tag der Annahme durch die Stimmberechtigten rechtsgültig wie folgt gefasst:
Anzahl Stimmberechtigte 1188
gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 806
Erneuerung Beitrag Dorfladen Stiftung Schloss Biberstein
Eingelangte Stimmzettel 806
Ausser Betracht fallende Stimmzettel
leere 2
ungültige 0
In Betracht fallende Stimmzettel 804
Es stimmten mit Ja 733
Es stimmten mit Nein 71
Genehmigung Budget 2021 mit einem Steuerfuss von 92%
Eingelangte Stimmzettel 799
Ausser Betracht fallende Stimmzettel
leere 3
ungültige 0
In Betracht fallende Stimmzettel 796
Es stimmten mit Ja 764
Es stimmten mit Nein 32
Gemäss § 32 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden des Kantons Aargau kann gegen Beschlüsse, die direkt an der Urne gefasst worden sind, kein Referendum ergriffen werden.
Abstimmungsbeschwerden nach §§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Aargau sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
5023 Biberstein, 14. Dezember 2020
Gemeinderat