Stille Wahl
Nach Ablauf der Nachnominationsfrist für die Ersatzwahl für zwei Mitglieder der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 werden folgende angemeldete Kandidaten, gestützt auf § 30 a GPR, als in stiller Wahl gewählt erklärt:
- Gerber Colin, 2000, von Oberlangenegg BE, Titlisweg 6; parteilos
- Pendt Roger, 1981, von Schmiedrued AG, Kirchgasse 7; parteilos
Es findet somit am 7. März 2021 keine Urnenwahl statt.
Wahlbeschwerden gemäss § 66 des Gesetzes über die politischen Rechte sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, zu richten.
Staffelbach, 8. Februar 2021
Wahlbüro Staffelbach