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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 29. März 2021 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 10. Mai 2021):

  1. a) Auf den Beschluss vom 24. August 2020 zur Teilnahme an der Fusionsvorbereitung (Ausarbeitung Fusionsvertrag) im Projekt Zukunftsraum wird zurückgekommen.
    b) Auf die Teilnahme an den Fusionsvorbereitungen auf der Basis der Ergebnisse der Fusionsanalyse vom 14. Februar 2020 wird verzichtet.
  2. Der Einwohnerrat bewilligt einen ausserordentlichen Betriebsbeitrag an die KEBA Aarau AG von 190’000 Franken.
  3. a) Der Einwohnerrat heisst die unentgeltliche Abgabe von Land der Obermatte in Buchs im Baurecht an die Trägervereine gemäss nachfolgenden Bedingungen gut:
    A Die Baurechtsnehmer (Tennis- und Basketballclub) werden nicht als kommerzielle Betriebe geführt.
    B Die Baurechtsnehmer engagieren sich in der Nachwuchsförderung in Form von Jugend- oder Schulsportkursen für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren und/oder bieten Feriensportlager oder ein Ferienpass-Programm an.
    C Die Baurechtsnehmer werden verpflichtet, sparsam mit dem Boden umzugehen, was mit dem Projekt für die Erstellung der Hallen und dem Platz für eine allfällige städtische Dreifachsporthalle nachzuweisen ist.
    D Die Baurechtsnehmer verpflichten sich, erhöhte energetische Anforderungen an die zu erstellenden Gebäude wie auch die Mobilität einzuhalten. Dabei sind die Vorgaben gemäss dem «Aktionsplan 2016 – 2022, Konzept zur Umsetzung der städtischen Energie- und Klimapolitik» sowie die Ziele der städtischen Klimastrategie einzuhalten. Ebenso werden hohe Anforderungen an die Biodiversität in Erstellung und Pflege gestellt.
    E Die Baurechtsnehmer verpflichten sich, das Projekt unter Mitwirkung der Stadt zu entwickeln. Allfällige bauliche Anpassungen und Ergänzungen im Betrieb sind in Rücksprache mit der Stadt Aarau zu tätigen.
    F Die Baurechtgeberin ist berechtigt, die Sportanlage oder einzelne Räume davon zu einem vergünstigten Tarif (Deckung der Selbstkosten) nutzen zu können.
    b) Der Einwohnerrat bewilligt den Betrag von 100’000 Franken zur Beteiligung an den Planungskosten für die Trägervereine.
  4. Die Kreditabrechnung Kirchbergstrasse 10 – 14, Realisierung Gebäudehüllensanierung wird genehmigt.
  5. Die Kreditabrechnung Alterssiedlung und Pflegeheim Herosé, Wettbewerb Ersatzneubauten wird genehmigt.
  6. Die Kreditabrechnung Sammelgarage Kasinopark, Sanierung und Rückbau Zivilschutzanlage wird genehmigt.
  7. Die Kreditabrechnung Einführung GEVER Phase 1 wird genehmigt.
  8. Die Kreditabrechnung Stäpflischulhaus, Sanierung und Ersatz Storen wird genehmigt.
  9. Die Kreditabrechnung Ersatz Voice-Infrastruktur wird genehmigt.
  10. Die Kreditabrechnung Ersatz Netzwerk-Infrastruktur wird genehmigt.
  11. Die Kreditabrechnung Ersatz Arbeitsplatz-Infrastruktur wird genehmigt.
  12. Die Kreditabrechnung Ablösung VIS 4.0 mit VIS Solution wird genehmigt.
  13. Die Kreditabrechnung Liegenschaft Bündtenweg / Scheibenschachenstrasse, Sanierung, Realisierung wird genehmigt.
  14. Die Kreditabrechnung Kreisschule Aarau-Buchs, Umsetzungsphase wird genehmigt.
  15. Die Kreditabrechnung Gönhardweg 32 (Haus der Musik, Müller-Brunner Gut), Sanierung 2. Etappe wird genehmigt.
  16. Die Kreditabrechnung Rathaus, Ersatz Schliessanlage wird genehmigt.
  17. Die Kreditabrechnung Verdichtung Arbeitsplätze Verwaltung und Projektierung Umbau wird genehmigt.
  18. Die Kreditabrechnung Transformationskredit IZAB wird genehmigt.
  19. Die Kreditabrechnung Ersatz Software, Fachapplikationen wird genehmigt.


    Abschliessend gefasste Beschlüsse:
  20. Das Postulat «Überprüfung der Aarauer Märkte-Situation» wird überwiesen.
  21. Auf die Bürgermotion «Verbindliche Planung der zukünftigen Gasinfrastruktur in Aarau» wird nicht eingetreten.
  22. Die Motion «Regionales Naturnetz im Raum Aarau» wird in ein Postulat umgewandelt und überwiesen.

    Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 8. April 2021.