Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von 25 Jahren (gemäss § 10, kant. Bestattungsverordnung sowie § 24, kommunales Friedhofsreglement) werden die Erdbestattungsgräber der Jahre 1995 bis 1996 Ende April 2021 aufgehoben.
Die Angehörigen sind eingeladen, die Gräber bis Mitte April 2021 zu räumen und die Grabsteine zur Abholung anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde über die verbliebenen Grabsteine und Bepflanzungen verfügen, das heisst die Räumung vornehmen lassen.
Soweit die Adressen feststellbar sind, werden die Angehörigen über die Grabräumung schriftlich in Kenntnis gesetzt. Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei unter der Tel. Nr. 062 768 80 20 gerne zur Verfügung.
5723 Teufenthal