Die Entwürfe liegen vom 4. Juni bis 13. August 2021 auf der Bauverwaltung auf und können während der Bürozeit oder über den Link auf der Homepage der Gemeinde Suhr «kgv-suhr.ch» eingesehen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich oder digital beim Gemeinderat eingereicht werden. (§ 3 Abs.1 BauV).
Suhr, 1. Juni 2021
Gemeinderat Suhr