Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den ersten Wahlgang sind keine weiteren Wahlvorschläge für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen eingegangen. Gestützt auf § 30aAbs.2GPR hat das Wahlbüro folgende Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Dössegger Katharina, 1978, von Appenzell AI und Seon AG, Gässli 19, parteilos
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff GPR) sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
13. Juli 2021
Wahlbüro Teufenthal