Wolf reisst Schaf in Unterkulm – hat er auch zwei Rehe gerissen?
Dass es im Aargau einen oder mehrere Wölfe gibt, ist seit längerer Zeit bekannt. Seit 2014 gab es mehrere ungesicherte Hinweise über eine Wolfspräsenz. Ende Februar 2019 tappte das erste Mal ein Wolf in eine Fotofalle im Jagdrevier Erlinsbach-Ramsflue. Am selben Tag wurden in Oberhof, im Raum Benken, zwei Ziegen gerissen. Laut dem kantonalen Amt für Jagd und Fischerei des Kantons Aargau war es ein Wolf. Am 14. Mai 2020 wurden erneut in Oberhof drei Lämmer Opfer eines Wolfes. Am 21. November 2021 fotografierte eine Hundetrainerin in Eppenberg-Wöschnau (SO) einen Wolf. Am 23./24. März des vergangenen Jahres verlor ein Aargauer Bauer im zürcherischen Bonstetten 25 (!) Schafe durch den Wolf und am 26. Januar 2023 biss der Wolf in Unterkulm ein Schaf tot. Die Wirbelsäule des Schafes war zweimal durchgebissen und ein Grossteil des Kadavers gefressen. Auf der Webseite des Kantons ist der Schafsriss in Unterkulm bereits in der Kategorie «Sichere Wolfsnachweise im Kanton Aargau» aufgelistet. Ob es sich um denselben Wolf handelt, der vor zwei Wochen möglicherweise im Kanton Luzern gesichtet wurde, ist nicht bekannt. Im letzten Jahr hat der Wolf auf Luzerner Territorium so viele Nutztiere gerissen wie seit 13 Jahren nicht mehr. Im Kanton Luzern sei «jederzeit und überall mit der Präsenz des Wolfs zu rechnen», schreibt die Regierung.
Bereits im letzten Sommer wurden in Unterkulm zwei gerissene Rehe entdeckt. Dazumal ging man von Hunden aus. Hans Rudolf Berner, Präsident des Jagdvereins Unterkulm meint gegenüber «ArgoviaToday» heute dazu: «Vielleicht hätte man da genauer hinschauen müssen.» Deshalb appelliert er an alle, die jetzt ein Tierkadaver finden: «Lasst den Kadaver so liegen, wie er ist.» Ähnlich wie bei einem Tatort sollte man sich dem Ort des Tierrisses nicht nähern. «Nur so können die notwendigen DNA-Spuren gesichert werden», erklärt der Jagdpräsident. Trittsiegel, Haare oder Kot seien wichtige Informationsquellen, um zu analysieren, woher der Riss stammt. Einfach abschiessen darf der Jagdverein das Raubtier nicht. «Der Wolf ist geschützt. Ohne einen entsprechenden Entscheid des Bundesrats geht das nicht.» RAN