Jahresabschluss 2022 deutlich besser als erwartet
Das positive Ergebnis ist hauptsächlich auf den Buchgewinn von 32‘820 Franken aus dem Ver-kauf der Parzelle Nr. 525 (Zimmermann-Haus) an den Kanton sowie den Neubewertungen der Liegenschaften des Finanzvermögens (+ 53’864 Franken) zurückzuführen.
Mehrbelastungen sind wiederum in den nicht beinflussbaren Kosten, wie z. Bsp. bei der Bildung (Besuch von Sonderschulen und Beiträge an Berufsschulen) und im Gesundheitswesen (Kostenbeiträge Pflegefinanzierung) zu verzeichnen. In den übrigen Bereichen entspricht die Rechnung 2022 grösstenteils der budgetierten Vorgabe.
Die Selbstfinanzierung (cash flow) beträgt im vergangenen Jahr 262’197 Franken, davon beträgt der Buchgewinn 32’820 Franken. Der aktuelle Steuerfuss liegt bei 119 %.
Die drei Spezialfinanzierungen (früher Eigenwirtschaftsbetriebe) schliessen unterschiedlich ab. Das Wasserwerk verzeichnet ein Minus von 6584 Franken, die Abwasserbeseitigung einen Er-trag von 55‘959 Franken und die Abfallwirtschaft einen Aufwandüberschuss von 3221 Franken.
Zur Spezialfinanzierung Wasserwerk gilt es festzuhalten, dass zum ersten Mal seit längerer Zeit wieder ein Aufwandüberschuss präsentiert werden muss. Dies v.a. aufgrund der Tatsache, dass die Verrechnung der Wasserverbrauchsgebühren im 2022 über einen Zeitraum von 11 Monaten, anstelle 12 Monaten (aufgrund eines einmaligen, organisatorisch und strukturell bedingten, vorgezogenen Abschluss des Wasserjahres) vollzogen wurde. Die zusätzlichen Einnahmen, welche dem Folgejahr (Abrechnungszeitraum per Stichtag im 2023 umfasst somit dann 13 Monate) gutgeschrieben werden können, entsprechen mindestens dem vorliegenden Aufwandüberschuss.
Der Gemeinderat zeigt sich mit dem vorliegenden Rechnungsabschluss, welcher gegenüber den prognostizierten Erwartungen erfreulicherweise positiv ausfällt, zufrieden. Das vorliegende Ergebnis konnte aufgrund eines haushälterischen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und der Einhaltung der budgetierten Ausgaben im Bereich der beinflussbaren Kosten erzielt werden. Es gilt somit auch für die Zukunft, nicht zuletzt für das laufende, finanziell herausfordernde Budgetjahr 2023, weiterhin nach dem Leitsatz «das Wünschbare vom Notwendigen trennen» zu verfahren.
Mit der Veröffentlichung des gesamthaft ebenfalls sehr positiv ausgefallenen Steuerabschlusses wurde, mit Blick auf die Detailpositionen, auf die nicht vollends befriedigende Situation bei den Einkommens- und Vermögenssteuern (budgetierter Steuerertrag konnte in diesem Bereich nicht erreicht werden) hingewiesen. Die damit verbundenen Herausforderungen sind erkannt und werden entsprechend bei der künftigen Budgeterstellung und in der rollenden Finanzplanung sowie auch im täglichen Umgang mit den Gemeindefinanzen berücksichtigt. MUR