Öffentliche Auflage von Bau- und Nutzungsordnung, Bauzonen- und Kulturlandplan, Spezialplan Hochwasserschutz
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 15. Oktober 2021 bis am 15. November 2021 im Gemeindehaus, Mitteldorfstrasse 69, Buchs, im2. Obergeschoss öffentlich auf und können während der üblichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auch auf der Website der Einwohnergemeinde Buchs (Gemeinde/ Projekte) einsehbar.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach §4Abs.3bis4BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Buchs einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.