Die zwei Projekte mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des kantonalen Baugesetzes während 30 Tagen vom 22. November bis 21. Dezember 2021 in der Bauverwaltung Buchs, während der Öffnungszeiten, zu jedermanns Einsicht auf.
Einsprachen gegen das Projekt können während der Auflagefrist schriftlich begründet und im Doppel dem Gemeinderat Buchs zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, eingereicht werden.
Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung Landschaft und Gewässer