Die Bauabrechnung zum Projekt Meteorwasserleitung Rütiacker wird gestützt auf §§ 34 und 35 Baugesetz (BauG) und das Abwasserreglement der Gemeinde Schlossrued vom11. Juni 2004, ind er Zeit vom 25. November 2021 bis 3. Januar 2022 öffentlich aufgelegt.
Die Bauabrechnung kann in dieser Zeit während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 87, 5044 Schlossrued, eingesehen werden.
Einwendungen gegen die Bauabrechnung sind während der nicht erstreckbaren Auflagefrist (Datum des Poststempels) schriftlich an den Gemeinderat, 5044 Schlossrued, zu richten. Die Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Schlossrued, 22. November 2021
Gemeinde Schlossrued