Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht:
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. Juni 2021
- Genehmigung des Budgets 2022
Einwohnergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Juni 2021
- Genehmigung der Satzungsrevision des Regionalen Sozialdienstes
- Genehmigung der Vereinbarung und des Einsatzkostentarifs der Regiowehr Suhrental
- Bewilligung eines Verpflichtungskredites von brutto
Fr. 190 000.00 für die Oblichtbandsanierung in der Mehrzweckanlage Hirschmatt - Bewilligung eines Verpflichtungskredites von brutto
Fr. 791 000.00 für den Ersatz des Holzkessels und den Anschluss der Liegenschaften Zelgliackerstrasse an den Wärmeverbund Hirschthal - Bewilligung der Gemeinderatsentschädigungen für die Amtsperiode 2022/2025
- Genehmigung des Budgets 2022 mit einemunveränderten Steuerfuss von 105%
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an:
8.1 Karakurd Kadir mit Ardil
8.2 Yesilkaya Selami - Verleihung des Ehrenbürgerrechts von Hirschthal an Peter und Ingrid Stadler
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnerund der Ortsbürgergemeindeversammlung, ausgenommen die Zusicherungen des Gemeindebürgerrechts (Traktandum 8) und die Verleihung des Ehrenbürgerrechts (Traktandum 9) der Einwohnergemeinde, unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im «Landanzeiger» ergriffen werden. Bei dessen Zustandekommen ist der betreffende Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenlistebezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 10. Januar 2022
Hirschthal, 6. Dezember 2021
Gemeinderat