Mietvertrag für Waffenplatz Aarau wird verlängert
Das zentrumsnahe Kasernenareal in Aarau misst 47’243 m², die verteilt sind auf Stadt (5 Prozent), Kanton (67 Prozent), Bund (14 Prozent) und mehrere Private (13 Prozent). Heute ist das zu grossen Teilen dem Kanton Aargau und dem Bund gehörende Kasernenareal ein Ort, der für die Bevölkerung grösstenteils nicht zugänglich ist. Mit dem städtebaulichen Richtprojekt soll ab 2031 auf dem Kasernenareal ein neues, zentrumsnahes Stadtquartier mit vorwiegend ziviler Nutzung entstehen.
Zivile Nutzung wird ermöglicht
Anfang 2020 einigten sich Kanton, Bund und Stadt darauf, dass sich die militärische Nutzung des Kasernenareals Aarau künftig auf eine – gegenüber heute – reduzierte Fläche auf der Nordseite des Areals beschränken soll. Dies ermöglicht die schrittweise zivile Entwicklung und Durchwegung des Kasernenareals ab 2031. Mit dem vereinbarten Umzug des Militärs auf eine reduzierte Fläche auf der Nordseite des Areals ist sichergestellt, dass die städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals nicht beeinträchtigt wird.
Planungssicherheit für alle Beteiligten
Der Regierungsrat hat aufgrund des aktuellen Planungsprozesses beschlossen, den Ende 2030 auslaufenden Mietvertrag mit armasuisse (Waffenplatzvertrag) zu verlängern; damit bleibt dieser Vertrag weitere fünf Jahre bis Ende 2035 in Kraft. Mit diesem Vorgehen erhalten alle Partner die nötige Planungssicherheit für die voraussichtlich ab 2031 zu erstellenden Ersatzbauten sowie die Überführung der militärischen Nutzung in die neue Liegenschaftssituation bei laufendem Betrieb. Zur Sicherung der künftigen zivilen Nutzung soll ein neuer Waffenplatzvertrag ab 2036 und ein Überführungskonzept für die militärische Nutzung erarbeitet werden.
Realisierung der Bauvorhaben ab 2031
Der Kanton und die Stadt Aarau planen bis Ende 2027 die Nutzungsplanung und den Gestaltungsplan für das Kasernenareal fertigzustellen. Auf Basis dieser Rechts- und Planungsgrundlagen sollen ab 2028 Projektentwicklungen erarbeitet werden. Damit wird gewährleistet, dass die Grundeigentümer ab 2031 die Realisierung der Bauvorhaben an die Hand nehmen können. Ausgehend von einem frühesten Baustart anfangs 2031 kann mit einem Umzug der Armee auf die im Masterplan und Richtkonzept bereits einvernehmlich festgelegten Flächen bis Ende 2035 gerechnet werden. AG