Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2021 folgende Beschlüsse gefasst:
1.1 Genehmigung der revidierten Gemeindeordnung zuhanden der Urnenabstimmung.
1.2 Genehmigung des revidierten Geschäftsreglements des Einwohnerrats.
2. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 840’000.–, inkl. Mehrwertsteuer (Kostenstand September 2021), zulasten der Investitionsrechnung für die Strassenerneuerung inkl. öffentliche Beleuchtung des Gässliacher- und Spittelacherwegs, die Sanierung der Kanalisationsleitungen und die Erneuerung der Wasserleitungen.
3. Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderats zur Motion von Dr. Urs Schweizer betreffend Alterszentrum Suhrhard und zum Postulat von Jasmin Blaser betreffend Alterswohnungen Suhrhard.
4. Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderats zum Postulat von Thomas Meier, SP, betreffend Standortbestimmung in Bezug auf eine Auflösung der Kreisschule Aarau-Buchs.
Die Beschlüsse Ziffern 1.2 und 2 unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss §5 der Gemeindeordnung.
Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens der zehnte Teil der Stimmberechtigten derGemeinde in einem Referendumsbegehren innert 30 Tagen, von der Bekanntmachung an gerechnet, beim Präsidenten des Einwohnerrats verlangt. Bei derGemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Prüfung des Wortlauts des Begehrenseingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 17. Januar 2022
Die Beschlüsse Ziffern 3 und 4 sind formeller Natur. Sie unterstehen weder dem obligatorischen noch dem fakultativen Referendum.
Der Beschluss Ziffer 1.1 unterliegt dem obligatorischen Referendum gemäss §4 lit. a der Gemeindeordnung. Der Gemeinderat legt das Abstimmungsdatum fest.
5033 Buchs, 14. Dezember 2021
Der Gemeinderat