Abschaffung des Einwohnerrats: SVP-Initiative braucht 846 Unterschriften, nicht nur 250 – Kanton intervenierte
Die SVP Buchs hat am 19. April, nach etwas mehr als einem Monat Sammelzeit, 254 Unterschriften für die Volksinitiative «Weg mit dem Einwohnerrat» bei der Gemeindekanzlei Buchs eingereicht. Die Partei betonte damals, man habe die Sammelfrist von 12 Monaten bewusst unterschritten, denn man erwarten vom Gemeinderat so schnell wie möglich eine Vorlage zur Umsetzung der Initiative. «2025 sollen keine Einwohnerratswahlen mehr stattfinden. Die Gemeindeversammlung soll per 2026 deren Platz übernehmen», liess sich SVP-Ortsparteipräsident Samuel Hasler damals in einer Mitteilung zitieren.
Nun muss die SVP Buchs wieder auf Unterschriftensammlung, denn die Gemeinde hat per 28. Mai das Zustandekommen des Initiativbegehren «Weg mit dem Einwohnerrat!» widerrufen. Der Gemeinderat Buchs schreibt dazu in einer Mitteilung vom Donnerstag, 30. Mai: «Mit Beschluss vom 28. Mai 2024 widerruft der Gemeinderat folgenden Beschluss vom 30. April 2024: Initiativbegehren «Weg mit dem Einwohnerrat!».
Der Widerruf erfolgt, da aufgrund einer falschen Interpretation der gesetzlichen Bestimmungen eine falsche Zahl der notwendigen Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens kommuniziert wurde. Es gilt nicht § 60 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz GG), sondern § 54 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 52 Abs. 2 GG. Es müssen daher 20 % (und nicht nur 5 %) der Stimmberechtigten das Begehren unterzeichnen. Das bedeutet, dass für das Zustandekommen 846 Unterschriften notwendig sind, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde weiter.
Dieser Fehler wurde erst durch Abklärungen mit dem Kanton entdeckt, was zu grossem Unmut und Vertrauensverlust bei der SVP führte. Die SVP Buchs betont gegenüber der «Aargauer Zeitung», dass sie trotz dieser Hürde an der Initiative festhalten will.
Die Frist zur Sammlung der Unterschriften läuft noch bis 4. März 2025. RAN