Missverständnis bei Plakatierungsverbot auf dem Bärenplatz: Gemeinderat entschuldigt sich
Der Bärenplatz, der zum Gemeindesaal gehört und auch als Vermietungsfläche genutzt wird, war kürzlich Gegenstand eines Missverständnisses, das zu einem unerwarteten Plakatierungsverbot führte. Der Betriebsleiter des Gemeindesaals hatte aufgrund einer Fehlinterpretation ein Verbot für die Plakatierung auf dem Bärenareal ausgesprochen. Diese Entscheidung wurde jedoch ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat getroffen, was zu einer unglücklichen Kommunikation führte.
Der Gemeinderat hat das Missverständnis intern aufgearbeitet und sich in aller Form bei den Betroffenen entschuldigt. In einer Klarstellung hat der Gemeinderat entschieden, dass Plakatierungen im Rahmen von Wahlen und Abstimmungen auf dem Bärenareal weiterhin gestattet sind.
Allerdings sollen bis Mitte September klare Regeln aufgestellt werden, um sicherzustellen, dass die Nutzung des Areals im Zusammenhang mit Vermietungen nicht beeinträchtigt wird. Diese Regelungen werden den Ortsparteien schriftlich mitgeteilt.
Mit diesen Massnahmen möchte der Gemeinderat zukünftige Missverständnisse vermeiden und eine klare Grundlage für die Nutzung des Bärenplatzes schaffen. RAN