Nach Ablauf der Ruhefrist werden die Urnengräber Nr. 681–713 aus den Jahren 1992 bis1996 sowie die Kindergräber aus den Jahren 1975 bis 1992 aufgehoben. Die betroffenen Felder sind auf dem Friedhof markiert. Die Angehörigen werden gebeten, diese Gräber bis am 20. Mai 2022 zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist werden die verbleibenden Gräber durch die Technischen Betriebe geräumt.
Gemeinderat Muhen