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Gericht stoppt Abriss des Ofenhauses

Das Verwaltungsgericht hat den Abbruch des historischen Ofenhauses in Kölliken verhindert und das Gebäude unter kantonalen Denkmalschutz gestellt. Damit folgt es dem Antrag des Aargauer Heimatschutzes, der gegen das Baugesuch des Konsortiums intervenierte. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Im Sommer 2020 wurde ein Baugesuch für den Abriss des Ofenhauses in Kölliken eingereicht, gegen das der Aargauer Heimatschutz intervenierte. Das Konsortium der beteiligten Eigentümer, darunter die Kantone Aargau und Zürich sowie namhafte Unternehmen aus der Chemie- und Pharmabranche, wehrte sich jedoch vehement gegen den Erhalt des Gebäudes. Am 20. August 2024 entschied das Verwaltungsgericht zugunsten des Denkmalschutzes, wie dieser am Freitag in einer Mitteilung bekannt gab.

Historische Bedeutung des Ofenhauses

Das Gericht hob besonders die historische und kulturelle Bedeutung des Ofenhauses hervor. Das Gebäude der 1823 gegründeten Ziegelei sei nicht nur für das Ortsbild prägend, sondern auch ein seltenes Zeugnis der wirtschaftsgeschichtlichen Entwicklung. Trotz der Einsprüche des Konsortiums entschied das Gericht, dass das öffentliche Interesse am Erhalt des Gebäudes schwerer wiege als wirtschaftliche Überlegungen.

Kritik am Vorgehen des Konsortiums

Der Aargauer Heimatschutz zeigte sich erleichtert über das Urteil, kritisierte jedoch das Konsortium, das ausschliesslich monetäre Interessen verfolgt habe. Besonders irritierend sei das Verhalten der öffentlichen Hand, die ihre Verpflichtungen zum Erhalt des baukulturellen Erbes vernachlässigt habe, schreibt der Heimatschutz weiter.

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sehen sich die Befürworter des Denkmalschutzes gestärkt. Die endgültige Entscheidung über die Zukunft des Ofenhauses steht noch aus. RAN