Gestützt auf Art. 36a des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes sind die Kantone verpflichtet, die Gemeinden grundeigentümerverbindlich mit der planerischen Umsetzung der Gewässerräume in der Nutzungsplanung zu beauftragen. Die Ausscheidung der Gewässerräume bildet somit den eigentlichen Anlass der laufenden BNO-Teilrevision in der Gemeinde Suhr.
Anlässlich einer Informationsveranstaltung am 24. März 2022 um 19.00 Uhr im Mona Lisa Saal, Schulhaus Vinci, informieren wir über den aktuellen Stand und laden alle Einwohner und Einwohnerinnen herzlich ein.
Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.
Gemeinderat Suhr