Werden Grillstellen als Friedhof missbraucht?
«Wir staunten nicht schlecht als wir vor einigen Tagen bei unserem beliebten Brötliplatz in der Gemeinde Gränichen, die von den Naturfreunden Gränichen betrieben wird, in unmittelbarer Nähe zur Feuerstelle eine Grabkerze und daneben ein Korb mit Blumen vorfanden. Wir schlossen daraus, dass da Asche eines Toten verstreut wurde», schreibt eine erboste Landanzeiger-Leserin*. Der Familie verging der Appetit auf das mitgebrachte Essen sofort. «Wir finden es egoistisch und eine absolute Frechheit, sowas überhaupt an einer öffentlichen Grillstelle zu tun. Dafür gibt es Friedhöfe oder spezielle Waldfriedhöfe.»
Die Familie hat dieselbe Erfahrung kürzlich auch im Jura gemacht. Auch da stand neben einer Feuerstelle eine Grabkerze, Rosen und ein Steinmannli. «Für uns völlig pietätlos und geschmacklos! Wie soll man da noch mit gutem Gewissen sein Essen einnehmen?»
Nicht in allen Kantonen gleich
Jeder Kanton regelt sein Bestattungswesen selbst. In der Verordnung über das Bestattungswesen des Kantons Aargau, gültig seit dem 1. Januar 2017, steht unter Paragraph 7: «Der Feuerbestattung kann die Beisetzung der Urne oder der offenen Asche folgen. Beisetzungen von Urnen beziehungsweise offener Asche ausserhalb von Friedhöfen insbesondere in Wäldern, Gewässern oder auf Privatgrundstücken sind zulässig, wenn diese auf schickliche Weise erfolgen, die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer zugestimmt haben und die gewünschten Beisetzungen weder die Umwelt noch die öffentliche Gesundheit gefährden. Vorbehalten bleibt namentlich die Gesetzgebung in den Gebieten des Bau-, Wald- und Umweltrechts.» Und weiter: «Kommerzielle Beisetzungen auf öffentlichem Grund benötigen die Zustimmung der Gemeinde.»
Das Bestattungsamt der Gemeinde Gränichen – aber auch die in vielen anderen Gemeinden im Kanton – erhält immer wieder Anfragen, ob eine Aschenverstreuung erlaubt ist. «Hierzu bedarf es keiner Bewilligung», schreibt die Gemeinde Gränichen auf Anfrage. «Gleichzeitig teilen uns auch immer wieder Angehörige mit, dass die Asche nicht beigesetzt, sondern verstreut worden sei.»
Grabkreuze, Kerzen und Gestecke nicht erwünscht
Von der oben genannten Aschenverstreuung hat die Gemeinde Gränichen keine Kenntnis. «Wenn eine Asche in der Natur verstreut wird, ist es selbstredend, dass keine Grabkreuze, Kerzen oder dergleichen aufgestellt werden können», schreibt die Gemeinde weiter. Hierzu bestehe die Möglichkeit der Beisetzung auf dem Friedhof. Die Angehörigen würden jeweils auf diesen Umstand aufmerksam gemacht.
*Name der Redaktion bekannt