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Kasinostrasse: Fahrverbot für Durchgangsverkehr tritt am Montag in Kraft

Zur Entlastung der Kasino- sowie der Bahnhofstrasse wird die Kasinostrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die entsprechenden Signalisationen werden am kommenden Montag, 18. November 2024, montiert und in Kraft treten.

Nachdem gegen die ergänzte Publikation der Verkehrsanordnung zum Fahrverbot auf der Kasinostrasse sowie dem Abbiegeverbot aus der Igelweid keine Einsprachen eingegangen sind, treten die neuen Signalisationen ab kommendem Montag, 18. November 2024 in Kraft:

Aarau, Fahrverbot Kasinostrasse
o Verbot für Motorwagen, Motorräder, ausgenommen öffentlicher Bus, Fahrzeuge im Auftrag der Polizei, sowie Zubringer Igelweid, Kasinostrasse 19 bis 41 und Bahnhofstrasse 35 und 37 sowie Lastwagen im Zusammenhang mit Güterumschlag.
o Das Fahrverbot wird auf der Höhe Kasinostrasse 19 platziert.


Aarau, Abbiegeverbot Igelweid (Fahrtrichtung Kasinostrasse)
o Abbiegen nach rechts verboten, ausgenommen Mofas, Velos sowie Sattelmotorfahrzeuge und Lastwagen.

Der Entscheid, die Kasinostrasse für den Durchgangsverkehr zu sperren, erfolgt auf Basis von Messungen, die zeigten, dass bis anhin fast die Hälfte des Verkehrs auf der Kasinostrasse dem Durchgangsverkehr zugeordnet werden konnte. Mit dem Fahrverbot wird sich die Verkehrssituation rund um das Kasinoparking auch in Phasen mit
Mehrverkehr wie beispielsweise der verkehrsintensiven Vorweihnachtszeit verbessern.

In einer ersten Phase wird ein Verkehrsdienst die Einhaltung der neuen Signalisation überwachen und konsequent durchsetzen.

AAR