Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 10. Februar bis 10. März 2020 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Ergänzend werden die Unterlagen ohne rechtliche Verbindlichkeit auf der Website der Gemeinde Hirschthal aufgeschaltet (www.hirschthhal.ch/Aktuelles).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Am Donnerstag, 13. Februar 2020, findet um 19.00 Uhr in der Aula der Mehrzweckanlage Hirschmatt eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung statt. Der Gemeinderat, die Mitglieder der Arbeitsgruppe sowie die Ortsplanerin informieren an diesem Anlass über die wesentlichen Grundzüge der Nutzungsplanungs-Revision und zeigen die Veränderungen seit dem Mitwirkungsverfahren auf. Die Bevölkerung und weitere interessierte Kreise sind dazu herzlich eingeladen.
Zudem finden im Rahmen der öffentlichen Auflage in der Aula der Mehrzweckanlage Hirschmatt auf Voranmeldung (info@hirschthal.ch; Tel. 062 739 20 50)
Sprechstunden der Arbeitsgruppe und der Ortsplanerin wie folgt statt:
– Samstag, 22. Februar 2020, 10.00 bis 11.30 Uhr
– Dienstag, 25. Februar 2020, 19.00 bis 20.30 Uhr
5042 Hirschthal, 27. Januar 2020
Der Gemeinderat