Stille Wahl
Nach Ablauf der Nachnominationsfrist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wird folgende angemeldete Kandidatin, gestützt auf § 30 a GPR, als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Baumann-Bolliger Ursula, 1970, von Reitnau und Schlossrued AG, Weidstrasse 9
Es findet somit am 27. September 2020 keine Urnenwahl statt.
Wahlbeschwerden gemäss § 66 des Gesetzes über die politischen Rechte sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, zu richten.
Staffelbach, 31. August 2020
Wahlbüro Staffelbach