
Aargauer Veterinärdienst holt 29 Katzen aus einer Wohnung
Der Tierhalterin war überfordert und konnte weder die Vermehrung der Tiere kontrollieren noch deren Pflege sicherstellen. Sie zeigte sich anlässlich der Kontrolle aber einsichtig und verzichtete freiwillig auf die Katzen. Der Veterinärdienst wird ein Halteverbot für Katzen erlassen. Die Tierhalterin kann dagegen Beschwerde erheben.
Die Unterbringung so vieler Tiere war eine Herausforderung für den Veterinärdienst. Die Tierheime und Tierpensionen verfügen kaum über Kapazitäten für die Aufnahme von Tierschutzfällen. Sie sind einerseits stark mit der Vermittlung von Tieren beschäftigt und verzeichnen besonders im Sommer eine grosse Nachfrage nach Ferienplätzen. Dank interkantonaler Zusammenarbeit der Veterinärdienste konnten die Katzen schliesslich auf vier Orte in der Schweiz verteilt und temporär untergebracht werden. Die Tiere werden tierärztlich untersucht sowie kastriert und geimpft. AG