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Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von 60 Jahren werden im August 2021 auf dem Friedhof Buchs folgende Gräber geräumt:
– Familiensarggräber (Nr. 35, 36, 38 bis 42)
– Familienurnengräber (Nr. 15 bis 17)

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von 25 Jahren werden im August 2021 auf dem Friedhof Buchs folgende Gräber geräumt:
– Urnenreihengräber (Nr. P 1 bis P 45)
– Sargreihengräber (Nr. F 134 bis F 171)
– Urnenwand (Nr. w 1 bis w 32)

Die Angehörigen der Verstorbenen haben die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. Juli 2021 von den Gräbern abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird das zurückgelassene Material durch die Gemeinde entsorgt.

Soweit die Adressen der Angehörigen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung.

Im Übrigen erteilen das Friedhofpersonal und das Bestattungsamt Buchs, Telefon 062 834 74 13, gerne weitere Auskünfte.

Das Bestattungsamt