Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Absage der Gemeindeversammlung vom 26. November 2020 und Durchführung einer direkten ­Urnenabstimmung

Die ungewisse Entwicklung der Corona-Fallzahlen kann zu einem Hemmnis bei der Beteiligung an einer Versammlung führen. Auch könnte die Anzahl der zu traktandierenden Geschäfte in einer überdurchschnittlich hohen Beteiligung münden, da im Juni 2020 keine Gemeindeversammlung stattfand. Ein weiterer Vorteil mit der direkten Urnenabstimmung liegt darin, dass sich auch Betroffene der Risikogruppe und die ältere Einwohnerschaft ungehindert und gefahrlos an den demokratischen Prozessen beteiligen können. Gemäss § 12 Abs. 1 der Sonderverordnung 1 ist nach wie vor die Anordnung einer direkten Urnenabstimmung möglich. In den Erläuterungen zur Abstimmung hat der Gemeinderat darzulegen, weshalb das Geschäft keinen Aufschub duldet. Bei der Beurteilung der Dringlichkeit kommt den Gemeinden ein gewisses Ermessen zu. Keinen weiteren Aufschub lassen z.B. die Jahresrechnung 2019, das Budget 2021, Verpflichtungskredite wie auch einzelne Kreditabrechnungen zu. Gestützt auf die Sonderverordnung 1 des Kantons hat der Gemeinderat deshalb entschieden, auf die Austragung der Gemeindeversammlung vom 26. November 2020 zu verzichten und dafür die direkte Urnenabstimmung anzuordnen. Diese wird am 13. Dezember 2020 durchgeführt. Die Stimmberechtigten werden spätestens 14 Tage zuvor mit den Abstimmungsunterlagen bedient. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.

Oberentfelden, im Oktober 2020
Gemeinderat Oberentfelden