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Ergebnis der Gemeindeabstimmungen vom 24. November 2019
Die Stimmberechtigten der Stadt Aarau haben an den kommunalen Abstimmungen vom 24. November 2019 wie folgt abgestimmt:

Stimmberechtigte: 14’478
Brieflich Stimmende: 8534
davon ungültige briefliche Stimmabgaben: 129
Stimmrechtsausweise Urne: 214
Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise: 8619

Teiländerung von § 43 (Verkaufsnutzungen) und Anhang 2 (Torfeld Süd) der Bau- und Nutzungsordnung vom 27. August 2018
Eingelangte Stimmzettel: 8479
Ausser Betracht fallende Stimmzettel: 207
In Betracht fallende Stimmzettel: 8272
Stimmbeteiligung: 58.6%

Frage: Wollen Sie die Teiländerung von § 43 (Verkaufsnutzungen) und Anhang 2 (Torfeld Süd) der Bau- und Nutzungsordnung vom 27. August 2018 gutheissen?

Ja-Stimmen: 5038
Nein-Stimmen: 3234

Kredit von 17 Mio. Franken für die direkte oder indirekte Beteiligung der Einwohnergemeinde Aarau am Kauf eines Fussballstadions im Torfeld Süd
Eingelangte Stimmzettel: 8486
Ausser Betracht fallende Stimmzettel: 174
In Betracht fallende Stimmzettel: 8312
Stimmbeteiligung: 58.6%

Frage: Wollen Sie den Kredit von 17 Mio. Franken für die direkte oder indirekte Beteiligung der Einwohnergemeinde Aarau am Kauf eines Fussballstadions im Torfeld Süd bewilligen?

Ja-Stimmen: 4989
Nein-Stimmen: 3323

Budget 2020 der Einwohnergemeinde Aarau mit einem Steuerfuss von 97%
Eingelangte Stimmzettel: 8427
Ausser Betracht fallende Stimmzettel: 180
In Betracht fallende Stimmzettel: 8247
Stimmbeteiligung: 58.2%

Frage: Wollen Sie das Budget 2020 der Einwohnergemeinde Aarau mit einem Steuerfuss von 97% gutheissen?

Ja-Stimmen: 6872
Nein-Stimmen: 1375

Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt des Kantons Aargau beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.


Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd, Stadion 2017 – Rechtsgültigkeit Beschluss

Der Einwohnerrat hat an der Sitzung vom 26. August 2019 die Teiländerung von § 43 (Verkaufsnutzungen) und Anhang 2 (Torfeld Süd) der Bau- und Nutzungsordnung vom 27. August 2018 mit 36 Ja gegen 8 Nein bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Er unterstellte diesen Beschluss auf Antrag des Stadtrats einstimmig dem Referendum. Die Abstimmung wurde am 24. November 2019 durchgeführt. Die Stimmberechtigten haben der Teiländerung der Nutzungsplanung Torfeld Süd, Stadion 2017, zugestimmt.

Mit dem Ergebnis der Volksabstimmung ist dieser Beschluss rechtsgültig.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen rechtsgültigen Beschluss beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 28. November 2019 zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist im Stadtbüro Aarau, Rathausgasse 1, Aarau, eingesehen werden.

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist
a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Aarau, 25. November 2019
Wahlbüro / Stadtrat Aarau