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Gemäss § 32 Abs. 3 des Abfallreglements der Gemeinde Muhen ist der Gemeinderat ermächtigt, die Gebühren den veränderten Abfallbewirtschaftungskosten (unter Wahrung der Tarifstruktur) so anzupassen, dass die Eigenwirtschaftlichkeit des Betriebes gewährleistet ist. Nach Abschluss der Rechnung 2020 weist der Kehricht einen Deckungsgrad von 108 % und die Grünabfuhrgebühren von 76 % aus.

Die Kehricht- und Grünabfuhrgebühren werden deshalb ab 1. Juni 2021 wie folgt angepasst (Preise inkl. 7.7 % MWST, VP):